Beiträge von Sebastian

    Neinneinnein, diese Frage wurde bereits 847593745 Mal in den geschlossenen Threads besprochen und hat jedesmal zu Glaubenskriegen und Marken-Grabenkämpfen geführt.


    Danke, aber eine Wiederholung ist supraliquid. ;)

    Re: sx1 v.12 dl


    Zitat

    Original geschrieben von nrg76
    :confused: was sagt ihr dazu??? :confused:

    Die Nutzungsbedingungen sind zu beachten. ;)

    Zunächst mal eins vorweg:

    Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    Sorry, das ich sowas nicht weiß!

    Timo, das Problem ist nicht, dass Du nicht alles weisst. Ich weiss auch nicht alles. ;)


    Das Erschreckende ist, dass Du offenbar nicht mal (merklich!) aktiv an die Sache rangehst und Deine Defizite abbaust!


    Man kann nicht alles wissen, aber man kann alles nachlesen. Dazu muss man aber wollen.


    Aber nun weiter:

    Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    So ist es geplant gewesen. Wo ist denn da jetzt der Denkfehler bei mir bzw was schreibt das Gesetz vor, weshalb dieser Weg nicht funktioniert?

    Nun, der naheliegendste Weg ist doch, als Einstieg Google zu befragen, oder?


    Und siehe da, ein Fund:

    Zitat

    Gewerbliche Anbieter können die Gewährleistung überhaupt nicht ausschließen, auch nicht für gebrauchte Gegenstände. Für gebrauchte Waren gilt eine Frist von mindestens einem Jahr.

    So, dann wäre das also geklärt.


    Nun bleibt Dir noch die Möglichkeit, die Artikel explizit als Defektware zu verkaufen. Das heisst aber auch, dass der Kunde Pech gehabt hat, wenn Du dann wirklich ein defektes Gerät an ihn verkaufst. Darauf würde ich mich im Leben nicht einlassen. 300 Euro sind auch teures Geld. ;)


    Schlussendlich bliebe dann noch ein Kunstprodukt, um die Gewährleistung zu umschiffen:
    So etwas wie "Verkauf als Defektware, aber mit 2 Wochen freiwilliger Funktionsgarantie".
    Das ist zwar einerseits gängige Praxis, aber eben nur bei ungetesteter Retouren- oder eben Defektware. Und dann ganz ohne jede Garantie. Aber sicher nicht dafür, um sich nachträglich billig aus der Gewährleistungspflicht stehlen zu können. Eine solche Defektware muss nämlich tatsächlich große Mängel aufweisen.


    Spielen wir das Spiel aber mal weiter:
    Wenn Dir ein potentieller Kläger (zB anhand des Gedankengangs in diesem Thread) nachweisen kann, dass Du das Gerät X, welches Du vorher als Gebrauchtware zum Preis von (fiktiven) 250 Euro angeboten hast und dafür eben mindestens 12 Monate hättest gewährleisten müssen, auf Nachfrage nun plötzlich als Defektware zum selben Preis ausweist, nur um Deiner Gewährleistungspflicht zu entgehen, dann dürfte der Kläger gute Chancen haben, einen Umgehungstatbestand nachzuweisen...


    EDIT1: Nur nochmal zum Verständnis:
    Wenn man als Händler eine nicht mängelbehaftete Ware als Defektware verkauft (wider besseren Wissens!), um sich der Gewährleistung zu entledigen, so ist dies de facto ein Umgehungstatbestand.
    Ansonsten wäre es ja auch einfach: Dann könnte jeder Händler hergehen und Neuware zum Schleuderpreis rauskloppen, weil man sie als Defektware deklariert und somit die Gewährleistungsrückstellungen rausrechnen kann. :rolleyes:



    EDIT2: Zum Thema Umgehungstatbestand liefert google natürlich auch einige Links, zB diesen hier: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=19545

    Ich hab mir lang überlegt, ob ich was dazu schreiben soll, aber ich schreibe nun in meiner Eigenschaft als Verbraucher, nicht als Mod.


    Wenn die Angebots-Sache hier in die Hose geht, ist schliesslich keinem geholfen, daher meine (kostruktiv gemeinte!) Kritik.

    Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    Nochmal zur Klarheit:
    Das sind alles Geräte die absolut auf neuestem Niveau sind und keinerlei technische Mängel haben. Der Auftraggeber verlangt den Austausch und die IT Firma muss zerschrotten. Und vor diesem Vorgang komme ich und kaufe einzelne Stücke auf. Keine Verpackung, keine Garantie. Dafür aber interessante Preise. Muss also jeder selber abwägen. Ist aber keine Helerware!

    Mann Timo, das kann nicht Dein Ernst sein!


    Dass Du (in der momentanen Form des Angebots) satte 24 Monate für die verkaufte Ware gewährleisten musst, sollte Dir als Händler eigentlich klar sein!


    Und über den rechtlichen wie auch definitorischen Umfang der beiden Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" solltest Du als Händler noch dreimal besser Bescheid wissen als ich in meiner Eigenschaft als Kunde.


    Ich finds einfach erschreckend, dass Deine Angebote jedesmal wieder dermaßen eklatante Wissens- und Sachkenntnislücken aufweisen. :eek: