Beiträge von blumentopferde



    Oh mein Gott, schreib doch nicht sowas.
    Wenn ein Gerät beim SP getauscht wird, dann bleiben die Gewährleistungsansprüche bestehen. So einfach kommt in Deinem Fall e-plus nicht aus der Verantwortung.
    Selbst bei dem von Dir geschilderten Fall, wandelt e-plus das Gerät nach 2 Erfolglosen versuchen, da Dein die Wandlung der dritte Versuch ist.


    Die Wandlung macht e-plus ja nicht aus nächstenliebe, sondern aus klar definierten gesetzlichen Gründen. E-plus bekommt ja von Nokia Ersatz, also entstehen nicht mal Kosten.


    Und bitte jetzt nicht irgendwelche § des BGB heraussuchen.


    Ich möchte hier nochmal erwähnen, dass ich nicht selber die Daten auslese, sondern nur mit den Ergebnissen arbeite. Aber warum sollte man etwas merken???
    Hören tut man es mit Sicherheit nicht und ich denke nur weil das Gerät eine aktive Datenverbindung hat, muss es das ja nicht zeigen.


    Letztendlich beschäftigen sich in den Ermittlungsbehörden Leute mit diesen Themen, die weitaus mehr Wissen von der Materie besitzen, als die meisten von uns.



    Freut mich, dass wir so kurz vor Weihnachten doch noch einer Meinung sind :D


    Das Geschrei passiert doch nur, weil wir keine Bananenrepublik sind. Dort würde man garnicht darüber diskutieren, sondern es einfach durchziehen. Es wird seitens des Staates keinen unbescholtenen Bürger treffen, also braucht jetzt keiner seine einschlägigen Sex-Seiten aus der Favoritenliste löschen
    :p


    Somit verbleibe ich jetzt vorerst und wünsche Allen ein wunderschönes Weihnachtsfest... :D:D:D

    Nein...


    Eine gesetzliche Grundlage schafft nicht die Technik dafür. Die Technik ist doch längs vorhanden, darf nur nach deutschem Recht nicht eingesetzt werden (Online-Durchsuchung). Wenn nun die rechtliche Grundlage geschaffen wird, dann bedeutet das nicht, dass jeder Hans und Franz jetzt Deinen Rechner durchsuchen kann.
    Wenn nun aber irgendwelche Kriminellen die Technik besitzen, so können diese die auch einsetzen, es bleibt in jedem Fall illegal.
    Der Missbrauch kann nicht eingedämmt werden, aber der Missbrauch seitens des Staates sollte es sein.
    Das Problem ist leider immer noch, das Kriminelle Techniken einsetzen können, die den Ermittlungsbehörden zwar zur Verfügung stehen, die diese aber nicht verwenden dürfen.


    Im übrigen ist auch das Abhören eines 6210 kein Problem, ein Mobilfunktelefon muss sich nur in das Netz einbuchen und abgehört zu werden. Das Gerät muss für diesen Vorgang keine Voraussetzungen erfüllen. Der Umfang, der zu erhaltenen Daten ist allerdings von Gerät abhängig. Sprach geht aber in jedem Fall...

    Vielen Dank für Deinen erschöpfenden Beitrag EricssonFreak,


    leider kann ich Dir nur über Fakten berichten und nicht über Vorgänge die in Planung sind oder in anderen EU-Staaten der Rechtsprechung gelten.


    Sicherlich hast Du auch verständnis dafür, dass ich hier in einer ziemlich leihenhaften und nicht präziesen Art und Weise schreibe, da auch hier die Möglichkeit der Auskunftskraft eingeschränkt ist.
    Ich befasse mich hauptsächlich mit organisierter Kriminalität und habe daher in mehr als 90% der Fälle keine Probleme den rechtlichen Rahmen im vollen Umfang zu nutzen.
    Ich denke auch, dass eine weitere Ausführung hier einfach den Rahmen eines Handyforums sprengen würde.
    Auf diesem Wege interessiert mich allerdings brennend in welchem Bereich Du tätig bist, da Du Dich auf dem Gebiet sehr angagierst. Auch ich bin lehrfähig und studiere gern andere Meinungen.


    Ich möchte mit meinen Ausführungen niemanden erschrecken oder verunsichern.


    Im übrigen ist die Überwachung eines Mobiltelefons nicht mit einer Online-Durchsuchung gleichzusetzten, sondern erreicht annähernd den Status einer Hausdurchsuchung.
    Das Speichern von IP-Daten sehe ich für mein Rechtempfinden nicht als Durchsuchung, allerdings handelt es sich hierbei nicht um mein Fachgebiet.



