Beiträge von Sebastian

    Zitat

    Original geschrieben von booner


    Oder ist das aus der anderen Sichtweise gemeint, dass ein Ableser Zahlen an die Abrechnungsstelle übermittelt, ohne je tatsächlich vor dem entsprechenden Zähler gestanden zu haben?

    Jepp. :)


    Der Anreiz zu ... ähm ... frei interpretierten Zahlen ist nämlich groß, falls man eine Ablesung vergessen hat oder man wegen einer einzigen Ablesung nochmal quer durch die ganze Stadt müsste...


    Die Kontrollskala an sich ist allein zum Fehlerausschluß vorhanden; die Verschiedenheit der Skalen aber, um Beschiß zu verhindern.

    Zitat

    Original geschrieben von xaruba
    Die Kontrollskala ist je nach Heizkörpergröße unterschiedlich. Ob diese tatsächlich von der Leistung abhängig oder nur Zufall ist, keine Ahnung.

    Nein, die Kontrollskala ist absichtlich unterschiedlich und hat nichts mit der Leistung zu tun.


    Hintergrund:
    Die Kontrollskala soll ja explizit verhindern, dass Werte zusammengelogen werden und/oder die Ablesung nicht real durchgeführt wurde.


    Also ist die Kontrollskala von Messpunkt zu Messpunkt immer unterschiedlich. Welche Kontrollskala an welchem Messpunkt anliegt und welche Werte damit plausibel sind, weiß die Abrechnungsfirma anhand der Zählernummer, die auch erfaßt werden muss.


    D.h. beim Linkssalenwert 6 hat der Messpunkt mit der Nummer 5678 den Kontrollwert 16, während der Messpunkt 1234 beim gleichen Linksskalenwert den Kontrollwert 9 aufweist.


    So ist systamtisches Betrügen ausgeschlossen, weil ein potentieller Betrüger nicht wissen kann, welche Kontrollziffer für das zu "erfindende" Ableseergebnis richtig wäre.


    Wenn nämlich ein Betrüger nur den Messpunkt 1234 abgelesen hat und sich damit analog den Kontrollwert für 5678 zusammenlügt, verrät er sich ganz automatisch.

    Moooment, die Fragestellung war "Was für Zeugnisse beifügen?" ;)


    Natürlich kann ein Schein dazu dienen, nachzuweisen, womit man sich bisher die Zeit um die Ohren gehauen hat. Aber daraus erfolgt nocht keine Verpflichtung, jeden einzelnen Schein aus dem abgebrochenen Studium einer Bewerbung für eine Ausbildung(!) beizufügen.


    Verpflichtend sind auf jeden Fall Zeugnisse über erreichte Abschlüsse. Da Du Dein Studium abgebrochen hast, ist ein Zeugnis hierüber naturgemäß nicht drin. Und ein bloßer Schein ist eben kein Zeugnis.


    Also würde ich in meiner Bewerbung auf Kenntnisse aus dem Studium hinweisen und diese auch meinetwegen nennen, ohne aber für jeden Pups gleich den zuhegörigen Schein zu kopieren. Noch dazu, wenn die Noten eher unprickelnd sind.


    Was anderes wäre es, wenn Du das Vordiplom bereits in der Tasche hättest - dafür gibt es nämlich ein Vordiplom-Zeugnis (so war es zumindest bei uns). Und das sollte dann schon beigefügt werden...


    Alle Klarheiten beseitigt? :)

    Ein Schein ist kein Zeugnis, und ein abgebrochenes Studium endet naturgemäß nicht mit einem Abschluß.


    Wenn Du die Schule abbrechen würdest, dann würdest Du ja auch nicht die einzelnen Klassenarbeiten beifügen, oder? ;)


    Deswegen: Nur Zeugnisse über Abschlüsse sind relevant.


    HTH. :)

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Wenn jemand antworten will und kann kriegt man in jedem Thread seine Infos - nur weil eine Frage nicht gleich beantwortet wird muß man keinen Extra Thread aufmachen.

    Dem kann ich mich nur anschliessen.


    Es kann einfach nicht jeder sein eigenes Thread-Süppchen kochen, denn sonst geht jegliche Übersicht komplett verloren.


    Hier gehts ggf. weiter:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=175698