Beiträge von Percy

    Der BGH hat sich vor einigen Monaten mit einem ähnlichen Fall befasst und entschieden, dass der Kunde in diesem Fall zahlungspflichtig ist (Az: III ZR 57/10).
    Die Begründung war in etwa, dass der Kunde einen Vertrag eingegangen ist und damit auch das Risiko tragen muss, dass sich an seinen persönlichen Lebensumständen etwas ändert (Umzug). Dies ist aber dem Einfluss des anderen Vertragspartners (hier Alice) entzogen, so dass ein Anspruch auf weitere Leistungen auf dem Vertrag besteht.

    Ich bin bei der BIG direkt und bislang zufrieden. Bei Kombination zweier Wahltarife (mit 3jähriger Bindung) sind bis zu 900 Euro Erstattung möglich, außerdem gibt es noch ein Bonusprogramm (da habe ich letztes Jahr in vier Monaten immerhin 40 Euro geschafft). Allerdings habe ich die Kasse bisher auch noch nicht gebraucht - wie die Kulanz, etc. ist, weiß ich nicht.


    Generell sind Rückzahlungen der Kasse zu versteuern.

    Bei o2 kannst Du unter der Kurzwahl 1010 verschiedene Optionen auswählen:


    - Umleitung auf die Mailbox
    - Kostenpflichtige Umleitung auf Dein Mobiltelefon
    - Ansage, dass Du nicht erreichbar bist

    Das verhindern die Vergabebedingungen der BNetzA. LTE800-Anbieter müssen erst die weißen Flecken abdecken, bevor sie die Frequenzen in schon mit anderer Technik versorgten Gebieten nutzen dürfen.

    Danke für Deine Antwort, auch wenn es natürlich nicht die ist, die ich hören wollte ;)


    Allerdings stütze ich meine Hoffnung auch weiterhin auf ein Urteil des BFH, wonach es nicht nur auf die Kostenübernahme der Hauptwohnung ankommt, sondern eine Gesamtwürdigung des Falles vorgenommen werden muss (Urteil vom 21.04.10 VI R 26/09):Pressemitteilung, Urteil.


    Am Ende des Tages wird es das FA beurteilen müssen. Offenbar sind meine Argumente zu wackelig, als dass ich Streit suchen würde, aber versuchen möchte ich es.

    Die BNetzA hat eben die endgültigen Entgelte bekanntgegeben:


    Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte bekannt
    Die Bundesnetzagentur hat heute ihre endgültigen Entgeltgenehmigungen für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber, die sog. Mobilfunkterminierung, bekannt gegeben. Danach gelten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 folgende Mobilfunkterminierungsentgelte:


    Telekom Deutschland GmbH 3,38 ct/min


    Vodafone D2 GmbH 3,36 ct/min


    Telefónica O2 Germany GmbH & Co OHG 3,39 ct/min


    E-Plus Mobilfunk GmbH & Co KG 3,36 ct/min


    Die Mobilfunkterminierungsentgelte waren Ende November 2010 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil erstmals vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.
    ...


    Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung:
    http://www.bundesnetzagentur.de/pressemitteilungen

    Dieses Jahr möchte ich gern versuchen, die doppelte Haushaltsführung abzusetzen: Seit etwas mehr als zwei Jahren arbeite ich in der Nähe von Frankfurt am Main und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Tatsächlich aber verbringe ich mindestens 3 von 4 Wochenenden im Monat in Hannover, wo meine Freundin wohnt. Damit sehe ich meinen Lebensmittelpunkt dort; entsprechende Fahrtkosten mit der Bahn sind problemlos nachweisbar.


    Probleme sehe ich darin, dass ich begründen muss, warum sich mein Lebensmittelpunkt von Frankfurt wegverlagert hat, obwohl ich dort nach wie vor beschäftigt bin. Außerdem sind wir nicht verheiratet und ich stehe nicht im Mietvertrag der Wohnung in Hannover. Wird das Finanzamt Probleme machen oder läuft die Prüfung nur darauf hinaus, dass ich tatsächlich meine Freizeit nicht in Frankfurt verbringe? Gibt es weitere Dinge, die zu beachten sind?