Wenn Du so ein starker Mann bist stell Dich mal vor Dein Auto und gib ihm nen Stoß auf eine harte Stelle, bei der nichts passieren kann. Wenn Du nicht unbedingt einen tiefergelegten BMW mit starr an der Karosse befestigten Rädern hast wirst Du sehen, daß die Karre schaukelt als wenn sich Ottfried Fischer auf den Sitz geworfen hätte. Wer das beim Rückwärtsfahren nicht checkt hat einfach nicht richtig geguckt oder es ist ihm egal. Sorry. Eine Auto ist kein Teller aus Meißener Porzellan - so schnell gibts keine Delle.
Im Übrigen hätte Dir eigentlich klar sein müssen, daß Du mit so einem Thread die Arschkarte ziehst.
Beiträge von StebuEx
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irgendwie scheint mir auch die Summe 13 x 500 = 6500 etwas komisch....hört sich nach..naja....Umwidmung einer Gehaltserhöhung an....

Ist da vielleicht was schief gelaufen mit einer Gehaltsumwandlung?
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Zitat
Original geschrieben von belinea
Ab dem Jahr 2004 ist dies jedoch der Maximmalbetrag, der bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers noch steuerfrei bleiben kann.Bist Du denn bei einem Verkehrsträger angestellt? Du hast doch keine Sachbezüge des AG sondern die 0,30/km bekommen, oder? Der Vollständigkeit halber: es geht um 2007?
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Ich frag lieber noch mal : wir reden nicht von einem Zuschuß für den Weg Wohnung<> Arbeitsstätte sondern über eine Reiskostenpauschale für Dienstreisen? Hast Du denn ein Auto auf Dich zugelassen?
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Mmh.
Sind das private oder beruflich veranlaßte Fahrten, oder beides? Mit eigenem oder gestelltem Pkw? Oder ne Reise mit dem ÖPNV? -
Ich hab den Shop vor längerer Zeit mal probiert - als dann aber kam: "ihre Daten werden in die USA zur Abwicklung übertragen" hab ich es ganz schnell abgebrochen. Mal abgesehen davon, daß es eh nur über den PC ging fand ich das zu heftig. Wenn ich das nächste mal einreise müssen die ja nicht unbedingt wissen,daß ich mal was von Rammstein hören wollte.
Was hat(te) O2 denn eigentlich außer der Homezome besonderes? Was ist ihre USP?
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Re: Fahrerflucht ... was kommt da auf einen zu?
ZitatOriginal geschrieben von mgjbigmac
Wie läuft das so ab und viel wichtiger, meine Hauptfrage: was kostet der Spaß? Also rein die strafrechtliche Sache, nicht die Schadensabwicklung.Also sorry, wer so dreist schreibt und sich nen Dreck um den verursachten Schaden kümmert brauch nicht auf Nachsicht hoffen. Genießt Eure Opferrolle :flop:
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In dem Fall wird gar nichts gemeldet.
Das Finanzamt/Zoll bekommt hier wegen der Umsatzsteuerbefreiung/-erstattung Wind davon. Natürlich nur, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind.Die Frage ist nur, ob das Autohaus aufgrund der Falschgeldproblematik Lust auf eine Barzahlung in dieser Höhe hat. Zudem das Auto offensichtlich auch nicht auf den Käufer in D zugelassen werden kann
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Ab genau 10.000,00 ist die Einzahlung nur mit Ausweis möglich. Darunter ist es egal.
Gilt auch für den Kauf von Traveler cheques.Den Rest zu beantworten wäre wohl schon ne kleine Beihilfe zu was verbotenem
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Wenn es ein Schweizer war kann man auch online nach dem Halter suchen. Kennzeichen reicht!
Hier der Link für den Kanton Zürich