Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von Squib
Es ist ne mündliche Absprache und diese gilt seit 2,5 Jahren.
Schriftlich existiert nichts. Von meinen Gehalts- und Provisionsabrechungen abgesehen. Auf den Provisionsabrechungen ist auch jeweils "Fixum" vermerkt.
Mündliche Absprachen sind im Arbeitsrecht nichts wert, grundsätzlich alles schriftlich machen ( nur als Tip für die Zukunft, gilt für alle Bereiche ).
Du kannst versuchen, dich auf Gewohnheitsrecht zu berufen, aber dafür sehe ich auch eher schwarz.
Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, direkt zum Anwalt zu laufen, wenn du noch länger in der Firma bleiben willst.
a. ) macht es keinen guten Eindruck und kann dir das Leben da zur Höhle machen
b. ) wird man sich sicherlich überlegen, dich bei nächster Gelegenheit an die Luft zu setzen.
Ich würde man erst versuchen, das auf dem Weg des Gespräches mit deinem Chef, Personalabteilung usw. zu klären.
Maarthok
Ich weiss nicht, wie lange du im Berufsleben stehts, ich hab schon über 20 Jahr bei verschiedenen Firmen hinter mir, zudem hab ich 2 Jahre Arbeitsrecht in der Technikerschule gehabt.
Bei Verträgen und gerade im Arbeitswesen, muss alles schriftlich gemacht werdem, mündliche Absprachen sind nichts wert und haben keinerlei Beweisskraft, sollte es zum Rechtsstreit kommen. Wie willst du den bitte beweisen, das es eine Absprache gab ?