Beiträge von JMQ

    200,00 € ist ein gutes Angebot. Über die Versicherung würde es teurer werden. Außerdem hat die Frau das Recht ein Kurzgutachten anfertigen zu lassen, dass kostet alleine ca. 100,00 €. Dazu kommt dass sie auch einen Anwalt einschalten darf, dann kommen noch die Anwaltskosten hinzu. Mit 200,00 € ist man gut bedient.

    Anzeigen wenn weiter Lärmbelästigungen auftreten und zusätzlich zivilrechtlich eine Unterlassungsverfügung anstreben. Tourette ist eine sehr selten Krankheit und meistens sind solche Nachbarn nur Pack. Selbst wenn er Tourette hätte, ist das kein "Freifahrtschein" die Nachbar zu terrorisieren.

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    Original geschrieben von Fockx
    Naja... es gab die meisten Pornofilme auf VHS... (hat man mir erzählt.. :D war schließlich vor meiner Zeit :p )


    Es soll damals ein Verbot von Sony gegeben haben, dass keine Porno-Filme auf Betamax erscheinen dürfen.


    Als damals die Videotheken aus den Boden schossen (und später fast alle wieder verschwunden sind) war aber meistens 80% des Angebotes auf VHS und der Rest Betamax. Video2000 (Grundig) gab es fast nirgends.


    Betamax und Video2000 Recorder wurden später zu Spottpreisen verramscht. Ich vermute das passiert jetzt auch mit HD DVD Playern.

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    Original geschrieben von Siemensanier
    Immerhin brauchte Angie nicht zig Millionen$ um in das Amt befördert zu werden. Was ja in den USA eindeutig anders ist.


    In Deutschland wird der Kandidat bei den Parteien im Hinterzimmer ausgekungelt. :flop:

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    Original geschrieben von stevenson-.-
    Ist immer interessant zu lesen, auf was die Leute kommen. Irgendwo schnappen sie sich ein Schlagwort auf. Wissen aber nicht, wie und wo es genutzt werden kann.


    Das ist genauso wie der ständig penetrant falsch gebrauchte Begriff: "Sonderkündigung". Die Leute müssten nur mal in einen BGB Kommentar wie den Palandt nachschauen. Dann wüsste man sofort warum der Begriff "Sonderkündigung" im TK-Bereich fast immer falsch ist.


    :flop:

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    Original geschrieben von pat20


    Desweiteren sollten wir mal über eine Sammelklage nachdenken, denn irgendwie verzwickt er sich immer mehr in Ausreden.


    Gebetsmühle an: Es gibt keine class action (Sammelklage) in Deutschland. Dem deutschen Rechtssystem in eine Sammelklage fremd. Wer eine Sammelklage will, muss vor einen US-Gericht klagen.


    Gebetsmühle aus!