Beiträge von LarsR

    Hallo,


    mein Schein in Recht ist schon etwas her. Aber iirc :confused: ist der Gefahrübergang bei Wunsch der Lieferung seitens des Kunden, bei Übergabe des Händlers/Schuldners an den Logistiker. Ebenso ist das Risiko des Verlustes bei Rücksendung beim Rücksender/Käufer.


    Die 40€ Grenze ist doch nur relevant für die Kostenübernahme.
    Hoffe ich habe michda jetzt nicht gänzlich verrannt ;).


    MfG


    Lars

    Funktioniert bei mir auch einwandfrei!
    Die anderen Dinge, insbesondere T9 und fehlende Sprachwahl sind dem Handy nicht angemessen :(! Dass nach BT Aktivierung das Handy einmal an- und ausgeschaltet werden muß, kann man ja noch verkraften.


    MfG


    Lars

    Hallo,


    habe ein kleines Problem, nachdem mein Telefon ausgetauscht worden, kann ich nicht die Sicherung meines alten Nokia 6230 auf meinem neuen 6230 wiederherstellen, da angeblich keine Sicherungsdateien gefunden wurden. Kennt irgendwer die Dateiendung, so dass ich die manuell suchen kann?
    Mein Hauptanliegen sind gespeicherte Fotos und Videos, besteht, da überhaupt eine Chance, dass die mit gesichert worden sind? Vielen Dank für Eure vorab!


    MfG


    Lars

    Saletti
    Die Formulierung Raubritter ist, zugegebenermaßen ein wenig überspitzt.


    Aber da so ziemlich jedem Besteller klar gewesen ist (zumindest mir), dass die Wahrscheinlichkeit das Radio für 23? zu ergattern äußerst gering ist und somit kein rational denkender Mensch ernsthaft in Erwägung gezogen hätte den Rechtsweg einzuschlagen, wäre ein etwas freundlicher Text inkl. einer Entschuldigung im Sinne des Kundenservices. Es zählen sicher nicht nur Erstbesteller zu den Bestellern des Radios, so dass der ein oder andere sensiblere (Stamm-) Kunde ein wenig die Nase rümpfen wird und dann ggf. bei der Konkurrenz ordert.


    Na ja egal! Fand die ganze Geschichte ziemlich amüsant;).


    MfG


    Lars

    Hallo,
    habe auch dieses ziemlich unfreundliche Schreiben der Firma OTTO erhalten. Frage mich wirklich wer da den Fehler begangen haben soll, wir oder Otto bei deren Schreibstil.
    Das Lustige ist, ich habe es von zwei verschiedenen Absendern erhalten, da ich zweimal fälschlicher doppelt bestellt hatte, einmal die Kundenbetreuung mit zwei Originalunterschriften, nicht gedruckt oder Ähnliches und das zweite Mal vom juristischen Referat :top:, leider ohne Originalautogramme.


    Die Art und Weise der Korrespondenz deutet auf eine resolute Verteidigung. Bisher habe ich noch nie zweifach gezeichnete Briefe bei solchen Lappalien erhalten. Die wollten die Briefe wohl ziemlich "wasserdicht" machen, deshalb ist auch der Terminus technicus Irrtumsanfechtung genutzt worden, woher soll OTTO:D-Normalkunde wissen, was eine Irrtumsanfechtung ist.


    Bei der Art der Formulierung, ohne jegliche Entschuldigung [sehen uns (die Besteller und z.T. Bestandskunden) offensichtlich als moderne Raubritter :flop: ], ist es wirklich ärgerlich, dass es sich nur um eine Inventatio ad offerendum gehandelt hat und man deswegen keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen kann.


    MfG


    Lars