Beiträge von tobiklein

    @ sliders
    Da muß ich die Händler nun aber in Schutz nehmen. Seine Ansprüche (man hat hier nicht die Rolle eines Bittstellers) aus veröffentlichten Tarifen inkl. Rabatten muss man schon selbst durchsetzen.


    Wie hier ja schon öfter berichtet wurde und aus eigener Erfahrung weiß ich, 3 x bei Vodafone anrufen = 3 verschiedene Antworten.
    Mit der nachträglichen Einrichtung des SoHo Rabattes (ohne Laufzeitverlängerung) hatte ich allerdings bisher nie Probleme.
    In den entsprechenden InfoDoks ist auch (anders als beim Vodafone Vorteil) keinerlei Hinweis auf eine Laufzeitverlängerung bei SoHo Rabatt Einrichtung.
    Immer im Hinterkopf behalten. Diese Telefonsklaven in den Call Center bekommen alle extra Bonis wenn sie den Kunden etwas aufschwatzen, Kunden eine Kündigung zurücknehmen oder eben einen Vertrag verlängern. Vielleicht sogar wenn man Kunden mit Rabattansprüchen abwimmelt.
    Und wenn es nicht der einzelne Mitarbeiter ist, dann gibt eben der Teamleiter die Parole aus ich will heute x Vertragsverlängerungen wie auch immer haben und kassiert dann einen extra Bonus.
    Oder die Mitarbeiter werden einfach vorsätzlich entsprechend falsch geschult und wissen es wirklich nicht besser, weil sie gestern noch Brötchen verkauft haben und nächste Woche vielleicht Anlageexperte bei der Postbank sind.
    Und so kommt es, dass der nette "Vodafone Mitarbeiter" am Telefon, dir die tollsten Märchen erzählt, damit dieses Ziel erreicht wird.


    @ Eldschi
    Die Einrichtung des Geschäftskundenrabattes ist jedenfalls so wie es Vodafone bis heute kommuniziert, eben keine Vertragsänderung und führt zu keiner Vertragsverlängerung, sondern ist von Anfang an Teil des Tarifs/Vertrags.
    Ein Rabattanspruch des Kunden besteht danach von dem Zeitpunkt an wo er gewerblich tätig ist und dieses dem Vertragspartner entsprechend nachweist.
    Und daher "beantrage" ich das auch nicht. Anträge stelle ich nämlich nur beim Amt.
    Im Geschäftsleben gebe ich regelmäßig Aufträge, in diesem Fall den mein Kundenkonto auf ein Geschäftskundenkonto umzustellen und fortan den dafür vereinbarten Rabatt zu berücksichtigen.

    Vodafone Vorteil


    Kurze Aktualisierung zu meinem Problem mit dem Vodafone Vorteil


    Ein Schreiben vom richtigen Absender und plötzlich bewegt sich was bei Vodafone.
    Plötzlich rufen einen Mitarbeiter an, die über alle Regeln hinweg Rabatte eintragen können, die das System ansonsten angeblich nicht zulässt.
    Man faselte zwar immer noch etwas davon, dass immer die Sprachverträge den Vodafone Vorteil erhalten und das dann deren Laufzeit verlängert wird.
    (Nun sogar erstmals eine ganz neue Version, dass auch die Einrichtung des SoHo Rabattes die Laufzeit verlängert, aber man nur in diesem Fall davon absieht.)
    Was ist Vodafone nur für ein Verein geworden.


    Letztendlich gibt es nun aber, da eine Zusammenlegung der Kundenkonten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich ist, einfach so eine 120 € Gutschrift aufs Kundenkonto statt der monatlichen 5 € Vodafone Vorteil ohne jegliche Laufzeitverlängerung.
    Damit bin ich dann jetzt sogar erheblich besser bedient.


    Ich kann nur immer wieder empfehlen sich bei Ärger mit Netzbetreibern, Händlern usw. sich nicht abspeisen zu lassen sondern sich ggf. mit Hilfe eine fähigen Anwalts zu wehren.


