Beiträge von blumentopferde

    Zitat

    Original geschrieben von moep83
    ups ^^ falsch ausgedrückt ^^
    das kommt davon wenn man zuviel gleichzeitig macht ;)
    wandlung sollte auch tausch bedeuten ^^ stand so auch in den urteilen ;)


    Okay, Du kannst natürlich bei einer Wandlung auch das gleiche Model wieder wählen, sorry...
    Aber das macht meist nicht viel sinn, besonders wenn es vorher vielleicht schon getauscht wurde, liegt es nicht am Gerät, sondern am Model.


    Übrigens ist eine Wandlung Zeitlich unbegrenzt, so ist es geschehen, das vor kurzen nach 9 Jahren ein ein Fahrzeug Rückgewandelt wurde, weil ein Vorschaden verschwiegen wurde...

    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    In diesem Fall imho falsch. Wenn der Code durch Reverse Engineering erstellt wurde (also durch Spionage in der Firmware) machst du dich imho strafbar! Die so erstellte Software zur Berechnung des Codes ist illegal, da sie auf copyright geschütztem Programmcode basiert.


    Mag sein. Aber das Thema ist ja das Entsperren, über die Herkunft irgendeiner dazu verwendeten Software und wie die entstanden ist, können wir nur spekulieren.
    Der Vorgang des entsperren bleibt daher aber Straffrei...

    Re: Nokia E61 - Icon Problem bei Opera 4 mini



    1. Keine Ahnung. Hab dieses Problem nicht.
    2. Kann man nicht einstellen, Opera Mini fragt jedesmal nach der Erlaubnis und nach dem Zugangspunkt. Dafür überzeug der Browser richtig, ich halte ihn für deutlich Komfortabler, als den originalen (E51).



    Es ist richtig, dass keine Angaben gemacht werden, zur Höhe der Unverhältnismäßigkeit. Sonst bräuchten wir ja keine Richter mehr :p
    Das ist der Ermessensspielraum, den das Gesetz immer lässt, da sich der § nicht nur auf Handys bezieht und es von Fall zu Fall anders liegt.
    Der Händler muss jedoch begründen wo sein Kosten liegen, da reicht kein: "Das kann ich nicht weiter verkaufen", sondern konkrete Zahlen seiner Einbusse.
    Ein Tausch ist für Ihn garnicht so dramatisch, wie es dargestellt wird, denn auch er kann die Ware z.B. an seinen Großhändler zurücksenden.


    Die Wandlung liegt da schon wieder anders, denn sie wird nach 2 erfolglosen Reparatur versuchen wirksam, dabei hat der Kunde die Möglichkeit von Kaufvertrag zurückzutreten und sich den Kaufpreis (weniger einer Nutzungspauschale) erstatten zu lassen, oder den Kaufpreis zu mindern.
    Wichtig hierbei ist, das der Händler eine Nutzungspauschale verlangen kann, wenn z.B. das Gerät Gebrauchsspuren aufweist.
    Relativ deutlich zu machen ist es bei der Wandlung eines Fahrzeugs, dort gilt der Richtwert (nicht verbindlich) von 0,67% des Kaufpreises pro 1000 KM.
    D.h. Habe ich für 20.000€ einen Wagen gekauft und bin damit 20.000KM gefahren, dann kann der Händler 13,4 % (2680€) als Nutzungspauschale einbehalten.
    Der Richtwert kann hier aber auch nach oben oder unten variieren, ich habe bei Mercedes nur 0,35%/1000KM bezahlen müssen.


    Die Wandlung hat aber nichts mit einem Umtausch zu tun, da man sich bei der Wandlung komplett von dem Gerät verabschiedet.

    Zitat

    Original geschrieben von the-dude84
    @ blumentopferde


    ie ist denn die sprachquali im netz von blau bzw. eplus?


    t-mobile hat ja bekanntlich die beste netzabdeckung.


    Also, ich kann nicht klagen. Nutze aber selten die Blau karten, mal um ein Handy zu betreiben.
    Aber selbst wenn, dann kannst Du auch zu Bild (35ct/MB Vodafone) oder schau
    mal nach einen Angebot von Constar, da kenn ich mich nicht aus.


    Aber 10ct/10kb geht garnicht, ich hab einen Sondertarif (Behördentarif) bei Alice (Hansenet) und zahle 1ct/10MB! Gut, das ist wirklich extrem wenig, aber das andere geht wirklich garnicht mehr... Übrigens ist es das Netz von O2 und damit bin ich bestends zufrieden, zumal ich hier in Hamburg Flächendeckend HSDPA nutzen kann.

