Beiträge von Sebastian

    Uh-oh, das ist und völlig durchgerutscht! :eek: Sorry!


    Die Argumente gegen die Verbannung dieser Angebote sind stichhaltig, wir haben intern darüber gesprochen. Ergebnis: Nieder mit der Verbannung. ;)


    Mit anderen Worten:
    So lange nicht aktiv mit "Entbranden" geworben wird, sind die Angebote absolut ok.


    Damit ist Dein Thread natürlich ebenfalls vollkommen in Ordnung, in einer Minute ist er wieder an seinem Platz. :)

    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Ganz toll - das macht für meine angegebene Lieferadresse ja Hoffnung. :rolleyes:


    Bin gespannt, ob ich nachher eine Benachrichtigung vorfinde, dass ich nicht daheim gewesen sei und mich dann morgen in die elendslange Postschlange quälen darf - man hat ja sonst nichts zu tun...

    Ich zitiere mich ungern selbst, aber...


    Gerade habe ich im Briefkasten die Abwesenheitsbenachrichtigung vorgefunden :flop: - damit wartet auf mich morgen eine Stunde Schlangestehen in der RushHour (sofern ich es überhaupt während der Öffnungszeiten zur Post schaffe).


    Damit habe ich nun knapp 4 Wochen auf ein Gerät gewartet, seit 09.03. Grundgebühr bezahlt, und als Sahnehäubchen wurde sogar noch der Versand vermasselt. *kopfschüttel*


    Ich will hier nicht weiter draufhauen, sondern werde einfach die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Immer vorausgesetzt, dass zumindest die versprochene Auszahlung klappt.


    Over and out.

    Wenn Du es aber schon per Brief versuchst, dann in einem sachlichen, konstruktiven und angemessenen Ton ;) - und nicht in dem hilflos-agressiven Ton wie diese angeblich gute "Vorlage". :rolleyes:


    Allein schon die lächerliche Anwaltsdrohung wegen 9 Euro schiesst die ganze Sache ab. :rolleyes::rolleyes:


    Ich würde den Fall sachlich schildern (und gerade darauf verweisen, dass seit X Jahren kein einziger Download mehr erfolgte).


    Und noch ein (gut gemeinter!) Rat am Ende: Wenn Du den Brief genauso chaotisch und fehlerdurchsetzt schreibst wie Deine Postings hier, kann es durchaus sein, dass der Jamba-Sachbearbeiter nicht mal kapiert, was Du eigentlich willst... ;) Rechtschreibung und Interpunktion rocken. ;)

    Ganz toll - das macht für meine angegebene Lieferadresse ja Hoffnung. :rolleyes:


    Bin gespannt, ob ich nachher eine Benachrichtigung vorfinde, dass ich nicht daheim gewesen sei und mich dann morgen in die elendslange Postschlange quälen darf - man hat ja sonst nichts zu tun...

    Heise meldet heute das hier:

    Zitat

    Sobald ein Kunde Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat, kann er vom Anbieter einen entsprechenden Prüfbericht verlangen. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern. Dies hat das Amtsgericht (AG) München nunmehr entschieden (Az. 163 C 40564/04).


    [...]


    Geklagt hatte ein Kunde von O2 auf Rückzahlung von 70,21 Euro, die von seinem Konto abgebucht wurden. Da er sich die Kosten nicht erklären konnte, forderte er vom Unternehmen einen Prüfbericht an, der Auskunft über die technische Korrektheit der einzelnen Verbindungen geben sollte. Nachdem O2 der Aufforderung nicht nachkam, erhob der Kunde erfolgreich Klage auf Rückerstattung. Zur Begründung verwies der Amtsrichter in einem einzigen Satz auf Paragraf 16 Absatz 1 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), wonach der Kunde bei Einwendungen gegen Verbindungsentgelte einen technischen Prüfbericht über die Korrektheit der Abrechnung verlangen kann. Werde der angeforderte Bericht nicht vorgelegt, müsse der Kunde nicht zahlen. Ebenso wie der Münchner Richter sieht es auch das Amtsgericht Hannover (Az. 551 C 15010/04) und lehnt gleichfalls eine Zahlungspflicht bei fehlendem Prüfbericht ab.

    Wie sich das in der Praxis bewährt, wird sich zeigen...