Ich berufe Revision oder: Ich geh' bis nach Karlsruhe!
Revision: Mit der Revision können Urteile nur in rechtlicher Hinsicht überprüft werden. Die Einlegung einer Revision kann nur durch eine Rechtsverletzung begründet werden, die vorliegenden Tatsachen allerdings werden nicht noch einmal überprüft. Im Gegensatz zur Berufung wird also keine neue Beweisaufnahme durchgeführt.
Revisionsrichter müssen sich die Frage stellen: wurde im zu überprüfenden Urteil das Recht richtig angewandt oder wurden Gesetze verletzt?
Berufung: Die Berufung hat das Ziel, ein erstinstanzliches Urteil sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht zu überprüfen.
Eine Überprüfung in tatsächlicher Hinsicht bedeutet eine Überprüfung von Tatsachen: mit der Einlegung einer Berufung wird die Sachverhaltsaufklärung bemängelt. Der dem Fall zugrundeliegende Sachverhalt wurde nicht richtig dargestellt oder aufgeklärt, da es sich in Wirklichkeit anders verhielt: es gab Fehler in der Beweiserhebung oder ähnliches. In der Berufung können neue Tatsachen und Beweismittel erhoben werden. Motto der Tatsachenüberprüfung ist demnach folgendes: "Ist es wirklich so passiert?"
Eine Überprüfung in rechtlicher Hinsicht bedeutet die Überprüfung auf rechtliche Fehler: wurde aufgrund der festgestellten Tatsachen richtig entschieden? Wurden bei der Rechtsanwendung auf den konkreten Fall Fehler gemacht? Ein rechtlicher Fehler liegt z.B. dann vor, wenn der Angeklagte wegen eines Verbrechens verurteilt wird, das aufgrund seines Verhaltens aber überhaubt nicht in Frage kommt. Der Richter erkennt auf Mord, während aufgrund Fehlens eines Mordmerkmals nur Totschlag in Betracht kommen kann. Die Mord- oder Totschlagtatbestände wurden dann von dem Richter nicht richtig angewandt.
- Beide Rechtsmittel haben Gemeinsamkeiten in ihrer Wirkung:
* Sie hemmen den Eintritt der Rechtskraft - man spricht von einem Suspensiveffekt. So kann ein Urteil nicht vollstreckt werden, solange die Richtigkeit nicht überprüft wurde. Der Urteilsspruch ist sozusagen solange blockiert und nicht realisierbar, wie eine Überprüfung andauert.
* Der Streit wird in die nächsthöhere Instanz verlagert - man spricht von einem Devolutiveffekt. Zuständig für die Überprüfung ist immer eine höhere Instanz, nie das Gericht, von dem die beanstandete Entscheidung stammt.
Quelle
Hoffe, das bringt etwas Klarheit in die Angelegenheit.
So long...