Wobei es in dem Urteil wieder um die Gewährleistung geht - und diese Frage ist ja in diesem Thread unstrittig. ![]()
Beiträge von Sebastian
-
-
D'accord!

Sehr oft werden aber OEM-Komponenten verbaut, die keine Endkundengarantie beinhalten.
-
Und nochmal:
Wenn der Händler eine eigene Garantie auf sein Produkt "Komplett-PC" gibt, dann ist es zunächst mal völlig unerheblich, welche Ingredientien im PC stecken.Öffnest Du den PC, erlischt damit eben die Garantie Deines Händlers auf den Komplett-PC. Die Gewährleistung (samt der Beweislastumkehr nach 6 Monaten) läuft weiter, und meinetwegen auch die Garantie auf Einzelkomponenten, sofern die Hersteller dieser Komponenten jeweils eine solche eingeräumt haben.
Nichtsdestotrotz ist dann die Garantie Deines Händlers hinfällig.
-
Charlie: Dann nur her mit einem solchen Urteil.

Das Internet ist zwar voll mit dieser Behauptung (und diesbezüglichen, unsicheren Nachfragen) - aber richtiger wird sie dadurch auch nicht.

Nochmal: Gewährleistung muss der Händler trotzdem geben (dabei sei auch auf die Beweislastumkehr hingewiesen). Aber die Garantie kann der Hersteller im Falle eines gebrochenen Siegels problemlos verweigern. Die Garantiebedingungen kann der Hersteller nämlich vollumfänglich selbst festlegen.
EDIT:
Im Prinzip verhält es sich auch beim Händler so: Wenn er eine Garantie gibt, dann kann er diese auch an den Aufkleber knüpfen. An der Gewährleistung ändert aber auch das nichts. -
Da Du nicht die Händlergewährleistung, sondern die Herstellergarantie in Anspruch genommen hast, kannst Du es höchstens auf dem Kulanzweg versuchen.
Eine Ausnahme wäre es, wenn Dich die Metro direkt an Siemens verwiesen hätte und Du dies schriftlich hast oder anderweitig nachweisen kannst. Dann hättest Du den Gewährleistungsweg nämlich dich eingehalten gehabt, wärst aber auf die Garantie verwiesen worden. Das musst Du - im Zweifel - aber wie gesagt nachweisen können.
-
Zitat
Original geschrieben von galahad13
Die Garantie bleibt erhalten, da eine Nachrüstung ja auch ohne den Händler möglich sein muß.
Auf PC`s sind solche Siegel zur Einschränkung der Leistungen nicht zulässig.Ach ja? Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers - insofern würde es mich doch SEHR interessieren, worauf sich Deine Argumentation von "nicht zulässig" stützt.
Die Gewährleistung darf der Händler sicher nicht ablehnen, das ist klar. Aber wenn der Hersteller sagt, es gibt nur Garantie an ungeraden Kalendertagen in Monaten mit einem "O", oder nur für jeden dritten Kunden - dann ist das allein seine Sache.
Natürlich ist dieses Beispiel überspitzt - aber es verdeutlicht die Verhältnisse.
-
Re: Joystick vom k750i funktioniert nicht mehr ! Was jetzt ?
ZitatOriginal geschrieben von willi01
P.S.: Habe auch gesucht hier im Forum aber nix passendes gefunden..
Soso.

Threads zusammengeführt.
-
Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
Was soll ich tun??? :confused:Vielleicht einfach mal den von NagelimKopf verlinkten Thread lesen?
-
Zitat
Original geschrieben von DanX
Das Teil reizt mich ja sehr, aber so: klares NEIN. Schade eigentlich.
Full ack! :top:
Da fragt man sich schon, was in den Köpfen der Entscheidungsträger bei Apple vorgeht...
:flop:BTW: Es gibt auch eine Brando-Folie für den nano - aber ich seh es einfach nicht ein, dass ich einen mp3-player bekleben muss, damit seine Oberfläche nicht binnen kürzester Zeit aussieht wie vom Panzer überfahren... *kopfschüttel*
-
Eine weitere Leseempfehlung (mit eingebautem Insiderjoke) wäre Cervantes - Don Quijote.
Der Kampf gegen Windmühlen... [small]...und mit den Windmühlen meine ich wahrlich nicht die Politik(er).[/small]