Korrekt, so sollte es imho sein.
Dadurch sinken die Kosten pro Kopf gerechnet, aber wo zwei Leute wohnen, müssen auch zwei Köpfe bezahlt werden.
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Korrekt, so sollte es imho sein.
Dadurch sinken die Kosten pro Kopf gerechnet, aber wo zwei Leute wohnen, müssen auch zwei Köpfe bezahlt werden.
Korrekt wäre in diesem Fall, dass die Kosten ab dem Zeitpunkt des Einzuges einfach durch "einen Kopf mehr" geteilt werden, d.h. die Zahl im Nenner steigt um eins.
Das natürlich nur für den Fall, dass die entsprechenden Kosten pro Kopf abgerechnet werden und nicht pro Wohneinheit.
In letzterem Fall wäre die Erhöhung nicht gerechtfertigt, das ist klar. Denn eine Wohneinheit bleibt eine Wohneinheit, unabhängig von der Zahl der Bewohner.
Nochmal eine Zwischenfrage:
Ist dein Vermieter eine Privatperson, die schlicht und ergreifend damit überfordert ist, sich im Vertrag klar und korrekt auszudrücken und daher so einen Schmarrn reinschreibt, oder handelt es sich um eine Hausverwaltung o.ä., die das möglicherweise systematisch betreibt?
Abhängig davon würde ich mir meine Strategie zurechtlegen.
Dem überforderten Privatmann kann man ja mitteilen, dass da ein gewaltiger Bock drin ist und deswegen ein neuer, korrekter Vertrag her muß, damit Du überhaupt einer Änderung zustimmst.
Einer Hausverwaltung selbiges beizubringen, könnte schwierig(er) werden und ggf. andere Geschütze benötigen...
Ich vermute mal, dass da jemand (der Vermieter ;)) den Mietvertrag selbstgestrickt hat, statt eine Mustervorlage zu verwenden.
Und so kommt es eben, dass Begriffe, die eigentlich klar definiert sind, falsch verwendet werden...
Wobei es durchaus sein kann, dass noch entsprechende Härtfallregelungen getroffen werden (oder bereits getroffen sind; das entzieht sich meiner Kenntnis), die Studierende von den Studiengebühren ganz oder teilweise entlasten, sofern sich der jeweilige Studierende in einer unverschudeten Notlage befindet, wie es meist heisst. Eine solche Notlage ist bspw. ein Gesamteinkommen unter einer bestimmten Grenze o.ä.
Mit anderen Worten: Sich genau zu informieren und ggf. noch genauer beraten zu lassen (vor Ort, da sih das von Uni zu Uni unterscheiden kann!), kann sich mehr als lohnen! ![]()
Diese AGB sprechen vor allem in einer Hinsicht eine deutliche Sprache: Da wirft jemand mit toll-wichtig klingenden Begriffen um sich, die er irgendwo mal selbst füüürchterlich imposant fand.
:p:D
Nur so als Beispiel: Das Recht, Strafanzeige zu stellen, muss man sich ganz gewiss nicht per AGB "vorbehalten".
Meine Meinung: Belächeln, abhaken, vergessen. Und vor allem die einzig richtige Konsequenz für sich selbst ziehen. ![]()
Herzlichen Dank, Andi! ![]()
Inzwischen hatte mir VW doch auch auf meine Emailanfrage geantwortet, aber doppelt hält besser. :top:
Wir werden bestimmten Usern hier sicherlich nicht auch noch öffentlich eine indirekte Bühne bieten und wir können uns auch nicht über die Sperrungen bestimmter User im Detail auslassen.
Deswegen bitten wir von derartigen Anfragen abzusehen.
Dazu mehr hier:
http://www.telefon-treff.de/sh…ght=versicherung+AND+Post
@ den Schwob: Spezieller Schwabengruß nach CH! ![]()