Beiträge von tobiklein

    Mir gehts genauso. Habe mehrere Aufträge für die Verwandtschaft eingereicht.
    Bei einem kam von Vesat die Mitteilung abgelehnt, von T-Mobile dagegen die Mitteilung, nur einer wäre möglich weiterer gegen Kaution oder nach Wartezeit.
    Hatte im Deckblatt für Vesat extra darauf hingewiesen, dass bei einem Vertrag nicht gleich storniert werden soll, sondern ich zunächst kontaktiert werden möchte.
    Aber wurde natürlich nicht beachtet. Auf eine E-Mail passierte natürlich auch nichts.


    Gestern bekomme ich für einen anderen Auftrag (wobei nicht einmal ein Name genannt wird) nach 3 Wochen ! eine E-Mail, dass "der Auftrag leider entweder zu spät oder unvollständig eingegangen ist, so dass eine fristgerechte Aktivierung nicht mehr beantragt werden konnte. Die Aktion ist inzwischen beendet."
    Na klasse. Also hat Vesat es auch auch bei der Anschlussaktion nicht geschafft, alle Aufträge abzuarbeiten. Kommt jetzt die Nachfolgeaktion der Nachfolgeaktion?


    Ich bin gespannt was mit den Warenlieferungen und den Auslieferungen für die bestätigten Aufträge weiter passiert.


    Für mich sieht es sehr danach aus, dass sich hier jemand mächtig übernommen hat.
    Zunächst hinsichtlich der Bearbeitung der Auftragsflut. Hier hat man es offensichtlich nicht geschafft innerhalb eines Monats noch für ausreichend Mitarbeiter zu sorgen und für einen effektiven Arbeitsablauf bei der Bearbeitung zu sorgen.


    Und nun muß man sehen wie man die versprochenen Geräte heranschafft, obwohl die Provision von T-Mobile sicherlich noch nicht vollständig ausgezahlt wurde.
    Da dürfte bei der vermuteten Anzahl von Verträgen, eine erhebliche Summe zusammenkommen. Und daher muß die Zeit überbrückt werden.
    Die Lieferung der Samsung Notebooks ist angeblich beim Lieferanten schon bezahlt, aber werden seit Wochen nicht geliefert. Nun werden sie lt. Vesat angeblich eben nochmal woanders bestellt (und bezahlt). Aber sind leider nirgends lieferbar. Komisch dass man die sonst überall bekommen kann.


    Ich gehe hier nicht von böser Absicht aus. Denn nach und nach wird ja wohl geliefert. Aber hier hat sich jemand in jeder Hinsicht gewaltig übernommen.
    Sollte es hier zur kleinsten Störung kommen, sei es weil T-Mobile verspätet zahlt oder tatsächlich mit einer Lieferung bzw. Zahlung etwas schieflaufen, bricht das ganze Kartenhaus zusammen. Die Folgen kann man ja hier im Forum auch schon bei anderen Anbietern lesen, die zuvor gut gearbeitet haben, denen eine Aktion dann aber plötzlich über den Kopf gewachsen ist.


    Bleibt zu hoffen, dass hier letztendlich alles noch klappt.
    Aber das wissen wir wohl frühestens in 6 Wochen.

    Zitat

    Original geschrieben von TopSpoT
    Oh nein! Meine 5 Bobbycars auch. Ich hatte gehofft, O2 vergißt die Bestellung.


    An alle die auch noch hoffen, dass die bestellten Bobbycars nicht kommen.
    Davon hat o2 offensichtlich noch genug.


    Heute lief meine an o2 gesetzte Frist für die Einlösung der Restpunkte aus.
    Und siehe da. Heute auf einem Sonntag trifft dann auch eine Mail der Kundenbetreuung
    ein.


    Man bedaure, dass mich der Infobrief mit der Kündigung nicht erreicht habe.
    Es werden mir nun noch die Restprämien aus der Aktion angeboten.
    Schlüsselbänder sind wohl tatsächlich vergriffen.
    Aber Rucksack, Bobby Car, Sporttasche und Finderbag (was auch immer das ist) wurden mir weiterhin zur Bestellung angeboten. Auf die rechtzeitig abgesetzten und von mir nochmals vorgeschlagenen Handyprämien wird mit keinem Wort eingegangen.


    An alle Zweifler hier im Forum. Warum wohl? Weil o2 sich durchaus bewußt ist, dass sie mit dem ersatzlosen Verfall der Punkte keinesfalls durchkommen würden.
    Der Anspruch auf die zuvor immer angebotenen geldwerten Handyprämien ist dagegegen schon schwerer durchzusetzen, aber bei der Vorgeschichte trotzdem nicht völlig unmöglich.
    Aber Hut ab kluger Schachzug. Es gibt also auch bei o2 ein paar fähige Leute.


    Na gut, spiele ich das Spiel erstmal mit. Aber wie war das noch? Auf die Bestellung der Artikel hat man das übliche Widerrufsrecht? Wie ist denn der kostenlose Rückversand geregelt? Unfrei per Postpaket für 12 € pro Artikel ? Habe ja vier verschiedene Prämien zur Auswahl. Mal sehen wieviel Versandkosten die in den Sand setzen wollen, bis sie von sich aus anbieten die Punkte doch lieber in eine Handyprämie zu verrechnen.


