-
Zitat
Original geschrieben von knocker
Kommt dann jetzt noch eine Zahlungsaufforderung oder habt ihr parallel zur Beantragung des Online-Zugangs auch gleich überwiesen?
Edit: Oder buchen sie den Betrag irgendwann vom Konto ab? Bisher war dort noch nichts zu sehen...
Ich weiß nicht mehr genau, ob man die Zahlungsart auswählen konnte, aber bei mir wurden die 15,60€ per Bankeinzug vom Konto abgebucht.
-
R1FA035
Meines Wissens gibts die für O2-gebrandete Geräte noch nicht. :confused:
-
Zitat
Original geschrieben von mangeder
Eher eine Frage ist, ob der wirklich voll funktionsfähig sein muß?
Kann mir nicht vorstellen, dass da wirklich jeder einzelne zeitaufwändig geprüft wird.
Bei der Alt-Gegen-Neu Notebook/PC Aktion wurde meines Wissens geprüft, ob die Geräte funktionieren/angehen.
Das wird dann bei der TV-Aktion genauso sein.
-
Die Banken haben doch ein eigenes System, ob jemand einen Kredit gewährt bekommt oder nicht.
Neue Kunden werden anhand von verschiedenen Faktoren (ähnlich bei der Schufa) mithilfe einer Diskriminanzanalyse entweder in die Kategorie "bekommt einen Kredit" oder "bekommt keinen Kredit" klassifiziert.
Der Schufa-Score kommt dann vielleicht noch bei einem nicht ganz eindeutigen Klassifizierungsergebnisses zum Zuge.
-
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Bürgel keine Gebühren für die Selbstauskunft erhebt.
-
Zitat
3. bei den Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist,
a) die Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist,
b) die Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt worden ist,
c) (weggefallen)
d) (weggefallen)
(Hervorhebung von mir)
Da würde ich mal vermuten, dass auch die Höhe des Freistellungsauftrages genannt wird.
Das FA könnte dann ja summieren......
Naja, wie dem auch sei... Ich hab meine Freistellungsaufträge dem Kapital gemäß verteilt und behalte die 801€ im Blick. 
-
Das P1 wurde VOR der Produktkennungsneuregelung (Phantasiewort olé ;)) auf den Markt gebracht.
Die neue Nomenklatur wurde letztes Jahr Ende Februar eingeführt, kurz vor der CeBIT.
-
Zitat
Original geschrieben von Thomas201
Derselben Meinung war ich bis jetzt auch immer.
Aber gibts das nochmal irgendwo schriftlich? Oder kommst du aus der Steuerbranche und weißt es deshalb mit Sicherheit?
Das wurde so in der Hochschule (Vorlesung: Steuern) vermittelt.
Zitat
Original geschrieben von robbierob
Ich sehe die Sache mit dem Freistellungsauftrag anders. Die Bank ist nur verpflichtet, die tatsächlich festgestellten Zinsen zu melden und nicht den Betrag des Freistellungsauftrags. Für mich heißt dies, dass man jeder Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801/1602 Euro geben kann. Entscheidend sind die erzielten Zinsen, welche tatsächlich in einem Jahr gezahlt worden sind.
Wenn nur die Zinsen zählen (und man kommt wirklich nur in seltenen Fällen auf einen so hohen Zinsertrag, als Otto-Normal-Verdiener), warum gibt es dann die gesetzl. Beschränkung?
Und warum wird immer darauf gepocht, doch ja seine Freistellungsaufträge bei verschiedenen Instituten nachzuhalten?
-
Da kann ich diese Grafik ans Herz legen:

-
Top 5 (beendete Serien)
1. Six Feet Under
2. Friends
3. Ally McBeal
4. Gilmore Girls
5. Roseanne
Top 5 (aktuelle Serien)
1. Dexter
2. Grey's Anatomy
3. Nip/Tuck
4. Entourage
5. Heroes