Re: Rückzahlung Insolvenz
Zitat
Original geschrieben von yugob
So wie es aussieht, wird man das wirklich tun müssen. Ich habe soeben mit meinem Rechtsschutz telefoniert und die Fakten besprochen.
Da mein Geld innerhalb des Forderungszeitraums liegt, muss ich wohl bezahlen. Die Tatsache, dass ich das Geld hätte im Februar bereits bekommen sollen, und es dann nicht mehr von der INsolvenzverwaltung einforderbar gewesen wäre, wird hier wohl keine Rolle spielen.
Na das kann ja noch spannend werden :flop:
NAchtrag:
In dem Schreiben steht das nach §129 InsO angefochten werden kann:
Hier der §:
§ 129
Grundsatz
(1) Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 anfechten.
§ 130
Kongruente Deckung
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,
1. wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte oder
Ich verstehe das so:
Der Vetragsschluss ist eine Rechtshandlung, diese wurde vor der Insolvenz und auch vor dem Zeitraum 02.042010 - 02.07.2010 vollzogen. Die Auszahlung ist teil davon.
Dies kann auch nur in den 3 Monaten vor der Insolvenz angefochten werden.
Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch verstehe, denn ich bin kein Jurist.