    Na gut, diese Einschränkungen hatte ich wohl übersehen.
    Ausgangspunkt war hier aber der angebotene Vertrag Mobile Internet Flat und ein bereits zuvor vorhandener Red (M) Vertrag.
    Du stimmst mir also zu, dass bei dieser Konstellation der Vodafone Vorteil dem Vertrag Mobile Internet Flat "unterfällt" und somit die Laufzeit dieses Vertrages sich bei Buchung auf 24 Monate verlängert.
    Die Vodafone Kundenbetreuung behauptet wie bereits beschrieben das Gegenteil.

    Eben. Hier ist das Werbeforum. Und das ist zu nichts anderem da, als das Händler hier ihre Angebote einstellen und auf Nachfragen reagieren können. Was gibt es da einzubringen?
    Diskussionen innerhalb der Angebotsthreads sind teilweise nicht einmal erwünscht.


    Auch hier gilt, einfach an die Spielregeln halten. Wenn man mit einem Netzanbieter eine Vereinbarung trifft nur x € auszuzahlen oder was weiß ich was , dann muß man sich eben daran halten, mehr Verhandlungsgeschick an den Tag legen oder aber andere Möglichkeiten suchen,
    dem Kunden das Angebot regelkonform schmackhaft zu machen, z.B. durch Rückkauf von Hardware.
    Letztlich ist ein Verstoss gegen die Regeln schließlich auch unfair gegenüber den Anbietern, die sich an die vereinbarten Regeln halten. Wenn die das dann monieren ist das doch verständlich.


    Jetzt hier anzufangen die Kunden zu filtern ist einfach ärgerlich, schränkt den Käuferkreis ein und wird letztlich überhaupt nichts bringen.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Welcher Vertrag bei den möglichen Kombinationen verlängert wird steht ja auch eindeutig in dem Dokument.
    Um eine andere als die gewohnte Auslegung zu erreichen müsste man ja erstmal zumindest die Unklarheit der Regeln darlegen oder belastbare Gegenbeispiele bringen.


    Ach ja? Warum zitierst du dann nicht gleich die entsprechende Stelle im Dokument?


    Die Unklarheit besteht ganz einfach darin, dass man den Regeln leider gerade nicht entnehmen kann, welchem von zwei laufenden vorteilsberechtigten Verträgen der Vodafone Vorteil zugeordnet wird/werden muß.
    Da der Kunde diesen buchen muß, kann er also auf den ihm genehmen Vertrag buchen.
    Und dieser wird dann in der Laufzeit verlängert.

    Ich glaube nicht, dass das wirklich einheitlich so gehandhabt wird, dass der Sprachtarif den Vorteil erhält. Mir kommt es eher so vor als würde der "Kundenbetreuer" in den Vertragsstatus sehen und dann so wie es gerade passt Vodafone Vorteil gegen Vertragsverlängerung anbieten.
    Bei einer, wie in meinem Fall bereits vorliegenden Kündigung, würde es sicher einen extra Bonus geben wenn ich die Kündigung zurücknehme und den Vertrag verlängere.


    InfoDok552 gibt diese Auslegung jedenfalls nicht her.
    Da sind alle Verträge gleichberechtigt aufgeführt.
    Es wird auch nicht angegeben auf welchen Vertrag man den Vodafone erhält bzw. nehmen muß.
    Weder nach Art des Vertrages, noch nach Reihenfolge des Vertragsabschlusses.


    "Voraussetzung: Sie können vom Vodafone Vorteil profitieren, wenn Sie gleichzeitig Verträge in berechtigten Tarifen haben.
    Sie bekommen den Vodafone Vorteil als monatliche Gutschrift auf Ihrer Mobilfunk-Rechnung, so lange beide Verträge gleichzeitig bestehen.
    Laufzeit- Verlängerung für Bestandskunden:
    Falls beide Verträge schon bestehen, bevor Sie den Vodafone Vorteil buchen, verlängert sich die Laufzeit des dem Vodafone Vorteil unterfallenden Vertrages."


    So, so der Kunde kann/muß den Vodafone Vorteil also buchen.


