Beiträge von meon96

    Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    was ist bitte ne zwangsanmeldung?



    nokia*night*



    Der Rundfunkfahnder meint das du ein TV hast, und meldet dich bei der GEZ an.
    Dann bekommst du von der GEZ einen Brief "Vielen Dank für ihre Anmeldung bla bla bla". Jetzt gilt es dagegen vorzugen, gegen den Gebührenbescheid, da sonst der Bescheid Rechtskraft erlangt, und die Rundfunkanstalt bei dir ohne ger. Mahnbescheid fänden kann. (Als Träger des öffentlichen Rechtes)

    Re: Panasonic 8249


    Zitat

    Original geschrieben von mager-man
    Hallo.
    Weiß denn jemand ob man mit dem 8249 während er am Netz hängt auch rasieren kann? Das wäre ein Muss-Kriterium für mich.


    Nein , geht leider nicht. (Zumindest war es bei meinem Panasonic so denn ich testen konnte )

    Finde es es eine Frechheit von Herstellern insbesondere von Rasierern und elektrischen Zahnbürsten , das diese keine Auswechselbaren R6 oder LR6 Akkus einbauen.


    Da zahlt man für so ein Teil 100 Euro oder mehr, und nach 3 Jahren darf ich es in den Müll geben, da der Akku verbraucht ist, und dieser nicht wechselbar ist.

    DVD Recorder ist angekommen. (111€), Lieferung hat nur 3 Tage gedauert.
    Schönes Teil und besser als manche Bewertungen.


    Bedienung teilweise etwas verwirrend, aber alles Gewohnheitssache.
    Frist fast jedes Format, und dank der Pause Live Funktion, nervt mich keine Werbung mehr.


    Auch externe Digitalreceiver können diesen Recorder zwecks Aufnahme steuern,sofern diese eine Timer VCR Funktion besitzen (Wie Technisat) und wenn ist die Sache einfach und komfortabel, besser als die Steuerung über Infarot, die andere DVD Recorder besitzen.


    Schnittfunktion nicht so das wahre (echtes Schneiden nicht möglich), aber Bearbeitung am PC sowieso besser.


    Dank des EPG keine nervige Programmierung mehr.


    Sollte das Teil mal kaputt gehen, gibt es einen Abhol Service der Herstellerfirma.

    Zitat

    Da wir mit Einführung des neuen Bewertungssystem nicht einverstanden sind und uns jegliches Recht auf gerechte Bewertung genommen wurde. Haben wir uns dazu entschlossen wie folgt vorzugehen: Wenn nun ein Käufer meint auf Grund des neuen Bws dass wir ab sofort zu kuschen hätten und ihm mehr Rechte einzuräumen als er tatsächlich hat, uns alles gefallen lassen und "zu Kreuze zu kriechen" dann hat sich dieser Halb#ZENSUR# getäuscht. Sollten wir eine negative Bewertung erhalten und dass meinen wir erst, erstatten wir gegen den Bewerter wegen Erpressung (§253 StGB), Geschäftsschädigung: Verleumdung (§187 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) und Betrug (§263 StGB), STRAFANZEIGE. Sorry dass wir durch ebay selbst gezwungen werden solche Wege zu beschreiten, aber alles brauchen wir uns auch nicht gefallen zu lassen. "


    http://cgi.ebay.de/7-x-Sekunde…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem



    :D Krass dieser Händler....