Ist schon bekannt, ob das Angebot im nächsten Monat fortgesetzt wird?
Beiträge von stevenson-.-
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Original geschrieben von Sliders
Ärgerlich ist es schon. Naja, hat einer die GS auch noch nicht bekommen?Müsste vier kriegen, hab aber bis jetzt nur zwei bekommen.
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Original geschrieben von westsid3
#4@ stevenson-.-
ich sollte das alles über Rene laufen lassen... nicht über E-Plus, weil es dann wohl wieder zu Komplikationen kommen könnte...
Da Du schon mehr als drei Kalendermonate wartest, hätte ich an Deiner Stelle trotz möglicher Komplikationen die Lsg. bei der Kundenbetreuung gesucht. Alleine die Wartezeit auf Dein Geld ist schon eine Frechheit.
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@westsid
Was sagt ePlus-Kundebetreuung zu der fehlenden 5-Euro Rabattierung? Bei mir wollte der Kundenbetreuer auch einen auf "dumm" machen, aber da mir auf der einen TM1000 einen 5er-Rabatt gewährt wird und er es einsehen konnte, entschuldigte er sich bei mir für seine Falschaussage und richtete für meine 2te TM1000er Karte den Rabatt ein. Mal schauen, ob es auch wirklich eingerichtet wurde. Denn sehen tue ich das allerdings erst in der nächsten Rechnung.

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Original geschrieben von Timba69
Sammelanzeigen bzw. Klagen gibt es in Deutschland nicht.Das nicht. Aber je mehr Anzeigen bei der Polizei eingehen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei was dagegen tut.

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eBay-Links zu eigenen Angeboten, wenn auch Händler-Angeboten, werden aber nicht gerne gesehen.
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Original geschrieben von chefkoch01
So nachdem ich nun die SMS erhalten hatte, das der geworbene Vertrag nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen würde, habe ich mal eine böse E-Mail an O2 geschrieben. Mal schauen ob die nicht wenigstens noch eine Gutschrift rüber wachsen lassen. Und wehe wen nicht - dann kriegen die solange E-Mails bsis deren Postfach platzt und ich meine Punkte habe in der Bonuswelt oder eben ein Gesprächsguthaben. :pWelchen Tarif hattest denn beworben?
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Alles bestens mit
Bernd1969
:top:
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Original geschrieben von DieNina
Heyklar wenn er das kann, dann kann ich das auch ist wohl klar oder´?
Da Du Dich darüber beschwerst, dass Dich der Händler angelogen hat, darfst Du Dich später nicht darüber wundern und beschweren, wenn Dich Dein Käufer als Lügner beschimpft.