    Re: amazeGPS und n95 8gb


    Zitat

    Original geschrieben von docgero
    gibt´s auch die möglichkeit, die software auf das n95 8gb zu packen und es dort mit der internen gps-maus zum laufen zu bringen (also ohne den bedarf einer aktiven internetverbundung - jetzt mal laienhaft ausgedrückt)??


    wäre dann ja eine alternative zum tomtom und route 66?!?


    Nein... Es sind Offboard Systeme. Du brauchst zwingend eine Verbindung, da das System keine Routendaten mitbringt, sondern alle Daten lädt.
    TomTom und Rout 66 sind Onboard und habe in der Software alle Daten.


    Die Offboard Systeme sind ca. 1-2 MB groß.
    Mein TomTom nimmt ca. 400MB ein.

    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Ich gebe Dir im Grunde Recht, aber soweit ich weiß darf man seine Sachen doch nicht nach Belieben modifizieren.
    Habe mal gehört, dass z.B. an einen BMW keinen Mercedesstern kleben darf, weil das das Markenzeichen von Mercedes ist.
    Und das OS ist und bleibt das Eigentum von Apple, das darf man auch nicht modifizieren - korrigiert mich wenn ich mich irre - aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man deshalb verklagt wird.
    Ist, um auf das Drogenbeispiel zurückzukommen, wie wenn ich mit 0,01g Haschisch erwischt werde, und dafür verklagt werde. Vielleicht möglich aber absolut unwahrscheinlich.


    Das Autobeispiel gefällt mir. Wenn ich einen BMW kaufe und nun alle "Propeller" durch einen Stern ersetze, dann ist das allein mein Ding. Dabei verletze ich keine Markenrechte. Ich darf nun natürlich nicht auf die Idee kommen, mein neu geschaffenes Kunstwerk als einen Mercedes zu vermarkten. Genausowenig, wie die Chinesen hier keine Plagiate verkaufen dürfen, die dreisterweise auch noch den original Herstellerschriftzug besitzen. Obwohl die Piraterie in China anscheinend nicht unter strafe steht :cool:


    Nun ist es aber so, mal von iPhone abgesehen, dass ich normal ein Handy locker durch Eingabe ines zuvor berechneten Codes entsperre. Da mache ich gar keinen Eingriff in die Software. Bei iPhone verändere ich ja auch nicht das Betriebssystem, ich entferne eine Sperre...
    Aber selbst wenn, kann ich ja das Apple Betriebssystem verändern wie ich es will, ich darf es nur nicht als meines Verkaufen.


    Das entsperren der Geräte ist selbst Handyshops nicht verboten. Viele renomierte Shops machen es aber nicht, da sie represalien der Netzanbieter zu fürchten haben. Ist ja auch klar, die zahlen dafür Geld, das der Hersteller das Gerät brandet oder locked und die machen das wieder raus.
    Rechtlich können die Netzanbieter da garnichts, aber es ist doch so, dass der Netzanbieter die Geschäftsbeziehung dann nicht mehr verlängert.


    Apple will ja klagen, wegen den entsperrten Geräten, aber hey, wie soll das in Deutschland gehen. Man erinnere sich daran, dass im Dezember im Hamburger Landgericht (wie naheliegend :o ) darüber entschieden wurde, ob das iPhone überhaupt auf diese Weise vermarktet werden darf.
    Daraufhin wurde ja erstmal der Verkauf ohne Sperre durchgeführt und Vertrag ausgeführt. Es stand auf der Kippe, ob die Bindung an den Vertrag rechtens und die Exklusivverkäufe überhaupt statthaft sind.
    Aus der heutigen Sicht wurde eben so entschieden wie es gekommen ist, denn sonst gäbe es in Deutschland keinen Simlock im iPhone.


    Apple riskiert in Deutschland und das zumindest bei Hamburger Gerichten, die ja dafür bekannt sein dürften eine eigene Sichtweise zu vertreten, dass der Simlock für nicht Statthaft erklärrt wird. Damit würde Apple eine Welle von ungeahnten Ausmaß lostreten.
    Denn man beachte, das Urteil wurde zu gunsten T-Mobile gesprochen und nicht zu gunsten Apple´s.