    Hat hier noch jemand einen Link zu den Prämien oder die Seite abgespeichert?

    Zitat

    Original geschrieben von Keule
    Cool, meine erste Hörzu-Zeitung war gestern im Briefkasten! Für 99 Punkte ist das echt gut!


    Na ja woanders gibt es die Hör Zu ohne Bonuspunkte für 13 Monate kostenlos bzw.
    bekommt man sogar noch 4 EUR dazu.

    Zitat

    Original geschrieben von Clou
    web.archive.org hat noch eine ältere Version der AGBs. Scheint von Anfang 2005 zu sein.


    Das ist also wohl schon mal kein Hebel, an den man ansetzen kann...


    Danke. Die AGB hat wohl nur geringfügige Unterschiede hinsichtlich Loop.


    Hebel habe ich eigentlich schon mehr als genug, aber eventuell hätten sich ja noch weitere ergeben können.
    Ziffer 8 trifft auf mich sowieso nicht zu und demzufolge auch Ziffer 5 nicht.
    Außerdem ist Ziffer 5 sowieso unwirksam.

    Genau.
    Das gleiche verlangt o2 nämlich auch vom Kunden wenn der gekündigt hat und
    o2 mal wieder von nichts wissen will und sich einfach dumm stellt.


    Hat jemand eigentlich auch noch ältere Bonuswelt AGB mit Stand vor 06/2008?
    Die neuen dürften, jedenfalls bei mir, sowieso nicht Vertragsbestandteil geworden sein, denn an den Erhalt einer Änderungsmitteilung kann ich mich ebenfalls beim besten Willen nicht erinnern.

    Erstens habe ich schon wiederholt darauf hingewiesen, dass ich eben keine Kündigung erhalten habe, das Verträgsverhältnis deshalb also weiter besteht.


    Zweitens werden AGB und selbst höherwertige individuelle Verträge alltäglich von Gerichten gekippt, wenn sie eine Partei erheblich benachteiligen oder gegen geltendes Recht verstossen.
    Und du glaubst wohl nicht ernsthaft, dass ein Vertragspartner, sei es die Bank,
    ein Händler oder auch eine Telefongesellschaft damit durchkommen würde, wenn in den AGB der ersatzlose Verfall des Saldos eines Kontokorrents (um nichts anderes handelt es sich auch beim Bonuspunktekonto) festschreiben würde.


    Übrigens auch bei Prepaidkarten stand bis vor kurzem noch in den AGB, dass die Guthaben im Kunden(kontokorrent)guthabenkonto unter bestimmten Bedingungen ersatzlos verfallen. Millionen Lemminge haben das jahrelang geschluckt (stand ja in den AGB nicht wahr) bis sich mal einer gewehrt hat und Sache gerichtlich überprüfen ließ.

    stefanniehaus
    Bei abstrakten Ansprüchen legt man die Wertigkeit regelmäßig zunächst immer selbst fest. (Schmerzensgeld, Sachbeschädigung usw.)
    Letzendlich entscheidet dann das Gericht über die Wertigkeit eines abstrakten Anspruches und orientiert sich dabei in diesem Falle natürlich an dem was es vorher gab.
    Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus den o2 AGB und dem BGB.


    toxic_kill
    Ich habe dagegen keinerlei Zweifel, dass mein einmal erworbener Anspruch auf die Punkte und eine Prämie fortbesteht.
    Ich habe doch gar nicht vor lange zu klagen sondern handele durch Aufrechnung.
    Das Klagen überlasse ich o2 wenn sie sich denn trauen und riskieren, dass anschließend auch noch viele andere wegen ihrer verfallenen Punkte anklopfen.


    ganymed
    Punkte wurden auch mit dem Grundpreis verrechnet und ich mache nichts anderes.
    Es geht insgesamt um 35000 Punkte auf 3 Konten.

    Wenn man denn eine Kündigung erhalten hat oder weit später eher zufällig in Foren.
    Auf der o2 Seite wohl nicht.
    Und auch die, die eine Kündigung bekommen haben, hatten keinen Hinweis darauf, dass wenige Tage später die Prämien "fürs Handy" noch vor Ende des Programms einfach ersatzlos gestrichen werden. Bei den anderen Prämien wurden die Punktepreise zeitgleich teilweise massiv nach oben gesetzt.


    Ich kann wohl kaum die Herausgabe von Punkten fordern und vollstrecken.
    Daher bleibt nur die Punkte in den zuvor üblichen Wert in Geld umzurechnen.
    Und dann will o2 Kohle von mir und ich von denen. Gleichartig genug?
    Die Fälligkeit dürfte unstrittig sein.


    Überhaupt wird in der Praxis um solche verfahrensrechtlichen Punkte kaum gestritten, vereinfacht es doch die Sache.
    Ansonsten widerklagt man. Verzögert und verkompliziert die Sache auch für den Richter und hat allenfalls geringe Einflüsse auf die Kosten.

    Bayernpeter


    Na wenn ich mich recht an die E61 Aktion im letzten Jahr erinnere (dir sei noch immer Dank für den Tip) war es ja leider so das die T-Punkt Mitarbeiter oftmals selbst nichts von der Aktion wußten bzw. wissen wollten und man denen das Angebot am besten erst noch schriftlich unter die Nase reiben mußte.
    Einfach nachfragen bringt da leider oft nicht so viel.