Beiträge von StebuEx

    mgjbigmac


    Wenn Du so ein starker Mann bist stell Dich mal vor Dein Auto und gib ihm nen Stoß auf eine harte Stelle, bei der nichts passieren kann. Wenn Du nicht unbedingt einen tiefergelegten BMW mit starr an der Karosse befestigten Rädern hast wirst Du sehen, daß die Karre schaukelt als wenn sich Ottfried Fischer auf den Sitz geworfen hätte. Wer das beim Rückwärtsfahren nicht checkt hat einfach nicht richtig geguckt oder es ist ihm egal. Sorry. Eine Auto ist kein Teller aus Meißener Porzellan - so schnell gibts keine Delle.
    Im Übrigen hätte Dir eigentlich klar sein müssen, daß Du mit so einem Thread die Arschkarte ziehst.

    Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Ab dem Jahr 2004 ist dies jedoch der Maximmalbetrag, der bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers noch steuerfrei bleiben kann.


    Bist Du denn bei einem Verkehrsträger angestellt? Du hast doch keine Sachbezüge des AG sondern die 0,30/km bekommen, oder? Der Vollständigkeit halber: es geht um 2007?

    Ich hab den Shop vor längerer Zeit mal probiert - als dann aber kam: "ihre Daten werden in die USA zur Abwicklung übertragen" hab ich es ganz schnell abgebrochen. Mal abgesehen davon, daß es eh nur über den PC ging fand ich das zu heftig. Wenn ich das nächste mal einreise müssen die ja nicht unbedingt wissen,daß ich mal was von Rammstein hören wollte.


    Was hat(te) O2 denn eigentlich außer der Homezome besonderes? Was ist ihre USP?

    Re: Fahrerflucht ... was kommt da auf einen zu?


    Zitat

    Original geschrieben von mgjbigmac
    Wie läuft das so ab und viel wichtiger, meine Hauptfrage: was kostet der Spaß? Also rein die strafrechtliche Sache, nicht die Schadensabwicklung.


    Also sorry, wer so dreist schreibt und sich nen Dreck um den verursachten Schaden kümmert brauch nicht auf Nachsicht hoffen. Genießt Eure Opferrolle :flop:

    In dem Fall wird gar nichts gemeldet.
    Das Finanzamt/Zoll bekommt hier wegen der Umsatzsteuerbefreiung/-erstattung Wind davon. Natürlich nur, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind.


    Die Frage ist nur, ob das Autohaus aufgrund der Falschgeldproblematik Lust auf eine Barzahlung in dieser Höhe hat. Zudem das Auto offensichtlich auch nicht auf den Käufer in D zugelassen werden kann