    Da beide Verträge in einem Kundenkonto sein müssen und es daher auch eine gemeinsame Rechnung gibt, wird der Vodafone Vorteil wahrscheinlich auch erst am Ende abgezogen und
    evtl. auch gar keinem Vertrag sichtbar zugeordnet.


    Wenn beide Verträge sowieso immer durch eine Vertragsverlängerung auf ein gemeinsames Vertragslaufzeitende gebracht werden, macht es auch überhaupt keinen Sinn zu betonen, dass der Vorteil so lange gewährt wird wie beide Verträge bestehen.


    Na ja wie so oft. Wer unklare Regeln verwendet muß damit leben, wenn sie letztlich
    anders ausgelegt werden.

    Vodafone Vorteil


    Aktuelle Meldung zu diesem Vertrag betreffend des Vodafone Vorteils (5€ Rabatt / Monat)
    Da kann TTW zwar nichts für, aber vielleicht geht es anderen ja ähnlich.


    Um den Vodafone Vorteils Rabatt zu erhalten, müssen die vorteilsberechtigten Verträge unter einer Kundennummer geführt werden. Für die nachträgliche Zusammenlegung von Verträgen gibt es extra ein Vodafone InfoDok Nr. 235 mit einem entsprechenden Formular.
    Diesen Auftrag hat Vodafone leider abgelehnt. Angeblich hat man mir dies auch per SMS! mitgeteilt. (wozu gibt man eigentlich eine Email Adresse an?)
    Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir heute erklärt, mein Red M Vertrag würde über "The Phone House" laufen und könnte daher aus "abrechnungstechnischen Gründen" nicht mit diesem Datenvertrag zusammengelegt werden und folglich auch der Vorteilsrabatt nicht gewährt werden.
    Ich habe nie einen Vertrag bei Phone House gemacht und auch nie einen Phone House Auftrag unterschrieben. Sowohl Auftrag, Bestätigung und Rechnung kommen ganz normal von Vodafone ohne jeglichen Hinweis auf "The Phone House".
    Ich wies den "Kundenbetreuer" darauf hin, dass ich die Angelegenheit so nicht akzeptieren werde, da mich als Kunde ihre interne Abrechnungstechnik nicht zu interessieren braucht und forderte ihn auf dann den Rabatt eben so zu verbuchen. Das wollte er dann sogar machen, allerdings verlangte er dann aber die Vertragsverlängerung des Red M Tarifs der schon seit Dezember läuft und bereits zu 12/2014 gekündigt ist.
    Dies wieder entgegen der in Vodafone InfoDok 552 veröffentlichten Regeln für den Vodafone Vorteil.
    Also wird es wohl auch hier erst wieder eines anwaltlichen Schreibens oder mehr bedürfen
    um Vodafone an die Einhaltung von Verträgen zu erinnern.


    Es ist wirklich zum ko.... Warum meinen eigentlich alle sich nicht an geschlossene Verträge halten zu müssen? Auch vom Kundenbetreuer bekam ich wieder einfach die Empfehlung doch zu stornieren. Das werde ich aber sicher nicht tun.


    Sollte es jemandem genauso gehen, meldet Euch per pn.

    Zitat

    Original geschrieben von Holger_P
    Bei mir kam auch die Meldung "Service nicht verfügbar" als ich es mit einem LTE-Stick (LTE only) probiert habe.


    Lt. Auskunft von Vodafone muß die LTE Nutzung erst kostenlos durch den Kundenservice freigeschaltet werden.


    Allerdings geht es beim User Luksch ja nun anscheinend auch so, wenn es denn wirklich LTE ist.
    Ich kanns leider mangels Hardware noch nicht ausprobieren.



    @ eldschi
    Ich glaube alle ausser Dir haben trotzdem verstanden was gemeint war und haben erkannt,
    dass ich zwischen Auftrag und Vertrag durchaus unterscheiden kann. Das war natürlich ein Schreibfehler den ich gerne für dich verbessere, sofern das noch geht.

