Wenn es ein normaler Download ist, so regelt die Box das. Ich vermute eher, dass es bei dir nicht "ein Download", sondern Filesharing ist? Wenn ja, so ist für das Thema hier im Forum Ende. Wenn nein, dann erklär mal genauer.
Beiträge von flashhawk
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Ich auch nicht - aber selbst mir ist klar, dass die Installationsdauer davon abhängt, wieviele Geräte auf einer wie großen Fläche installiert werden sollen.
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Das lässt sich natürlich super pauschal sagen und direkt per Ferndiagnose auf die Sekunde genau bestimmen.

Im Ernst: Ist doch klar, dass es davon abhängt, wieviele Geräte installiert werden und wie die räumlichen Gegebenheiten sind. Genau davon schreibst du aber nichts...
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Vielleicht sollte man mal einen "Hilfe, Seite XYZ geht bei mir seit 3 Sekunden schon nicht mehr"-Sammelthread einrichten.

Im Ernst: wieso muss für jede Seitendowntime immer gleich ein Thread eröffnet werden? Man kann doch einfach mal per InstantMessenger (oder wie auch immer) einen Kollegen fragen -> aha, geht auch nicht, also warte ich mal ab.
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Also ich sag mal: glaub ich nicht. :cool:
Das ist technisch nicht möglich und du kannst doch in der Box nachvollziehen, ob die Gespräche über freenet oder T-Com geführt wurden.
Mit technisch nicht möglich meine ich:
-> Wenn das Gespräch über T-Com läuft, "bemerkt" freenet das nicht.
-> Wenn das Gespräch über freenet läuft, "bemerkt" die T-Com das nicht.Schau also noch mal genau in den EVNen nach und vor allem auch in der Anrufliste der Box.
Dennoch solltest du mal eine neue Firmware einspielen.
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Und was hat der Upstream bitte mit dem Empfang eines Video-Streams zu tun?
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Zitat
Original geschrieben von ThomasK
http://www.mobil-treff.de!
Da darf ich mal ein "gescheites" Zitat
anbringen:
" !!! MODERATOREN GESUCHT !!! Jeder hat die Chance hier MOD zu werden."Sorry für OT (obwohl...): Das ist ja eine super-schlechte Imitation -> was soll das denn?
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Zitat
Original geschrieben von wrywindfall
Beiträge von HandyFreak9999 schlimmer als BILD?Sehr guter Konter! :top:
Ich schließe mich mal der Allgemeinheit an -> gescheit ist doch ein völlig normales Wort...
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Ab Erhalt der Widerrufsbelehrung (steht meistens auf dem Zugangsdatenschreiben). Natürlich gilt eine Nutzung der Zugangsdaten als ausdrückliche Annahme des Vertrages, so dass dann kein Widerruf mehr möglich ist.
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