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Zitat
Original geschrieben von <registered>
Gibt es bei o2 DSL eigentlich eine andere Abrechnungsform, als Flat?
Klar, O2 DSL S: Grundgebühr nur 20 Euro, dafür 3 Cent pro Minute DSL-Nutzung. Bei DSL M und L ist zumindest eine Flatrate für die Internetnutzung enthalten.
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Das Widerrufsrecht erlischt, weil der Kunde durch die o.g. Klausel ausdrücklich auf selbiges verzichtet.
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Der Betreff sollte schon alles sagen. Bitte keine Providerkarten, sondern nur original O2.
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Derzeit ist ein Telekom-Analoganschluss vorhanden (soll auch so bleiben; bitte keinen Komplettanschluss anbieten). Mein derzeitiger DSL-Vertrag läuft Anfang April 2008 aus und ich suche einen günstigen Nachfolger.
Suche also einen DSL-Anschluss samt Flatrate, Mindestvertragslaufzeit egal, entweder mit geringer Grundgebühr oder mit hoher Auszahlung, mögl. keine Anschlussgebühr.
Soll geschaltet werden im Vorwahlenbereich 05921.
Bitte um Angebote!
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Hat eigentlich schon mal jemand das Spiegel-Abo über das O2-Bonusprogramm bestellt (+500 Bonuspunkte)?
Warte schon seit ein paar Wochen auf die Abo-Bestätigung.
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Habe zusätzlich zum Genion S noch O2 DSL L geholt; die 5000 Bonuspunkte sind schon gutgeschrieben.
Kann ich mich nun trotzdem noch werben lassen (innerhalb von 8 Wo.) oder geht nur werben lassen ODER selber Punkte kassieren?
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Ah, okay, aber steht nicht im Kleingedruckten, dass die Selbstwerbung ausgeschlossen sei? Oder meinen die damit nur die Werbung innerhalb der gleiche Kd.Nr., egal wie derjenige heißt?
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Mal ein anderes Problem... habe im Oktober über handytick dieses O2 DSL-Angebot genutzt und im Vertrag auch meine Genion-Nummer angegeben, um die Bonuspunkte zu bekommen. Nun habe ich allerdings trotzdem eine 2. Kundennummer für DSL bekommen und O2 ist seit einem Monat dabei, diese beiden Nummern zusammen zu führen.
Ist jemandem das auch passiert oder gibts Tipps?
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Folgende Frage: Jemand bestellt ein DSL Komplett-Paket bei Vodafone. Hier wird derzeit damit geworben, dass innerhalb der ersten 3 Monate keinerlei Kosten für die Flatrate anfallen und auch der Einrichtungspreis nicht erhoben wird (''entfällt''). Dies ist auch Bestandteil des Vertrages bzw. der AGB.
Nun erhält der Neukunde nach einem Monat eine saftige Rechnung, in der sowohl Einrichtungs- als auch Flatrategebühren voll berechnet werden. Die Hotline verweist auf ein technisches Abrechnungsproblem; der Rechnungsbetrag würde im nächsten Monat wieder gutgeschrieben.
Muss man dies hinnehmen bzw. eine Abbuchung (Lastschrift) durchgehen lassen? Oder könnte der Kunde die Lastschrift platzen lassen, ohne hinterher noch mehr Kosten anfallen zu lassen? Immerhin ist die Forderung in Gänze unberechtigt.