Meine meinung und vorgehensweise hab ich ja schon gepostet..
bzgl helerei in Österreich (bin auch Ösi
)
klar kümmert sich die polizei um das delikt helerei..
dann gehts zu gericht, dort kommt es zu ner verurteilung (falls schuldig)
und aufgrund des urteiles kann man dann zivilrechtlich die summe wieder einklagen (inkl. anwalts und gerichtskosten)
soviel zur vorgehensweise in Ö
bzgl. der härteren Gangart..
ich denke mir, das dies in seinem Fall nicht wirklich zielführend wäre..
aber zB bei mietnomaden und so gesocks würde ich pers. so vorgehen ![]()
was da die gerichte (nicht) bewirken, hat man ja schon oft genug gesehen..
man muss halt auch abwägen können, welcher der richtigere Weg je nach situation ist ![]()
lg CLoon