Re: Re: Steineschmeißer oder: Abwärts...
ZitatOriginal geschrieben von Elefant
§ 211 Abs. 2 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Ich sprach von vorsätzlicher Tat.
Und in soeinem Falle wäre es aus niederen Beweggründen, es wäre heimtückisch und auch grausam und gemeingefährlich (da es jeden also die Allgemeinheit treffen kann) sowieso.
Somit wäre es nebenbei auch kaltblütig, da der Tod von Menschen zumindest billigend in Kauf genommen würde, wenn nicht sogar gewollt wäre.
Aber ehrlich gesagt will ich mich nicht um irgendwelche juristischen Feinheiten streiten, schließlich kann die Definition von Mord sehr unterschiedlich ausfallen, die Formulierung im Gesetz muss nicht zwingend meine sein, nur weil sie im Ernstfall die ist, die Geltung besitzt.
Es gibt schlicht Momente, da ist es mir absolut egal, ob ein Richter es als vorsätzlichen Totschlag oder als Mord bezeichnet, oder als was auch immer.
Das heißt aber nicht, dass ich 'großzügig' mit dem Begriff umgehe.
Ich hab aber durchaus auch mal eine nicht den Gesetzestexten entsprechende Meinung ![]()
So long...