Beiträge von StebuEx

    Bei (größeren) Kaskoschaden schickt die Versicherung einen Gutachter ihrer Wahl. Da hast Du keine freie Auswahl.


    Normalerweise fährt man aber in die Werkstatt, gibt Versicherungsnummer an und die Werkstatt holt sich eine Deckungszusage und die Reparatur beginnt.


    In Deinem Fall würde ich aber erstmal gründlich die Unterlagen durchforsten nach dem Thema "Abzug neu für alt". Denn wenn Du wirklich einen Gutachter von der Versicherung kommen läßt und der stellt im worst case eine Verbesserung durch die Reparatur fest, ziehen sie diesen Betrag neben der SB auch noch ab. Das passiert mit nem KVA natürlich nicht ;)

    als ersten Anhaltspunkt der Unternehmereigenschaft können wir mal hierauf Bezug nehmen:


    Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann´s gehen: http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm


    Wenn wir uns jetzt einig sind, daß regelmäßiges Verkaufen bei ebay gewerblich erfolgt, gibt es hier eine Auskunft zu der Frage:


    Zitat

    Original geschrieben von beeker
    Wobei mich sehr wundert, dass der Erlös des Handyverkaufs praktisch in voller Höhe steuerpflichtig sein soll ("0 Euro Anschaffungskosten"), die Barauszahlung, auch wenn sie die Fixkosten deutlich überschreitet ("Kostenerstattung"?), aber nicht.


    hierzu habe ich diesen Beitrag gefunden:


    Zitat

    Bilanzielle Behandlung von "Handysubventionen" auf Seiten des Empfängers


    ... Evident ist, dass bei Abschluss des Nutzungsvertrags und gleichzeitigem Erwerb eines Handys die buchungsrelevanten Daten kaum beschaffbar sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich an der derzeitigen Praxis - von Seiten des Zwischenhändlers wird nur der Saldo der Teilgeschäfte abgerechnet und ausgewiesen - nichts ändert und nur der Saldo der Teilgeschäfte abgerechnet und ausgewiesen wird. Bei der Lieferung eines subventionierten Handys sind nämlich die Höhe der Anschaffungskosten und die Subvention regelmäßig nicht in Erfahrung zu bringen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es daher vertretbar, nicht auf die Teilgeschäfte abzustellen und die Subvention und die Anschaffungskosten des Handys somit nicht gesondert zu erfassen.


    Vgl. Kußmaul, Delp, Meyering, BB 2004, 1551


    m.E ist also der subventionierte Kaufpreis ausschlaggebend als "Einkaufspreis". Die Kosten des Vertrages sind wie schon geschrieben lfd. Aufwand.

    Re: K750i Probleme - Garantie?


    Zitat

    Original geschrieben von KarlderKäfer
    Ich habe es im Juli 2006 gekauft. Ist da noch Garantie zu erwarten oder gibt SE (bzw. gab damals) nur ein Jahr Herstellergarantie?


    Bei mir war nach einem Jahr nur noch kostenlose Reparatur via Netzbetreiber möglich, hatte es von ihm empfangen...SE hat alles abgelehnt nach dem Jahr.


    Haste mal eine Karte eines anderen Netzes probiert?

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    @Stebu:
    definiere doch mal "gefaked" ;)


    Reicht schon, wenn die Karte gesperrt ist und man sie eingesackt hat, bevor die "Käufer" abgehauen sind. Wahrscheinlich wegen "Ritsche-Ratsche"...


    Beliebt waren auch Karten ohne jede Prägung bzw. mit irgendeiner aufgeklebten Folie, meisten ohne Hologramm.
    Den meisten Verkäufern ist es auch egal, da sie ja nen schicken Umsatz generieren können. Wir hatten auch nie Probleme, wenn uns einer übers Ohr gehauen hat. Beleg eingeschickt und gut war es....


    Ansonsten hatte ich mal einen, der ist mit ner Karstadt-Tüte mit 4 Motorola StarTac in unseren Laden gekommen und wollte noch 4 kaufen. Da hab ich die Karte gar nicht mehr gecheckt und die Grünen gerufen.


    btw: mein Kumpel aus nem e-plus Shop muß die Kohle an E+ abführen......naja, die Erkennungsraten variieren auch schon etwas :p

    Eigentlich ganz einfach.


    § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
    Sonstige Einkünfte sind


    1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ...


    2. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23




    § 23 Private Veräußerungsgeschäfte


    (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind:

    1...


    2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.2Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Nummer 2 Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.


    ...


    3) 1Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.


    ...


    Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat


    Für den Fall von Erträgen aus Kapitalvermögen (unabhängig von ebay etc.):


    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 7 auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ausgeglichen werden.10Sie mindern abweichend von Satz 8 nach Maßgabe des § 10d auch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) erzielt.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Meine Frage war das nicht ;) Ich find so Diskussionen ohne praktischen Nutzen irgendwie...seltsam. Für Rechthaberei (und sorry, danach sieht es mir hier aus) wäre mir persönlich meine Zeit zu schade. Deswegen die Frage, ob da auch noch irgendwas praktisches dahintersteht, was ich aus meiner Bankpraxis nicht kenne ;)


    Keine Ahnung, ob Du das wußtest: ich hab mal als Student ein Semester in nem Handyladen gejobbt (uninteressant). Aber: für jede gefakte KK, die ich eingezogen habe, hab ich 300 DM von VISA bekommen, die anderen Kollegen natürlich auch :)


    PS: mind. eine im Monat pro Verkäufer :top:

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Unterschreibst du nun mit "YXRT", dein Name ist aber Mustermann, kann der Händler eine Identifikationsprüfung beantragen. Er lässt sich dann von Visa deine Ausweiskopie schicken, auf der deine Unterschrift ist. Er wird dann erkennen, dass auf deinem Ausweis nicht "YXRT" steht, sondern Mustermann.


    Der Händler hat nen Vertrag mit einem Anbieter von Abrechnungssystemen, dieser verpflichtet ihn an jeden zu verkaufen, bei dem die Unterschriften identisch sind.


    Weitergehende Prüfungen sind überhaupt nicht Aufgabe des Verkäufers.
    Im Fall des Mißbrauches schickt er den Originalbeleg zur abrechnenden Firma und das war es. Nix mit Kommissar Verkäufer, ist auch nicht Sinn der KK