-
Fast
Es erscheint in dem Fall Deine Privatadresse. Ob die Firma erscheint ist abhängig vom Bundesland....im entsprechenden § 33 StVG heißt es dazu sehr eindeutig: "und gegebenenfalls Name der Vereinigung". Nur was in diesem Fall ggf. heißt ist nicht eindeutig erklärt... :p
Mal am Rande: es kommt bald die "1-Euro-Stammkapital-GmbH"...dann kannste den Anhänger schon dem Gesellschaftsvermögen zuführen und bist aus vielen Haftungsfragen raus...
-
Zitat
Die GbR ist keine juristische Person, auch wenn sie mittlerweile rechts- und parteifähig ist, und kann daher nicht eigenständig als Kfz-Halterin auftreten.
Für den Eintrag im Fahrzeugregister und den Unterlagen gelten folgende Regeln:
1. Soll nun ein Fahrzeug auf eine Haltervereinigung, wie beispielsweise die GbR zugelassen werden, müssen alle Gesellschafter bestimmen, welche Person als Verantwortlicher in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll. Dies muss gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde dokumentiert werden.
2. Die Kfz-Zulassung erfolgt auf den Verantwortlichen, wobei der Verantwortliche mit seinen persönlichen Daten erfasst wird.
3. Weicht der überwiegende Standort des Fahrzeuges von der Wohnanschrift des Verantwortlichen ab, wird der Standort des Fahrzeuges und der Name der GbR erfasst
4. In den Fahrzeugpapieren erscheint die GbR und der Verantwortliche. Seit längerer Zeit nur noch der Verantwortliche...
-
um welches Thema/Forschungsbereich geht es denn?
-
Zitat
Original geschrieben von Handyfreak22
Das man vielleicht mal ganz groß wird *träum*
SCNR:
Zitat
Non est magnus pumilio licet in monte constiterit
Erstell' ne Liste mit Deinen Hobbys, google nach, wozu es ein Forum gibt und streich dann sukzessive (alle) Einträge 
Oder mach nen Forum für Leute auf, die selbst Foren betreiben....
-
Sorry :p
Zitat
Sehr gutes Deutsch und [...] setzen wir hierfür natürlich voraus.
Zitat
Original geschrieben von b.scheuert
ja, ich studieren wiwi.
Zitat
Original geschrieben von b.scheuert
ich werden mal anrufen, danke!
-
Ich versteh das schon und gönne auch jedem nen vollen Beutel, aber wenn die Überstunden eh nicht bezahlt werden braucht man sie auch nicht mit einrechnen. Und wenn ein Unternehmen schon Überstunden in dem Umfang geschenkt haben will, wird es mit ziemlicher Sicherheit auch keine großen Gehaltssprünge geben.
-
Kannst du denn über den Umweg "neugeschaffene Stelle" eine Gehaltserhöhung durchziehen? Machste einen auf Teamleiter/TQM-Beauftragter oder einen "Parolen-Posten" oder sowas in der Art, was es vorher noch nicht gab. Denn mehr als 10-15% Gehaltserhöhung c.p. seh ich vollkommen unrealistisch...
Außerdem kommen für den AG auch noch seine Beteiligungen bei SozialVers. etc. dazu. Aus Deinen lockeren 500 brutto werden da ganz schnell 700 Kosten. 1400 Mark Gehaltserhöhung wollen schon gut begründet sein.
Ansonsten paßt Auslagerung und gutes Gehalt imho nicht zusammen. Siehst Du ja schon an den 24 Tagen Urlaub. Das dürfte das gesetzliche Minimum sein.
Und 3.500 für ne Stelle ohne Studium, ohne Personal-/Führungs-/Budgetverantwortung und ohne große Berufserfahrung ist ja wohl nen Scherz....
-
Re: Was ist von Autogas als alternativer Kraftstoff zu halten?
Zitat
Original geschrieben von peteradolf86
Und auf was muss ich noch so achten, bzw. was muss ich noch in meine Überlegungen mit einfliessen lassen, an was ich jetzt vielleicht nicht gedacht habe.
passend zum Thema Hardwaresubvention: Förderung
-
Bei E+ gab es zum Einstieg 2050 für kfm. Ausbildung und 2150 für "technische" Ausbildungsberufe....
-
hier mal paar Weisheiten von meinem Großvater:
1. Erwachsen werden heißt, sich von einigen liebgewordenen Illusionen zu trennen
2. zu 1: die Welt ist nicht gerecht, trotzdem soll man selbst gerecht sein
3. es gibt auf der Welt immer mindestens einen, der hat eine Nummer auf Lager, auf die kommst Du nie
und wie sichert man sich ab: Italien, Urlaub, Sonnenschein... - der Rest dürfte bekannt sein 