Zitat
Original geschrieben von Quindan
Den übernimmt die Haftpflichtversicherung deines Vaters.
SFK = Schadenfreiheitsklasse - wonach deine Prozente bei deiner Versicherung / die deines Vaters berechnet werden (= wieviel man monatlich/viertel-/halb-/jährlich zahlt)
EDIT: zu spät 
Das sehe ich anders: Den Schaden am anderen Auto/ der "Rest-Umwelt" trägt die Haftplichtversicherung, die den BMW versichert. Also wenn Du der Leasingnehmer bist zahlt Deine KfzHF. Stellt sich also erstmal die Frage, ob Du einen Alleinfahrerrabatt bei der Versicherung hast. Abhängig von den Versicherungskonditionen steigt dann Deine SF oder eben nicht.
Den Schaden am eigenen Auto zahlt die Vollkasko. Hier ist es natürlich wichtig zu wissen, warum die Karre kaltverformt wurde - denn wenn es grob fahrlässig oder unter BtM-Einfluß geschah sieht es eher schlecht mit der Regulierung aus. Ich geh jetzt mal davon aus, daß "alles ok" war und die Versicherung zahlen will. Dann wird ein Gutachter von der Versicherung bzw. Vertragswerkstatt ein Gutachten über den Schaden erstellen. Wenn Restwert + Reparaturkosten + merkantile Werminderung (Wertverlust wegen des Unfalls bei reparierten Autos) höher sind als der aktuelle Zeitwert des BMW's wird nicht repariert. Das ist dann ein wirtschaftlicher Totalschaden. Was bei zerschossener Vorderachse und Schweller nicht unrealistisch ist. Was für ein BMW ist das denn? Wie alt ist er?
Abhängig von der Ausgestaltung des Leasingvertrages erhältst Du dann Zeitwert ./. Restwert ./. Selbstbeteiligung von der Versicherung erstattet, allerdings Reparaturkosten netto, also ohne Umsatzsteuer. Wahrscheinlich aber nicht, denn der Betrag wird meistens direkt an die Leasinggesellschaft überwiesen. Wenn das Teil direkt über BMW geleast ist und Du einen neuen BMW least schenkt Dir BMW idR die Selbstbeteiligung meistens, hängt aber auch wieder vom Vertrag ab. Der entscheidende Punkt an der Vollkaskosache ist aber, daß der Vertrag die "Gap"-Klausel enthält. Google mal danach, ist etwas kompliziert zu beschreiben.
Die Frage des Ersatzwagens ist eine Frage der Schuld. Ist Dein Vater schuld zahlt man ihn selber, es sei denn, im Leasingvertrag ist irgendeine Serviceklausel für Unfälle vereinbart. Ist Dein Vater unschuldig, zahlt die andere HF einen angemessenen Mietwagen zu "angemessenen" Preisen. Kannst Du Dir auch auszahlen lassen, dann gibt es das Geld für ein Auto eine Klasse tiefer. Also 5er defekt > 3er bezahlt....je nach Kategorie der Autovermietung
Falls das Auto repariert wird, würde ich mit 2 Wochen Wartezeit rechnen.