ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Kann man sicher :>
Aber Benz-Driver hat insoweit recht, daß einem die Polizei das Geld natürlich nicht wiederbeschafft, dafür sind die Zivilgerichte zuständig :>
Das hat hier ja auch niemand behauptet!
Aber um zu seinen Recht zukommen bleibt einen nur der Weg über eine Anzeige (sollte der Verkäufer nicht freiwillig einlenken) die im Erfolgsfall jedenfalls schon einmal der Sachverhalt klären kann. Alles andere müsste man dann über eine Zivilklage regeln.
Am besten wäre natürlich das man sich im Vorfeld auf anständige Weise mit dem Verkäufer einigen kann, sollte das nicht gehen muss man eben den Weg zur Polizei/Staatsanwaltschaft gehen!
Alle anderen Dinge wie Telefonterror sind völliger Blödsinn und alleine solche Tipps zugeben weißt auf einen minderen IQ hin!
Warum glauben einige immer das man genauso primitiv zurückschlagen muss? Ist das nun schon der normale Umgang miteinander? Was bringt mir das wenn ich jemanden oder sein Umfeld mit Anrufen belästige? Im Zweifel bringt mir das selbst eine Menge Ärger ein.