ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Ansonsten:
Für den Ösi war das ein steuerfreier Export, es hätte also gar keine öster. MwSt. auf der Rechnung sein dürfen.
Das solltest Du mit dem Anbieter mal klären...
Hier die Rechtsnorm. Die "Nettoberechnung" ist wie geschrieben ein Wahlrecht des Verkäufers und setzt die Ausfuhrbescheinigung voraus. Wird die Sendung später doch in die EG umgeleitet hat er sich angeschissen. So dumm wird kein Verkäufer sein.
http://www.steuerberater.at/gesetze/ustg/7/
Der TE muß also den Ösi um eine Rechnungskorrektur und Überweisung der USt. bitten.