Beiträge von Sebastian

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Also zunächst mal ist es wohl am ehesten ein Problem Deiner intellektuellen Auffassungsgabe, wenn die Beschreibung für Dich verwirrend ist.

    Zitat

    Original geschrieben von j0nas
    Ich meinerseits möchte dir aber einige deutliche narzißtische Züge in deiner Persönlichkeit bescheinigen, die von einem deutlichen Egozentrismus und kindlich-naiven Stolzes bezüglich deines albernen Hobbys Handys gekennzeichnet sind. Soviel kann ich nach deinen Postings hier und meinem psychologischem Wissen mit einiger Sicherheit sagen. Mag vielleicht an deiner körperlichen Unattraktivität liegen....


    (...)


    Du kannst nicht lesen - möglicherweise ist es ja auch einfach die Unfähigkeit sich in klar verständlichem syntaktisch korrektem und plausiblen Deutsch auszudrücken oder solches zu verstehen, die ich dir vor deinem bescheidenen Hintergrund auch durchaus verzeihen mag.

    Freunde der Nacht,


    auf diesem persönlich verletzenden Niveau wird hier keine Diskussion geführt. Wenn Ihr Euch unbedingt mit gegenseitigen Tiefschlägen versorgen müsst, dann tut das gefälligst per PN und belästigt damit nicht die restliche Userschaft, denn wir sind nicht hier, um Eurem Hahnenkampf beizuwohnen.


    Somit gibt es für beide eine - für den einen, weil er den Thread gekippt hat, anstatt normal zu antworten und für den anderen eine [edit]mehr als[/edit] dunkelgelbe, weil er maßlos unter die Gürtellinie schlägt. Wie kann man nur so entgleisen?


    Findet Ihr das eigentlich nicht beschämend und lächerlich? :( Ich schon.


    Und jetzt kehren wir zum Thema zurück - sachlich!



    EDIT: Nachbesserung nach erneutem Lesen & Rechtschreibfehler raus, :apaul: zu später Stunde...

    Ich kann jetzt natürlich keine Gewähr übernehmen, dass mein Jurist 100% Recht hat, denn wie sagt man so schön:


    "2 Juristen, 3 Meinungen..." :rolleyes:


    Aber gehen wir mal davon aus, dass mein Kumpel Recht hat:
    Wenn Du es einfacher haben willst, kannst Du natürlich hergehen und alle Preise inklusive Vorkasse-Versand angeben (zB auch hier auf TT); z.B. mit dem jeweiligen Zusatz "bei NN 6.-- € Aufschlag".


    Eine wirkliche Rechtssicherheit in diesen Punkten kann erst die Zeit bringen, den in ihrem Laufe wird es zahlreiche (Muster-)Prozesse geben, auf Basis derer dann zukünftig die Webseiten-Informationen zu den Versandkosten rechtssicher sein werden.


    EDIT: Hier mal der genaue Text der Preisangabenverordnung:

    Zitat

    § 1: Grundvorschriften
    (1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
    (2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,


    dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und


    ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
    Fallen zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. so ist deren Höhe anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter von Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt.

    Quelle


    Von daher würde ich sagen, dass Du mit der Angaben-Variante aus meinem obigen Posting auf der sicheren Seite sein dürftest. Den Rest bzw. Spielraum müssen wie gesagt die Gerichte füllen.

    Soweit ich diese Vorschrift verstanden habe [und so wie sie mir von einem Juristen erklärt wurde], muss auf der Seite des jewiligen Angebotes "lediglich" klar ersichtlich sein, wie hoch der Gesamtpreis inklusive Versandkosten sein wird.


    Ganz banal könnte das so aussehen (als Beispiel):


    Gerätepreis: 499.-- € [meinetwegen auch in größerer Schrift]
    Bei Vorkasse: 505.-- €
    Bei Nachnahme: 510.-- €


    Andersrum gesagt: Es hindert Dich niemand daran, die "nackten" Gerätepreise weiterhin auf der Homepage zu haben, allerdings eben mit diesem Zusatz. :)


    Ob es allerdings ausreicht, direkt auf der Startseite die Versandkosten einmal deutlichst kenntlich zu machen (statt bei jedem Gerät o.g. Zusatz zu verwenden), entzieht sich meiner Kenntnis.