Hallo,
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Original geschrieben von LadyofDingle
Da hab ich auch durchaus Verständnis für die Sperren - ich mein, wenn ich mir einen Vertrag nicht leisten kann, sollte ich Prepaid nehmen.... (ist heute tlw. ja wesentlich günstiger)...
Ich find das vollkommen o.k., Leistung bezogen, bedeute Rechnung zahlen, geschieht diese nicht = Leistung verweigert. Mobilfunkunternehmen sind keine Wohlfahrtsunternehmen, die rennen dem Geld ihere Kunden genauso hinterher, wie der Handwerker um die Ecke. Ist nun mal die Zahlungsmoral der Deutschen geworden.
Ich hab mal die Druckerei von Vodafone besichtigt, wenn man sieht, was da täglich alleine an Mahnschreiben rausgeht, versteht das mittlerweile konsequente Sperren von Zahlkungsunwilligen.
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Original geschrieben von galahad13
Wenn man sein Konto wechselt, läßt man sicherheitshalber beide Konten noch einige Zeit parallel laufen. Dann platzt definitiv keine Lastschrift.
Vollkommen richtig, ich ziehe das nämlich gerade durch. Mein Konto wird von einer Deutschen Bank Filiale zu meinem Wohnort verlagert, ergo, komplett neue Bankverbindung ( Kto-Nr und BLZ ) und mein altes Konto bleibt drei Monate weiter bestehen.
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Original geschrieben von wendler
Ich habe bei Mobilcom ausserordentlich gekündigt wegen der Anschlusssperre Immoment ist noch D2 am Laufen dort ging es um eine RL über 30 eur und sie behaupten dass das TK Gesetz für sie nicht gilt aber ich möchte den Richter sehn der D2 da zustimmt. Viele Menschen haben heutzutage gar kein Festnetz mehr sondern nur das Handy also ist das Handy mit Festnetz gleichzusetzen und somit findet auch das TK Gesetz Anwendung.
Stellt sich nur die Frage, wer da eher aufgibt, D2 mit Sicherheit nicht, die haben genug Anwälte beschäftigt und ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen schreckt da keinen mehr ab.
Macht dir mal keine Sorgen, ein Vertrag bei Vodafone bekommst du mit Sicherheit keinen mehr und ob bei anderen Providern wage ich zu bezweifeln.
Fakt ist, jeder der einen Vertrag unterschreibt, akzeptiert die AGB´s und da steht bei nahezu allen Provider drin, das bei Lastschriftverfahren zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichende Deckung auf dem Konto sein muss und man bei Kontowechsel rechtzeitig den Provider zu informieren hat.