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Beiträge von stevenson-.-
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Original geschrieben von ocb
Anscheinend ja eben nicht-wenn einige ohne jeden Nachweis einen Dispo bekommen, dann entscheidet vermutlich ein Zufallsgenerator
SCHUFA-Abfrage...schon vergessen?!
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Original geschrieben von gijan
Wenn man den Banken-Thread gelesen hat, dann muss man sagen, dass es darauf keine klare Antwort gibt:
Einige bekommen den Dispo UND die Karte ohne Gehaltsnachweis.
Einige bekommen nur den Dispo aber KEINE Karte ohne Gehaltsnachweis.
Einige bekommen WEDER Dispo NOCH Karte ohne Gehaltsnachweis.
Einige ...
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...Ist eben auch eine Frage der Bonität.
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Original geschrieben von squeenix
...
Ich hab einige Zeit in Japan gelebt, mein Lieblingsbeispiel sind daher die japanischen Paketdienstleister. Japan ist flächenmäßig vergleichbar groß wie Deutschland, mit dem Unterschied dass die geografischen Gegebenheiten weitaus ungünstiger sind. Allerdings verzeichnet Japan ca. 45 Mio. Einwohner mehr. Worauf ich hinaus will ist, dass mir dieses Land gezeigt hat, dass man - sogar trotz zusätzlicher Schwierigkeiten - nationale Sendungen zu 95% innerhalb eines Tages zustellen kann. Und das teilweise, und auch auf Kundenwunsch, bis spät in die Nacht hinein. Und zwar an 7 Tagen in der Woche.
Dass so eine Quote in Deutschland nicht einmal im Ansatz erreicht werden kann, ist eben traurig.
Man könnte sagen, der japanische Service hat mich verwöhnt und "Deutschland-untauglich" werden lassen, man kann aber eben auch sagen, dass die deutschen Denkweisen und der daraus resultierende Service in jedem Bereich vergleichsweise einfach nur scheiße ist! :mad:In Japan ist die Transportlogistik doch anders aufgebaut. Ich würde auch sagen, effizienter auf Grund der Durchlaufzeiten, die kürzer sind.
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Hi,
verkaufe einige meiner Mobilfunkgeräte:
SE C905
Farbe: silber
optischer Zustand: kratzerfrei
technischer Zustand: tadellos
Brandings: nein
Rechnung: vom November 2008
Ausstattung: Werkausstattung
Nutzung: findet momentan in Benutzung
Preis: 350 EuroSE W890i
Farbe: schwarz
optischer Zustand: kratzerfrei
technischer Zustand: tadellos
Brandings: Vodafone
Rechnung: vom Juli 2008
Ausstattung: Werkausstattung
Nutzung: unbenutzt
Preis: 150 EuroSE K800i
Farbe: schwarz
optischer Zustand: kratzerfrei
technischer Zustand: tadellos
Brandings: nein
Rechnung: vom Oktober 2008
Ausstattung: Werkausstattung
Nutzung: findet gerade in Benutzung
Preis: 120 EuroNokia 6500 Classic
Farbe: schwarz
optischer Zustand: kratzerfrei
technischer Zustand: tadellos
Brandings: nein
Rechnung: vom November 2008
Ausstattung: Werkausstattung
Nutzung: unbenutzt
Preis: 150 EuroSamsung D880
Farbe: schwarz
optischer Zustand: kratzerfrei
technischer Zustand: tadellos
Brandings: nein
Rechnung: vom Juli 2008
Ausstattung: Werkausstattung
Nutzung: momentan in Benutzung
Preis: 150 EuroAlle Preis incl. Versand per DHL als Paket (nach Angaben der Post ist der Inhalt bis 500 Euro versichert). Alternativ ist eine persönliche Abholung in Bremen oder in NRW möglich (abhängig vom Gerät).
Zahlung findet per Überweisung oder bar bei Abholung. Per Paypal nur möglich, wenn die zusätzlichen Kosten vom Käufer getragen werden.
Stehe auch mehrfach in der Vertrauensliste!
Wer interessiert ist, einfach ne PN an mich schicken.
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Original geschrieben von Sliders
Es gab ja so einige Fälle, bei denen die Karte + Handy geliefert wurde, jedoch die Karte nicht aktiviert wurde. (zB weil man nochmals die Passdaten durchgeben muss, etc -> siehe Geizkragen Forum).Weiß der User, ob die Karte bereits aktiviert wurde?
Manche Users haben zumindest darüber berichtet, im Online-Portal eines bestehenden Postpaid- oder Prepaidvertrages eine Aktivierung einer XTRA-Karte gesehen zu haben. Darüber könnte der Kunden erfahren. Andernfalls wohl erst mal nicht.
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Original geschrieben von michima
Ist das die h.M., h.L. oder die gängige Rechtsprechung? Bitte einschließlich Quelle beantworten.Gefahrübergang ist bei b2c erst an der Haustür nach Leistung der Unterschrift bzw. Einwurf in den Briefkasten. Und damit ist dann die Lieferung erfolgt.
Gefahrenübergang weicht auch mit der Vertragsannahme ab. Viele Shops stellen mit dem Versand der Ware als Annahme dar.
OK, bezogen auf T-Mobile steht in den AGBs, dass die Vertragsannahme erst mit der Aktivierung der Karte zustande kommt.
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Original geschrieben von Telefonman24
wie bekommt man den nun raus ob das mit der Buhl aktion geklappt hat?Wenn Du die buhl-Software bekommst und die 60 Euro, hat es geklappt.

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Original geschrieben von rmol
darauf bin ich sehr gespannt
könnte ja auch sein, dass das Ding nach hinten losgeht und du neben deinen eigenen Kosten (Mahnbescheid, Gerichtsgebühren etc.) auch noch die der Gegenseite übernehmen darfst... und das sind dann nicht mehr Null Euro :p
Sei doch nicht so pessimistisch. Es gibt und sollte mehr solche "Revolutionäre" geben, die auch mal einen großen Riesen zurechtstutzen. David gegen Goliath.

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Original geschrieben von michima
Das ist doch der Knackpunkt. War der KV wirklich geschlossen?Ich lese da etwas von "Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch Ihren Auftrag (Bestellung) und die tatsächliche Lieferung der Ware durch T-Mobile zustande. .. erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung. Bitte beachten Sie, dass diese Bestellbestätigung noch keine Annahme Ihres Angebots darstellt.". Eine tatsächliche Lieferung ist ja offenbar nicht erfolgt.
Woher soll der arme kleine Amtsrichter am großen Gericht in Hamburg denn da die Annahme des KV nehmen und dem Johannes mit der großen Nase Recht geben?
edit: Man sollte sich vor dem Schreiben alle Beiträge durchlesen. Mein Vorschreiber hat das Problem ja schon erkannt.
Durch das Beauftragen eines Logistikers zur Überlieferung der Ware hat T-Mobile den Vertrag zugestimmt. Problematisch ist natürlich zu werten, ob das schon ausreicht oder ob eine endgültige Auslieferung im Sinne der Zustellung des Logistikers miteinschließt.