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Re: Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?
Du schreibst selbst:
Zitat
Original geschrieben von SunnyStar
Rechtlich habe ich keine Anspruch auf Wandlung, auch das ist mir klar
Was sollen wir da also groß an Ratschlägen geben, außer dass du auf Kulanz hoffen könntest?
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Zitat
Original geschrieben von gas
doch das geht
Nö. Per IMAP ja, aber sonst nicht.
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Aber es kommt ja darauf an, wie es bei genau dem Artikel ist und nicht darauf, was wir glauben, wie es sein müsste.
Du weißt aber schon noch, wie viel Ärger du schon bei ebay hattest?
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Und was hindert dich an einer direkten Nachftage bei dem, der es wissen muss?
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Gärtner, du willst nicht wirklich was bei ebay kaufen? Du lernst es wohl nie...
Oder veräppelst du uns hier alle nur?
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Genau für sowas gibt es ja die Versicherungsvertreter. Da kannst du doch nachfragen und erhältst genaue Infos.
PS: Ich habe bewusst "du" geschrieben 
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Ne, für die Telefonie braucht er einen entsprechenden Router
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Zitat
Original geschrieben von Niederrheiner
Hallo,
gibt / gab es mal die Überlegung, TapaTalk zu unterstützen ?
Lies einfach mal ein bisschen in diesem Thread. Da steht schon genug dazu.
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Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Wenn der erste Fall rechtskräftig wird musst du deinen Führerschein abgeben. Da beide vergehen innerhalb eines Jahres liegen.
Die Jahresfrist beginnt mit wirksam werden der Strafe.
Also bei Dir erst Fall 2 dann Fall 1 > Fahrverbot. Aber warte mal auf Timba oder Chickenhawk. 
Das kapiere ich nun absolut nicht. Kannst du das genauer erklären und wie sich das aus obigem Text ableitet?