    Ermittlungsrichter, sorry...


    Missverständnis. Natürlich braucht die STA einen Richter, der die Ermittlung begleitet, das ist in den Meisten Fällen der zuständige Richter, der auch den Fall betreut. Ich viel nur über den Begriff, da es sich so anhörte das ein Richter ermitteln würde, was die integrität und neutralität vollkommen aushebeln würde.

    Vielen Dank Pommesmatte,


    genau das ist der Fall. Es bedarf einer genauen Prüfung des Falls. Dies bedeutet, dass die STA die notwendigkeit einer solchen Maßnahme explizit begründen muss.


    Der "popelige" Ermittler wird sich durch eigenmächtiges Handeln nicht die Finger verbrennen, um an Material zu kommen von dessen existenz er Niemanden berichten darf, ohne sich selbst strafbar gemacht zu haben...

    Ich bin beeindruckt, welche ein Welle ich hier zu Teil losgeschlagen habe, daher nehme ich mir jetzt einfach mal die Zeit um auf die vorhergehenden Artikel einzugehen.

    Da sehr viel aufgelaufen ist, arbeite ich doch einfach mal die entsprechenden Punkte ab.

    Die technische Seite:
    Ich bin kein Techniker und kann daher nur wiedergeben, wie die Ermittlungsergebnisse aussehen. Ein Endgerät muss für solche Maßnahmen nicht manipuliert sein, eine akustische Überwachung ist inzwischen mit jedem Gerät möglich. Dazu ist die Mithilfe des Netzanbieters notwendig, seid 2003 kann der Netzanbieter die Mithilfe nicht mehr verweigern und ist zur Zusammenarbeit verpflichtet.
    Die Abfrage von Daten läuft anscheinend über eine Art der Fernsyncronisierung, die nicht vom Gerät, sondern seitens des Netzanbieters gestartet wird.
    Eine solche Art der Observierung bzw. Durchsuchung beinhaltet bei Mobilfunkgeräten, Sprache, Kalenderdaten, Kontaktverzeichnisse, schriftliche Daten (SMS, E-mail...).
    Jede Stufe der Überwachung muss im Vorwege beantragt weren.

    2. Die rechtliche Seite:
    Danke für den Hinweis. Natürlich muss ich auch noch auf die rechtliche Seite eingehen.
    Jede Maßnahme benötigt einen richterlichen Beschluss, da wie bereits angesprochen solch eine Maßnahme den Artikel 13GG verletzt. Für diesen Zweck beruft sich die STA (Staatsanwaltschaft) auf die §100ff. StPO. Hierbei bedarf es einer genauen Prüfung der Notwendigkeit. Um Missbrauch zu vermeiden, wird in den meisten Fällen noch ein weiterer Richterkollege hinzugezogen.
    Im LG sind regelmäßig drei Richter mit einem Fall betraut.

    3. Überwachung total???

    Nein, auch ich mache mir Gedanken über einen Überwachungsstaat. Aber ich befürworte diese Möglichkeiten. Die technischen Möglichkeiten übersteigen bei weitem die rechtlichen Möglichkeiten.
    Ich gehe aber davon aus auf die geistigen und bildungsreichen Stärken meiner Kollegen bauen zu können und daher nicht wirklich ein Risiko einzugehen, wenn ich dies befürworte.
    Genauso wird es notwendig die Internetdurchsuchung so schnell es geht in die Tat umzusetzen.

    Glaubt mir in solchen Fällen bitte auch, dass bei Durchsuchungen nicht nur belastende sondern auch ausreichend entlastende Fakten zu Tage treten.


    Ermittlungsrichter?!
    Ein interessanter Begriff, den ich aber nicht teilen kann. Als Richter bin ich natürlich in die Ermittlung eingeweiht, aber ich ermittel nicht. Diese Aufgabe steht der STA zu und darüber bin ich auch recht froh. Ich kann auch garnicht ermitteln, da ich als Richter die vorgetragenen Fakten abzuwegen habe und dies möglichst neutral zu tun.

    Also, die technischen Möglichkeiten sind da, aber ich kann alle beruhigen, solange es jemanden gibt wie mich.
    Im übrigen einen schönen Gruß an den Bekannten des Autors diesem Treads. Auch wenn er seinen Freund mit solchen bühenreifen Vorführungen begeitern wollte, so hat er doch eine Straftat begangen...