Info9: ich habe gefragt ob man es respektieren soll, und zwar aus rein pragmatischen Erwägungen. Das hab ich hier gelernt, spurkie hat weiter oben darauf hingewiesen dass man niemand zu was zwingen kann.
Die von dir heiß ersehnte Antwort hat der Anbieter vor geschätzten drei Jahren in seinen AGB gegeben.
Zitat7.4. Der Kunde hat die simyo Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an simyo zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen simyo infolge der Beendigung des Vertrages.
Du sagst zu mir "viel blabla" - ich sag dir: viel Lärm um Nichts!
Vorleistungspflichtig heisst für mich: ich muss zuerst was tun (SIM-Karte aus Handy nehmen, Brief schreiben, beides in Umschlag reintun, Kleberand befeuchten, zupappen, frankieren, zur Post bringen...) , bevor ich erwarten kann dass der andere was tut (Brief öffnen, lesen, SIM in Datenbank deaktivieren, SIM in Datenschutzbox geben).
Nur weil manche Anbieter formlose bzw. schlampige Kündigungen auch akzeptieren, heisst das nicht dass es bei jedem reicht. Da viele die SIM-Karte für ein unbedeutendes Stück Plastik halten anstatt für einen vollwertigen Microcomputer mit 100 chemischen Elementen der entsorgt werden müsste, ist keine Sensibilität für das Rücksenden der SIM da.
Ich sehe das positiv: eine (v.a. rechtzeitige) Mobilfunk-Kündigung ist etwas woran Charakter, Nervenstärke und Eigeninitiative wachsen können ![]()
DannyTT: das mit der Doppeldeutigkeit in dem anderen Thread: 100 % Ack.