Beiträge von JMQ

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    Original geschrieben von peteradolf86
    Ich habe jetzt mal in einem anderen Forum aufgeschnappt dass es ab dem 4.3. weiter gehen soll mit neuen Folgen.


    Habe ich auch gelesen. Dr. House soll ein komplett neues Team haben. Sein altes Team soll nurnoch sporadisch auftauchen. Wilson bleibt aber. :D


    Ps: Ich finde Dr. House genial. Er ist mein Vorbild wie man mit Menschen umgeht.

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    meine Frage war nicht, was der Richter dazu gesagt hat, sondern meine Frage war, ob Du aufgrund irgendwelcher standesrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet bist, jeden Mandanten zu vertreten, unabhängig von seinem Anliegen oder ob Du die Wahlfreiheit hast, auch Mandanten abzulehnen. Da würde mich eine Antwort mal interessieren.


    Warum sollte ich das tun?


    Ich verdiene damit mal Geld und ein Prozess in 2 Instanzen und guten Streitwert bringt Geld. Dazu kommt, dass der Mandant zufrieden war, dass er jetzt oft mit neuen Sachen kommt. (Firma)


    Natürlich könnte ich auch ablehnen, aber in vorgenannten Fall sah ich keinen Grund dafür.


    Und die Gegenfragen ist, was würdest Du machen, wenn im Haus ständig ein Behinderter schreit und das Haus verschmutzt, das Du nachst nicht schlafen kannst und selber den Dreck wegmachen musst, weil der Gegner im Rollstuhl sitzt?

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    Original geschrieben von Tipsy
    Quelle? Soll dein Kurzgutachten nur der Kostenvoranschlag sein?


    Bisher ständige Praxis. Ich habe bisher noch keine Probleme bzgl. der Kosten des Kurzgutachtens bekommen. Sv fertigen diese Kurzgutachten an. Sind nur 1 Seite lang, keine Fotos und sehen aus wie ein Kostenvoranschlag.


    Oft versuchen Versicherungen bei Kostenvorsanschläge Positionen zu streichen, bei Kurzgutachten kommt das seltener vor.

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    Original geschrieben von Tipsy
    Welche Rechtsprechung sagt das denn?


    Bei Bagatellschäden bis 700 EUR sind die Kosten für das Sachverständigengutachten nicht ersetzbar (BGH NJW 05, 356).


    Die Kosten eine Gutachtens nicht. Aber ein Kurzgutachten ist auch bei kleineren Schäden erstattungsfähig. Die Kosten eines Kurzgutachten liegen bei 100,00 € die Kosten für ein "Vollgutachten" je nach Schadenshöhe manchmal bei 600,00 €

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn es eine rechtliche Pflicht gibt, solche Mandaten zu vertreten, okay. Aber wenn man die Wahl hat, ob man ein Mandat annimmt oder nicht, dann macht man es sich mit Sprüchen wie "Anwälte sind keine Richter" zu einfach. Da schiebt man bequem jede Verantwortung von sich. Ich bin in der Bank auch nicht das Sozialamt oder die Schuldnerberatung. Verantwortung habe ich trotzdem und nehme sie auch wahr.


    Wir haben in Deutschland ein Justizsystem wo im Zivilprozess, Anwälte und Richter ihre bestimmte Aufgabe haben. Und 4 Richter haben festgestellt (1 Amtsrichter und 3 Richter am Berufungsgericht) dass der Mandat mit seinen Verlangen im Recht war. IMHO wäre es Willkür, wenn der Anwalt sich geweigert hätte den Mandanten zu vertreten. Das Gericht war sogar noch so fürsorglich aus "Waffengleicheit" den Gegner einen sehr fähigen Anwalt beizuordnen.


    Aber wer nicht betroffen ist kann leicht reden!


    Was würdest Du sagen, wenn jede Nacht ein Behinderter schreit und dass teilweise bis er heiser ist? Man braucht auch seinen Schlaf!

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ich berate hier in der Bank auch nicht jeden Kunden. Auch wenn mir dann möglicherweise Geschäft entgeht. Es gibt imho für alles Grenzen. Und bei so einem Mandanten sehe ich eine Grenze überschritten.


    Das sehe ich nicht so!


    Das Amts- und Landgericht Duisburg hat den Mandanten Recht gegeben. In der ersten Instanz hat sich der Gegner zu erst selbst vertreten und bekam dann einen Anwalt beigeordnet. Der Kollegen hat in Duisburg einen sehr guten Ruf und gilt als sehr fähiger Anwalt. Anwälte sind keine Richter!

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    Original geschrieben von borusch
    Und sowas ist ein in Deutschland zugelassener Anwalt :flop:


    Lange wird sich die RAK Düsseldorf deine Postings in allen Foren nicht mehr antun!


    Die Kammer respektiert die Meinungsfreiheit der Anwälte. Außerdem Beschwerden über Anwälte kommen oft. Meistens wenn Leute sich versuchen selber zu vertreten oder wenn man jemand das Konto pfändet usw. (Also die Sachen die "weh" tun). Passieren tut aber nichts. :D Die Kammer verweißt dann immer auf den Klageweg.


    Ps: Ich hatte schon meine erste Beschwerde, als ich noch Referendar (als amtlich bestellter Vertreter des Anwaltes) war. Eine Zeugin fühlte sich in einen Strafprozess von mir beleidigt. Ich habe sie als unglaubwürdige drogensüchige Prostituierte bezeichnet. Der Mandant bekam einen Freispruch und ich die bestätigung standesrechtlich zulässig gehandelt zu haben. :D

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Du bist ja nicht gezwungen, so einen Mandanten zu vertreten...


    Das ist unprofessionell!


    Jeder hat das Recht auf anwaltliche Vertretung. Ich muss den Mandanten nicht mögen oder sein Anliegen gut finden. Er hat aber den Anspruch dass seine Sache rechtlich so gut wie möglich vertreten wird.


    So war der Satz auch gemeint!

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    Original geschrieben von TM1
    Oh, welch feinfühlige und überaus intelligente Stellungnahme.


    Wieso?


    Ich habe auch schon erfolgreich einen Behinderten aus der Wohnung geklagt, weil er die Nachbarn gestört hat. Ich vertrete die Interessen meines Mandanten und ich richte nicht darüber ob sein Anliegen gut oder fair usw. ist. Ich vertrete die Sache so gut es geht und gesetzlich und standesrechtlich machbar ist. In diesem Fall hat mir das Amts- und Landgericht recht gegeben. Natürlich war die Sache "herzlos" aber das war nicht persönlich sondern mein Job.


    Tourette ist nunmal sehr selten, fürchterliche Nachbarn häufig.