Beiträge von Sebastian

    Ja, die Verträge wurden bei Zurückschicken und somit Nichtgefallen beendet.
    Es traten diverse Unregelmäßigkeiten auf, die Du in o.g. Thread findest.


    Sorry, aber auch wenn es 391 Antworten sind, musst Du Dich wohl bemühen, so wie jeder andere auch... :rolleyes: Ab Seite 8 dürfte es langsam interessant werden.

    Das Problem liegt hier:

    Zitat

    Zitat aus dem teltarif-Artikel
    In einem beiliegenden Schreiben wird von o2 behauptet, man habe die Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen ausgesetzt. Eine solche Vereinbarung soll in den der VZN vorliegenden Fällen jedoch nie erfolgt sein. Weiter schreibt die VZN, dass ein noch folgendes Verlängerungsangebot erneut schriftlich - innerhalb von 14 Tagen - abgelehnt werden müsse. Andernfalls würde der Vertrag automatisch verlängert. Wird der Kunde nicht tätig, soll o2 die rechtzeitig ausgesprochene Kündigung missachten und auf den nächstmöglichen Kündigungstermin in zwölf Monaten verweisen.

    Sicher kann man dann immer noch mit seiner Kündigungsbestätigung widersprechen, aber Theater ist dann vorprogrammiert.


    O2 kann dann ja behaupten, dass man die Kündigung trotzdem widerrufen habe und somit eine rechtsgültige Verlängerung zustande gekommen sei.


    --> Viel Schreibkram, viele Nerven und das alles nur, weil zB ein Hotliner unsauber gearbeitet hat.


    Dass hier ein System dahintersteckt, glaube ich aber nicht.
    Wenn der Kunde weg will, will er weg; derartige Aktionen verärgern ihn eher noch mehr, so dass O2 damit ebenfalls kaum gedient sein dürfte! ;)

    Hmmm, wenn ich (nochmal!) schärfer nachdenke, könntest Du Recht haben.
    Wenn der 02.04.2001 Tag eins in Jahr eins ist, dann ist der 02.04.2003 Tag eins in Jahr drei und somit ausserhalb der PZ!


    Sorry für den :gpaul: meinerseits! :)

    Um die Sache hier nicht ausufern zu lassen:


    Wir teilen die hier im Thread geäusserten Bedenken und haben deshalb nach Beratung im Team entschieden, dass diese besondere Kennzeichnung für Mobilfunkverkäufer nicht umgesetzt werden wird. Die Nachteile würden den Vorteil bei Weitem überschatten.


    Wer sich als Händler zu erkennen geben will, der tut dies auch jetzt schon mittels Signatur und/oder Profil; wer dies nicht will, lässt und liesse es ohnehin bleiben. ;)
    Alle weiteren Kontra-Argumente finden sich ebenfalls im Thread, daher verzichte ich darauf, sie nochmal aufzuzählen.



    EDIT: Da hatten Jochen und ich denselben Gedanken. ;)

    In meiner Kiste werkelt ein Athlon XP 2000+ mit Palomino-Kern (das ist der "alte"). Stabilitätsprobleme habe ich nicht im Entferntesten.
    Als der 2000er neu rauskam, gab es vereinzelt diese Probleme, aber das ist längst Schnee von gestern [diesbezügliche Gerüchte und Halbwahrheiten halten sich natürlich immer noch wacker].


    Empfehlenswert ist der neuere Kern (der Thorughbred) nicht wegen eines marginalen Geschwindigkeitsvorteils bei gleicher Taktung, sondern wegen der geringeren Abwärme, die im Betrieb anfällt.
    Entgegen anderslautender Vermutungen gibt es sowohl den 1700er als auch den 2000er mit neuem Kern, allerdings ist der 1700er von den Stückzahlen her sehr begrenzt.


    Fazit: Meine Empfehlung ist der XP2000+ mit Thoroughbred-Kern. :)

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Du durch den Kauf unter diesen Umständen keinen Besitz an dem Teil erlangt.

    Ohne sonderschlau sein zu wollen :):


    Den Besitz hat er sicherlich erlangt, nicht aber das Eigentum (zumindest nach deutschem Recht). ;)