ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von bitboy0
Also ich hab NUR von der Gewährleistung gesprochen...
Die bringt mir als Kunden in der Regel auch mehr! Allerdings kann ich die im Regelfall nur bei dem Händler einfordern bei dem ich das gerät erworben habe..
ICH hab mein N95 bei eplus im Ramen einer Vertragsverlängerung erworben und deshalb kann ich NICHT in einen SP gehen und dort Gewährleistungsansprüche geltend machen. DORT greift FÜR MICH die NOKIA-Garantie ... und was NOKIA als Garantie anbietet ist alleine die Sache von NOKIA. DA kann NOKIA alleine die Bedingungen diktieren!
Problematisch ist auch das mein Händler eine Abwicklung auf Gewährleistungsbasis ablehnen kann wenn ich z.B. beim SP einen Gerätetausch durchgeführt habe!!! Dann handelt es sich ja nicht mehr um das Gerät welches er mir verkauft hat. Auch wenn der SP das Gerät geöffnet hat wird es im Zweifel schwer die Gewährleistung von meinem Händler zu fordern. Deshalb ist es wichtig sich das SCHRIFTLICH geben zu lassen das der Händler mich an einen SP verwiesen hat um SEINE Nachbesserung auf diesem Wege auszuführen... DANN kann ich auch nach einem Gerätetausch immer noch weitere Ansprüche aus der Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Das Durcheinander von Garantie und Gewährleistung ist manchmal eine Falle für den Kunden! Auch beim Online-Kauf ist man so schnell auf dem falschen Weg wenn man auf Gewährleistung aus ist.
gruß
Oh mein Gott, schreib doch nicht sowas.
Wenn ein Gerät beim SP getauscht wird, dann bleiben die Gewährleistungsansprüche bestehen. So einfach kommt in Deinem Fall e-plus nicht aus der Verantwortung.
Selbst bei dem von Dir geschilderten Fall, wandelt e-plus das Gerät nach 2 Erfolglosen versuchen, da Dein die Wandlung der dritte Versuch ist.
Die Wandlung macht e-plus ja nicht aus nächstenliebe, sondern aus klar definierten gesetzlichen Gründen. E-plus bekommt ja von Nokia Ersatz, also entstehen nicht mal Kosten.
Und bitte jetzt nicht irgendwelche § des BGB heraussuchen.