Kann man seine Telekomverträge aufgrund der Skandale kündigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Ja klar; mehr als 'Nein' sagen können se ja nicht ;)


    Eben drum, aber die 50 Minuten schenke ich denen nicht.
    Egal wie mittelmäßig der Empfang bei mir ist...


    Aber ich habe mir einfach gedacht, einen Versuch kann man ja mal machen.
    Und die ganze Sache wurmt mich schon irgendwie, das ein solch großer Konzern sich so gehen lässt (Netz, Datenschutz, Kundenservice).

    Smartphone: Xiaomi 14T Pro 512GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (60GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von kalle25
    Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung ist doch nicht von einem Schaden abhängig. Oder kann jemand im § 314 BGB was von Schaden lesen?


    Vielmehr müsste dem Kunden nicht mehr zumutbar sein, am Vertrag festzuhalten. Und das scheint wohl eher schwierig darzulegen und zu beweisen sein.


    Und was hat § 314 BGB mit einer außerordentlichen Kündigung bei einem Mobilfunkvertrag zu tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Und was hat § 314 BGB mit einer außerordentlichen Kündigung bei einem Mobilfunkvertrag zu tun?


    Die Frage verstehe ich nicht. § 314 BGB ist die einzig in Frage kommende Norm für diesen Sachverhalt.

  • Zitat

    Original geschrieben von kalle25
    Die Frage verstehe ich nicht. § 314 BGB ist die einzig in Frage kommende Norm für diesen Sachverhalt.


    Nein! Ein Mobilfunkvertrag ist kein Dauerschuldverhältnis (wie z.B. Miete, Pacht, Arbeitsvertrag etc.), sondern ein Dienstvertrag i.S.d. § 611 BGB

  • Das eine schließt das andere doch nicht aus. "Dauerschuldverhältnis" ist ein Oberbegriff und nicht auf einzelne Vertragsarten bezogen. Ein Dauerschuldverhältnis ganz allgemein liegt dann vor, wenn ein Vertrag mit wiederkehrenden, gegenseitigen Leistungspflichten besteht. Und dies ist bei einem Mobilfunkvertrag durchaus der Fall.

  • Ergänzung:


    Selbst wenn man hier eine Einstufung als Dienstvertrag annimmt, so findet sich die (nahezu inhaltsgleiche) Parallelnorm zu § 314 BGB in § 626 BGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    ... das ein solch großer Konzern sich so gehen lässt ...


    Musste grade gut lachen. Hab mir "T-Mobile" vorgestellt, wie er im vollgesabberten Unterhemd und Unnerbüx auf´m Sofa sitzt und sich biersaufenderweise ein Best-Of von 20-Years-on-MTV reinzieht. :D Datenskandal hin oder her, wen interessiert das schon großartig? Keinen, aber mal wieder ein Thread mehr, der auf SoKü in der Suche anspringt! Yieppie Yieppie Yeah, Krawall und Remmidemmi ...


    Die Liebsten vom Lieben an meine Lieben hier.

    "Schatz, guck mir tief in die Augen & sag mir die drei magischen Worte." "... in alle Netze!" :D

  • Zitat

    Original geschrieben von kalle25
    Das eine schließt das andere doch nicht aus. "Dauerschuldverhältnis" ist ein Oberbegriff und nicht auf einzelne Vertragsarten bezogen. Ein Dauerschuldverhältnis ganz allgemein liegt dann vor, wenn ein Vertrag mit wiederkehrenden, gegenseitigen Leistungspflichten besteht. Und dies ist bei einem Mobilfunkvertrag durchaus der Fall.


    Es gibt im BGB viele Parallelnormen und deswegen sind sie trotzdem nicht immer anwendbar (so z.B. Mängelgewährhaftung im Werkrecht - solltest Du die im Kaufrecht anwenden, kickt Dich der Richter aus dem Saal).


    Und daher kannst Du den § 314 eben keinesfalls auf einen Dienstvertrag anwenden, sondern eben § 626. Außerdem sind Dauerschuldverhältnisse i.d.R. zeitlich unbegrenzte Verträge, im Gegensatz zu einem Mobilfunkvertrag, der i.d.R. auf 24 Monate begrenzt ist (was nicht heißt, dass er dann automatisch endet).


    So und jetzt genug mit Jura!

  • Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Und daher kannst Du den § 314 eben keinesfalls auf einen Dienstvertrag anwenden, sondern eben § 626. Außerdem sind Dauerschuldverhältnisse i.d.R. zeitlich unbegrenzte Verträge, im Gegensatz zu einem Mobilfunkvertrag, der i.d.R. auf 24 Monate begrenzt ist (was nicht heißt, dass er dann automatisch endet).


    Ah ja, dann erteile bitte T-Mobile ein Zeugnis nach § 630 BGB. ;)


    Die Rechtsnatur eines Handyvertrages ist höchst umstritten. Wenn du bei so einer umstrittenen Rechtsnatur penetrant Rechtsfolgen einer speziellen Vertragsart anwendest und allgemeine links liegen lässt, dann befürchte ich eher:


    Zitat

    Original geschrieben von lion399
    kickt Dich der Richter aus dem Saal


    Und die Aussage:


    Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Außerdem sind Dauerschuldverhältnisse i.d.R. zeitlich unbegrenzte Verträge, im Gegensatz zu einem Mobilfunkvertrag, der i.d.R. auf 24 Monate begrenzt ist (was nicht heißt, dass er dann automatisch endet).


    dürfte auch dazu führen:


    Zitat

    Original geschrieben von lion399
    kickt Dich der Richter aus dem Saal

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