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marian
wie erklärst du eigentlich das:
Zitat
Marian 78
EM Fahne Deutschland für Auto 1,- Euro in Kassel abzuholen
Betreff sagt alles.
1 Euro, Autofahne ist original verpackt.
Abzuholen in Kassel Mitte.
Bitte PN!
Alles anzeigen
TT-Quelle
erst bringste die Teile unters Volk und dann kommt so eine Nummer. Verschei*ern kannste echt andere....
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Re: Auch noch ne Frage
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Original geschrieben von @fricola
Ist sowas rechtens? Will ja nichts illegales machen.
Das ist möglich - deshalb gibt es ja auf dem Formular der gegnerischen Vers. die Möglichkeit, entweder Auszahlung (fiktive Abrechnung) oder Reparatur anzukreuzen. Was Du mit dem Auto später machst ist Deine Sache. Da gibt es keine Haltefristen oder sowas.
Allerdings gibt es nur den Betrag ohne Umsatzsteuer und vor allem solltest Du den Altschaden bei jedem weiteren Schadenfall immer erwähnen.
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Beim nächsten Schaden wird beim Wiederbeschaffungswert der Altschaden berücksichtigt.
Der unsichere Faktor ist natürlich der Restwert, weil man nicht weiß, welche Angebote für das Auto kommen. Der RW wird auch gern von der Versicherung/Gutachter "optimiert" durch irgendwelche Angebote von Unfallautobörsen (nur für Händler zugänglich). Die bieten dann ziemlich hohe Restwerte mit der Folge, daß die Zahlung geringer ausfällt. Überregionale Angebote und welche aus dem Internet dürfen eigentlich nicht als Restwert gelten!
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Original geschrieben von harlekyn
Du verlierst pro Gespraech >1 Min eine halbe Einheit. ...
Kannst Du das mal bitte erläutern?
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Re: Kfz Schaden durch Gegner, Vorteil durch Eigenreparatur?
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Original geschrieben von kNz
Rechnung darf maximal 2.600 Euro betragen.
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Der Gutachter kalkuliert die Reparaturkosten und schätzt den Restwert/Wiederbeschaffungswert und das war es dann. Die gegnerische Versicherung hat nix vorzuschlagen.
Ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert - Restwert größer als der Schaden, wird die vollständige Reparatur bezahlt, ist sie es nicht, wird max die Differenz (netto) ausgezahlt, bei Reparatur max 130%.
Seit längerem muß übrigens auch für alte Autos der Wertverlust durch den Unfall ausgezahlt werden, meistens 10% vom Schaden.
btw: Falls sie Teilkasko hat und der volle Wert ausgezahlt wird kann sie die gleich kündigen, weil das Auto im TK-Schadenfall keinen Wert mehr hat....
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Original geschrieben von werksstudent
muss eigentlich das geld auf dem tagesgeldkonto das ganze jahr über ünberührt liegen damit man zinsen bekommt?
oder könnte man z.b. 100€ abbuchen dann wieder 300€ drauf usw...
Es wird der Betrag verzinst, der sich auf dem Konto befindet. IdR rechnet man das Jahr mir 360 Tagen. Quartalsweise Verzinsung bedeutet also, das alle drei Monate die Zinsen berechnet und ausgeschüttet werden (im Tchibo-Fall). Es heißt nicht, daß der Betrag am Tag des Quartalsendes Bemessungsgrundlage der Verzinsung ist.
Wenn Du etwas zurück überweisen läßt, wird es natürlich vom zu verzinsenden Betrag zeitanteilig subtrahiert.
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Original geschrieben von Patrick333
was theoretisch einem Zinssatz von fast 7 % entspricht!
Denkfehler?
leider ja, die 25 € Startguthaben wirken sich bei 1000 € Einlage massiv auf die Verzinsung aus.
Wenn Du 100.000 einzahlst, müßtest Du schon 2500 € Startguthaben für diese Verzinsung bekommen - aber gut, jeder fängt mal klein an und in Deinem Fall ist Deine Berechnung völlig korrekt.
die 7% gelten also nur für Deinen speziellen Fall mit 1k Einlage
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Wenn du kurzfristig einen fürs Wochenende brauchst, kann Du auch mal am Freitag in einem VAG-Autohaus vorbeigehen und fragen.
Ich bekomme dann, sofern verfügbar, ein Wagen von Freitag bis Montag für den ein-tages-preis oder eine kleine Pauschale. Machen sie aber nur, wenn noch genug verfügbar sind aus eigenem Bestand.
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Original geschrieben von MachaneGuy
Finde diese Diskussion etwas müßig. Habe schon sehr, sehr viele Sachen per Garantie bzw. Gewährleistung repariert bzw. getauscht. Davon z.T. auch welche nach 23,5 Monaten nach Kauf. Hatte noch nie einen Fall gehabt, wo mir der Verkäufer gesagt hätte: "Wie schon 18 Monate alt? Ne, bei uns hat man nur 6 Monate Gewährleistung..."
Und ja, die Regelung mit der Beweislastumkehr ist mir sehr gut bekannt...
ein grandioser Fall von Zirkelschluß :p
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Zitat
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Ansonsten sollte man SEHR VIEL Absagen verkraften können und trotzdem beim nächsten Kunden wieder gute Laune haben - ist halt Klinkenputzen bei Geschäftskunden und eine 1A-Knochenmühle...Und zum Produkt: entweder Du kannst Verkaufen und verkaufst dann alles - oder Du kannst es eben nicht und dann war es das auch schon
Hast Du denn auch Sales-Promos gemacht oder nur Sampling etc?
Ist diese Stelle ein Angestelltenverhältnis oder bist Du freier Handelsvertreter?