Zitat
Original geschrieben von prana
Also bei mir war halt beim Nokia 8800 das Problem, dass der Händler bei dem ich es gekauft hatte (immerhin ein offizieller Nokia Partner Shop), es am nächsten Morgen weder umtauschen NOCH einschicken wollte!
Und was soll ich in der Situation machen?
Immerhin blieb der Verkäufer stur und meinte, dass ich in 2 Monaten wiederkommen könne, wenn die Taste dann immer noch klemmt!
Naja und dann hatte ich es 3 Mal über den Nokia Michel Shop eingeschickt, und wollte beim dritten Mal eine Wandlung, aber die haben es abgelehnt, da das Handy nicht bei Ihnen gekauft wurde.
Aber vermutlich sollte ich froh sein, dass der Nokia Michel Shop das Handy eingeschickt hat, da ich es nicht bei ihnen geholt hatte.
Hatte das 8800 übrigens bei "H.S.W. Handy Shop Walldorf" geholt, und kann von dem Laden nur abraten!!!
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Also, Du besitzt in den ersten 6 Monaten eine volle Gewährleistung über den Händler bei dem Du gekauft hast, erst danach beginnt die Beweislastumkehr. D.h. der Händler muss Dir beweisen, dass beim Kauf kein Fehler in dem Gerät verborgen war. Dies wird er nicht können.
Der Händler bei dem Du gekauft hast ist daher verpflichtet Dir zu helfen. Er muss das Gerät nicht tauschen, aber es einer Reparatur zuführen, denn er hat das Recht nachbessern zu dürfen, bevor er für Ersatz sorgt.
Nun ist es allerdings auch vollkommen egal, ob der Händler das machen will oder nicht, es steht völlig außer Frage, das er muss !!!
Ebanfalls gilt die für die Wandlung, da Du das Recht besitzt, nach 2 Erfolglosen Reparaturen (die dritte muss man nicht abwarten, die kommt ja sowieso, da man nach 2 Reparaturen nicht zufrieden ist).
Diese Regelung wurde getroffen, da in früheren Zeiten immer die Reparaturenüber die Garantiezeit gezogen wurden.
Leider denken immer mehr Händler sie können ihre Gesetze selber machen und der Kunde glaubt es, leider !!!
Der Einsatz eines Rechtsanwaltes lohnt meist nicht, da die Kosten von Dir selbst getragen werden müssen, obwohl die Erfolgschance meist ohne Verhandlung bei 100% liegt.
Du bekommst aber auch Unterstützung bei der ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft)