Beiträge von blumentopferde



    Du zitierst den GG Art.1 ???


    Dann sollte Dir bekannt sein, das jede Straftat auch ein Opfer mir sich bringt. Daher gilt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    Zitat

    Original geschrieben von lanturlu
    Das lädt zu Mißverständnissen ein. Youtube arbeitet ja mit Flash-Videos. Diese kann meines Wissens kein Handy direkt verarbeiten. Es bleibt nur der Umweg über Seiten wie tinytube oder Applikationen wie emtube. Die mobile Version m.youtube.com arbeitet mit mit Real-Streams, bietet aber nur eine unbrauchbare Auswahl.


    Das ist richtig.


    Aber diese kann er herunterladen, sowie auch andere Files. Darum ging mir das Hauptsächlich. Denn bisher ging bei ihm ja anscheinend garnichts...



    - ja


    - ja


    Kann sein, dass Du ein nicht unterstütztes Format laden wolltest, aber z.B. youtube läuft ohne Probleme, auch wenn die Qualität nicht der Hammer ist...

    Zitat

    Original geschrieben von prana



    Wenn ich bedenke, dass andere Hersteller die Handys einfach am nächsten Tag austauschen lassen (Siemens) und Nokia sie unverschämte 4 Wochen einschickt, nur, um dann ein neues Gerät zurückzuschicken! Das kanns einfach nicht sein, aber ich hoffe, dass Nokia das irgendwann selbst merkt.



    Und das schlimme ist, dass das "Neue" garkein Neues ist, sondern ein Swap, ein gerät das bereits repariert wurde und eingentlich einen anderen Kunden gehört...



    Ich denke Du beziehst Dich hierbei auf das BGB? Die Angabe fehlt dabei leider.


    Natürlich ist es aus Sicht des Kunden unzumutbar ein Gerät solange weg zu schicken, aber was will man tun, wenn die Nachbesserung so lange dauert.
    Leider kann auch der Gesetzgeber nicht auch noch vorschreiben, wie schnell eine Reparatur ausgeführt werden muss. Dabei vertraut man doch lieber auf den Service der Händlers oder der Firma.
    Meine Erfahrung z.B. (um nicht immer nur negatives zu erwähnen) mit der Firma Braun und meiner defekten Tassimo. Braun hat knapp vor ende der Garantie (2 Jahre) meine Kaffeemaschine innerhalb von 3 Tagen (mit Versand) repariert.
    Die eigene Regel bei Braun lautet, wenn die Reparatur nicht in 10 Tagen machbar ist, dann gibt es einen Austausch.


    Klar ist Nokia davon weit entfernt (auch mit der Qualität), aber man sieht das es auch Firmen gibt, die Service bieten.
    Daher sieht der Gesetzgeber hier auch keinen Handlungsbedarf.



    Also, Du besitzt in den ersten 6 Monaten eine volle Gewährleistung über den Händler bei dem Du gekauft hast, erst danach beginnt die Beweislastumkehr. D.h. der Händler muss Dir beweisen, dass beim Kauf kein Fehler in dem Gerät verborgen war. Dies wird er nicht können.
    Der Händler bei dem Du gekauft hast ist daher verpflichtet Dir zu helfen. Er muss das Gerät nicht tauschen, aber es einer Reparatur zuführen, denn er hat das Recht nachbessern zu dürfen, bevor er für Ersatz sorgt.
    Nun ist es allerdings auch vollkommen egal, ob der Händler das machen will oder nicht, es steht völlig außer Frage, das er muss !!!


    Ebanfalls gilt die für die Wandlung, da Du das Recht besitzt, nach 2 Erfolglosen Reparaturen (die dritte muss man nicht abwarten, die kommt ja sowieso, da man nach 2 Reparaturen nicht zufrieden ist).
    Diese Regelung wurde getroffen, da in früheren Zeiten immer die Reparaturenüber die Garantiezeit gezogen wurden.


    Leider denken immer mehr Händler sie können ihre Gesetze selber machen und der Kunde glaubt es, leider !!!


    Der Einsatz eines Rechtsanwaltes lohnt meist nicht, da die Kosten von Dir selbst getragen werden müssen, obwohl die Erfolgschance meist ohne Verhandlung bei 100% liegt.


    Du bekommst aber auch Unterstützung bei der ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft)

    Ja, ich bin mir Sicher. Habe gerade so mein geswaptes N73 über O2 gewandelt.


    Es steht dem Kunden frei, ob er sich an den Händler oder den Hersteller wendet. Durch den Swap darf dem Kunden kein Nachteil entstehen, die Gewährleistung bleibt unberührt.


    Bei einer Wandlung darf jedoch eine Nutzungspauschale abgezogen werden. Dies tun die Netzanbieter im Regelfall nicht, aber es dürfte sein. Bei einer Wandlung ist man nicht verpflichtet erneut ein Gerät abzunehmen, aber auf den Laufzeitvertrag hat die Wandlung keinen Einfluss.

    Zitat

    Original geschrieben von weberflo
    Genau darum gehts... Oder weitergehend: Wenn ich mein Handy geschäftlich und auch im Ausland nutze, was hält Netzbetreiber in Ländern wie China davon ab, mein Handy auszulesen? Was dort Recht und Unrecht ist, interessiert sowieso niemanden. Eine neue Form der Wirtschaftsspionage, und keiner bekommts mit.


    Mich schockiert das ehrlich gesagt schon ein wenig.



    Was hält die Leute in China davon ab, Dich einfach zu entführen und die vertraulichen Daten aus Dir heraus zu prügeln.


    Aber mal Scherz beiseite.


    Ich denke, dass in Deutschland das schon mit rechten Dingen zu geht und auch in Zukunft so laufen wird. Übrigens wurde heute die sog. Vorratsdatenspeicherung vom Bundespräsidenten unterzeichnet.


    Ich denke, Ihr macht Euch alle zu viel Sorgen.