Beiträge von StebuEx

    Bei nem guten Freund von mir haben die das auch probiert und sind mit Pauken und Trompeten vor dem Amtsgericht untergegangen und haben ihm noch das subventionierte Handy nach 5 Monaten "schenken/überlassen" müssen. Er konnte aber auch nachweisen, daß er vermögend ist und die 2 Rechnungen nur vergessen hatte. Die Begründung für das schnelle "Abschalten der Karte" war übrigens: aus Rücksicht auf den Kunden, nicht, daß er noch mehr Außenstände bekommt :p


    Irgendwie Kontakt mit nem Inkassounternehmen aufzunehmen ist imho auch sinnlos. Besorg Dir Prozesskostenhilfe oder erstmal nen Beratungsschein für ne kostenlose Beratung beim Anwalt. Wenn die Klappspaten sehen, daß Dein "Verfahren" nicht schnell und günstig über Schema F abläuft überlegen sie es sich evtl noch mal.


    Ansonsten sollteste Deine Finanzen aber schon besser im Griff haben - das sind ja nun alles keine Beträge

    Die mind 50% betriebliche Nutzung wird vom FA ohne Nachweis erstmal "angenommen" bei normalen Angestellten. Bei Geschäftsführern, Komplementären, Inhabern von PersG etc. sieht es da noch etwas komplizierter aus.

    Ich glaube der Denkfehler liegt darin, daß die "Urlaubstour" zu lang/groß ist. Entscheidend ist aber, daß die Karre zu mind. 50% betrieblich genutzt wird. Von Interesse ist daher nicht eine einzelne weite Reise, sondern die Betrachtung der Totalperiode.

    Nee, das ist ganz einfach:


    Entweder 1%Regel und alles ist sozusagen all inclusive oder Fahrtenbuch zzgl. detaillierter Auflistung ALLER Aufwendungen und Kosten, auch der durch betriebliche Fahrten bedingten.


    Ist also keine Steuerhinterziehung.

    Zitat


    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ESTG


    2 Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.3 Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung.4 Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden


    &



    Benzin ist also inkl. Stichwort: NUTZUNG des Pkw. Ob Dein Chef jedoch private "Tank-aktionen" berechnet steht auf nem anderen Blatt
    hier noch der Vorteilsrechner: http://ag.sixt.de/leasing/prod…ationsmodelle/rechner.php