Hier werden mal wieder Garantie und Gewährleistung wild durcheinander geworfen. 
Einen Anspruch auf Rückabwicklung im Rahmen der Gewährleistung hast Du nur dann, wenn Du den Fehler auch bei Deinem Vertragspartner reklamierst und ihm die Gelegenheit zur Fehlerbeseitigung gibst. Heisst hier: Du hättest Dich dazu an T-Mobile wenden und deren Reparaturprozess durchlaufen müssen.
Da Du aber nun Apple direkt angegangen bist und eine freiwillige Leistung (Garantie) des Herstellers in Anspruch genommen hast, hat das mit Gewährleistung und diesbezüglicher Rechte absolut null zu tun. Oder anders gesagt: Dieser Tausch "zählt nicht" in Bezug auf eine mögliche Rückabwicklung.
Ob T-Mobile aus Kulanzgründen es doch akzeptieren würde(!), den Austaisch durch Apple anzuerkennen, steht auf einem anderen Papier.
Und noch was sinus:
Das Angebot von Apple ist eine freiwillige Leistung bzw. ein Angebot an den Kunden, den Austauschservice zu den Bedingungen anzunehmen, die Apple vorgibt. Wie Du da den Anspruch auf ein Neugerät herbeidichten möchtest, ist schon recht abenteuerlich...
Natürlich wird Apple diesen Tauschpool so weit wie möglich aus refurbished-Geräten bestücken. In Engpasszeiten kann(!) es sicherlich sein, daß Apple ne Charge Neugeräte zuschiesst - aber das ist weder planbar noch besteht irgendein Anspruch darauf.