    Da stellt sich doch für mich die Frage was ihr eigentlich für Provisionsverträge mit den
    Mobilfunkanbietern habt. Es ist kaum zu glauben, dass diese mal eben von einer Minute auf die andere, die getroffenen Vereinbarungen einseitig verändern können.
    Ist es nicht viel mehr so, dass man eine Zielvereinbarung abschließt und es ab einer gewissen Anzahl von Verträgen einen besonderen Bonus auf alle in diesem Monat vermittelten Verträge bekommt? Man muß also unbedingt dieses Limit erreichen um die Monatserträge zu steigern und so pushen dann Händler zum Monatsende die Angebote nach oben. Ist dann das vereinbarte Ziel erreicht, werden die Auszahlungen wieder gesenkt. Oder man erkennt, dass man das Limit nicht mehr erreichen kann und zieht schnell die Reißleine, weil man sonst draufzahlt.
    Aber das ist nunmal unternehmerisches Risiko.


    Wie hier schon bemerkt wurde. Andere haben das Angebot heruntergesetzt bevor ihr das Angebot eingestellt habt. Danach wurde die Auszahlung um 30 € gesenkt und weiter gemacht. Aber nun fällt euch auf, dass man pro Vertrag 60 € dazugibt?
    Das ist sicherlich nicht Vodafones schuld!


    Im übrigen wird hier überhaupt nicht um die Höhe der Provision gestritten, sondern darum wie die Zahlung erfolgt. Und diese ratenweise Einzahlungsgeschichte eines Teilbetrages auf das Vodafone Kundenkonto war offenbar von Anfang an so geplant, denn das Angebot wurde diesbezüglich gezielt entsprechend zweideutig formuliert.


    Offenbar ist diese Art der Auszahlung auch nicht das erste Mal, denn auf Seite 1 dieses Threads findet sich ganz unten diese Frage


    Zitat

    Original geschrieben von stadtpirat
    Hallo,
    wird diesmal alles in einer Summe ausgezahlt oder gibt es von Vodafone wieder eine monatliche Gutschrift in Höhe von 5,00 € wie beim letzten Mal ?


    Darauf gab es natürlich lieber keine Antwort.


    Die eigenen Fehler nun Vodafone in die Schuhe zu schieben und dem Kunden zu sagen
    friss oder stirb ist wirklich dreist.

    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Stimmt, nur gehen Kostennote und Belehrung an dich, da du im Unrecht bist. In der Bestellung kann stehen was will, die resultierende Auftragsbestätigung ist das Entscheidende. Wenn die beiden voneinander abweichen, könnt ihr zwar den Vertrag anfechten (im Sinne von gänzlich stornieren), aber ein Anrecht auf Erfüllung dessen, was in der Bestellung steht, habt ihr nunmal generell nicht.
    Wird hingegen das, was in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist, nicht umgesetzt, hättet ihr sehr wohl einen Ansatz. Nur scheint das hier nicht zuzutreffen.



    Keine Sorge. Mit Sicherheit zahle ich nichts.
    Der Kunde erteilt Ttw einen Geschäftsbesorgungs- oder Vermittlungsauftrag.
    Ttw nimmt diesen schon durch Aufnahme seiner Tätigkeit (Weiterleitung des Auftrags an den Telefonanbieter) an. Spätestens aber in dem Moment wo der Telefonanbieter den Vertrag durch Freischaltung annimmt, kommt auch der Vertrag mit Ttw zu den bei der Bestellung vereinbarten Bedingungen zustande. (auch nochmal nachzulesen in den AGB von Ttw.)
    Und schließlich versendet Ttw. dann auch noch die SIM Karte. Bei Lieferung von Waren und von mir aus auch in diesem Fall hier, wird allerspätestens dadurch der Vertrag zu den bei Bestellung vereinbarten Konditionen angenommen. Wollte Ttw. von den Bestellkonditionen abweichen, müßte der Kunde vor der Übergabe an den Paketdienst informiert werden. Ob dem Paket nun andere Konditionen
    in Form einer abweichenden Rechnung/Gutschrift beiliegen, ist dagegen unerheblich.