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Zitat
Update: o2-Pressestelle nimmt nochmals Stellung In einer Reaktion teilte die o2-Pressestelle am Mittag mit, es bleibe dabei, dass es keine Mobilfunkprämien mehr bis zur Schließung der Bonuswelt geben werde. Allerdings werde man - insbesondere in der Weihnachtszeit - noch einige "Überraschungen und Aktionen" präsentieren, anlässlich derer Sachprämien zu "attraktiven Preisen" gekauft werden könnten.
(Quelle: Teltarif; Hervorhebung nicht im Original)
Ahja... jetzt auch noch draufzahlen.
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Ich schließe mich der Kündigungswelle an. Mir wurde im Chat ebenfalls bestätigt, dass die Handy-Prämien nicht mehr wieder ins Programm kommen.
Wie ist das nochmal: Wenn man den Handyvertrag kündigt, sind dann die übrigen Bonuspunkte sofort gelöscht oder erst bei Vertragsablauf?
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Das hier würde mich auch interessieren:
Kann man den den o2 Surf and Phone Router auch mit anderen DSL Anbietern als reinen Router ohne Modemfunktion verwenden?
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Hallo,
vielen Dank für das Angebot. Aber leider ist mir das noch zu teuer - immerhin gibts das Congstar Komplett 1 mit fast gleichen Merkmalen schon für 20 Euro im Monat.
Gruß
kalle
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Hallo,
ich benötige ab Mitte Dezember einen neuen DSL-Vertrag mit Flatrate. Geschwindigkeit egal, Telefonie und Hardware wird nicht benötigt. Bin Student, falls dies relevant sein sollte.
Möglichst mit hoher Barauszahlung und einer Mindestlaufzeit mit nicht mehr als 12 Monaten (oder ohne MVLZ).
Vorwahlenbereich 0271.
Vielen Dank für alle Angebote!
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Re: Re: O2 Genion S vvl 0 € nicht möglich?
Zitat
Original geschrieben von DocWirsIng
Wenn die Umstellung nicht klappt, vielleicht eine Alternative,...
Immerhin 15 Monate GG frei, wenn mans mal so sieht...
Ist der neue GenionS oH denn denn mit einer MLZ?
Nach der Signatur von Frank zu urteilen geht diese Umstellung leider nur noch bis 5.11. Mein GenionS mH läuft leider noch bis zum Mai 2009, ist also noch nicht verlängerbar. Bedeutet das, dass ich jetzt gleich auch kündigen kann, da eine Umstellung ohnehin nicht mehr möglich ist (Vertrag bisher ungekündigt)?
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Ergänzung:
Selbst wenn man hier eine Einstufung als Dienstvertrag annimmt, so findet sich die (nahezu inhaltsgleiche) Parallelnorm zu § 314 BGB in § 626 BGB.
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Das eine schließt das andere doch nicht aus. "Dauerschuldverhältnis" ist ein Oberbegriff und nicht auf einzelne Vertragsarten bezogen. Ein Dauerschuldverhältnis ganz allgemein liegt dann vor, wenn ein Vertrag mit wiederkehrenden, gegenseitigen Leistungspflichten besteht. Und dies ist bei einem Mobilfunkvertrag durchaus der Fall.
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Zitat
Original geschrieben von lion399
Und was hat § 314 BGB mit einer außerordentlichen Kündigung bei einem Mobilfunkvertrag zu tun?
Die Frage verstehe ich nicht. § 314 BGB ist die einzig in Frage kommende Norm für diesen Sachverhalt.
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Achso, ja dann ist das natürlich schon richtig. Wie der Name schon sagt, eigentlich.