mal eine andere frage: wie lange bzw. wie weit ist denn so ne pizza überhaupt warm? kann man von einer 5 km entfernten pizzeria noch was bestellen? mir fällt die auswahl der pizzeria immer so schwer, weil ich sooooooo viele flyer habe...bestimmt 20
berlin ist groß....
Beiträge von StebuEx
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vielleicht kann er ja eine bestellen, die ihr gefällt? dann ist aber natürlich das überraschungsmoment dahin..ist ja bald valentinstag

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Ohne Freigabe keine Reparatur?
ja denn es kann folgendes passieren:
(Reparaturkosten + Restwert (unrepariert)) größer als Wiederbeschaffungswert.
Dann werden die Reparaturkosten nur bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt, abzgl. Selbstbeteiligung und die Auszahlung der Versicherung reicht nicht, den Schaden zu bezahlen...dann muß natürlich sichergetellt sein, daß irgendwer das bezahlt.das kann problematisch werden, wenn es ein Totalschaden wird: Stichwort Gap-Risiko. also Restfinanzierungssumme größer als Wiederbeschaffungswert, denn die Versicherung zahlt ohne Gap-Schutz nur den Wiederbeschaffungswert, aber darüber hinaus nicht die noch zu finanzierende Summe.
und wenn die Versicherung besonders fies ist, stellt sie noch einen Abzug "neu für alt" in Rechnung....bspw. für Lackierungen. wenn dann etwas fachgerecht repariert wird sagen sie, daß das auto im wert steigt, weil ja ein gebrauchtes teil durch ein neues ersetzt wird und zieht die Wertsteigerung ab. Besonders nett in solchen Sachen sind bspw. internetversicherungen
jetzt sollte klar sein, warum die Bank gefragt werden sollte.....
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da kannst du lieber revierfahrer beim sicherheitsdienst machen, gibt das selbe geld und du bekommst ein auto und sprit
strafzettel wirst du eh selbst tragen müssen

bei kaufland zahlen sie übrigens 8,nochwas euro für regale auffüllen, ist meistens abends bis 22.00 oder so
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ganz so einfach scheint es mir nicht zu sein:
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[*]es handelte sich um Tiere
[*]die Frage war, ob "neu" als "gebraucht" vertickt werden darf, um die Fristen zu verringern und dadurch andere _Normen "verletzt" wurden
[*]das Problem die objektive Zustandsbeschreibung ist....
[/list=1]ZitatAlles anzeigenhier mal eine anmerkung aus der njw dazu:
Anmerkung
Die Entscheidung des BGH ist in ihren Auswirkungen auf die kaufrechtliche Praxis näher zu betrachten, da es um - nicht nur bei Pferde-, sondern auch bei Kunstauktionen - verbreitete Gewährleistungsklauseln geht:
1. Der VIII. Zivilsenat hatte über die Frage der Abgrenzung zwischen „neuen“ und „gebrauchten“ (s. §§ 474 I 2, 475 II BGB) Tieren zu entscheiden. Diese Unterscheidung ist relevant dafür, ob beim Verbrauchsgüterkauf die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers (§ 438 I Nr. 3 BGB) auf ein Jahr abgekürzt werden kann. Dies ist nur beim Verkauf gebrauchter Sachen möglich (§ 475 II BGB). Zwar sind Tiere keine Sachen und auch keine „Verbrauchsgüter“, jedoch sind die dafür geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden (§ 90a S. 1, 3 BGB). Insbesondere zwei Probleme haben Bedeutung über das Pferdekaufrecht hinaus: Zum einen steht die Zulässigkeit der Abkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers auf ein Jahr (als typische Klausel in Auktionsbedingungen) in Frage, zum anderen das Merkmal der „Gebrauchtheit“ und dessen formularmäßige Vereinbarung (Verkauf „gebrauchter Sachen im Rechtssinne“).
2. Zutreffend sieht der BGH die formularmäßige Abkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr in den Auktionsbedingungen als unwirksam an: Diese Klausel erfasst ohne Ausnahme alle Mängelrechte (hierzu für Tiere zuletzt BGH, NJW 2005, 2852) des Käufers gem. § 437 BGB und damit auch Schadensersatzansprüche, soweit sie auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet oder auf grobes Verschulden gestützt sind, was als zeitliche Begrenzung gegen § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB verstößt (s. auch § 475 III BGB). Dies hat zur Folge, dass die Verjährungsfristabkürzung (hier über § 218 I BGB für einen Rücktritt des Käufers wegen eines behaupteten Mangels maßgeblich) insgesamt unwirksam ist. Weiterhin ist die Verjährungsregelung in den Auktionsbedingungen deswegen unwirksam, weil die Verjährungsfrist bei einem Verbrauchsgüterkauf „neuer“ Sachen nicht auf weniger als zwei Jahre abgekürzt werden kann (§ 475 II BGB; diese Bestimmung ist als zwingendes Recht vorrangig gegenüber einer Klauselkontrolle, § 307 III 1 BGB).
3. Der BGH verneint die „Gebrauchtheit“ des Fohlens, weil es bis dahin - weder als Reittier noch zur Zucht verwendet - „unbenutzt“ war, und widerspricht damit der Auffassung, wonach Tiere - unter anderem wegen des besonderen Sachmängelrisikos - stets als „gebraucht“ anzusehen seien (s. zur Streitfrage Herrlein/Fischer, Kauf, Miete u. Unterbringung von Pferden, 2006, S. 70 m.w. Nachw.). Ausschlaggebend ist die Gesetzesbegründung, wonach beim Tierkauf zwischen „neuen“ und „gebrauchten“ Sachen unterschieden werden müsse und jedenfalls junge Haustiere nicht „gebraucht“ seien (BT-Dr 14/6040, S. 245). Damit bestätigt der BGH seine frühere Rechtsprechung (NJW-RR 1986, 52), wonach das Gesundheitsrisiko bei Tieren allein keine „Neuheit“ der Sache negiert. Ungeachtet der Plausibilität dieser Annahme im konkreten Fall (sechs Monate altes Fohlen, das sich noch nicht von der Mutterstute „abgesetzt“ hatte), wird versäumt, der Rechtspraxis sichere Anhaltspunkte zu geben, wann ein Lebewesen noch als „jung“ bzw. „neu“ anzusehen ist. Demgemäß bleibt offen, ob und wann ein Tier allein durch Ablauf einer gewissen Zeitspanne nach der Geburt zur „gebrauchten“ Sache wird - unabhängig von der Frage, ob und zu welchem Zweck es schon verwendet worden ist. Der objektive Maßstab für die „Gebrauchtheit“ ist auch verantwortlich dafür, dass die Parteien dieses Merkmal nach Ansicht des BGH nicht wirksam vereinbaren können (i. S. von § 434 I 1 BGB), weil dadurch der Verbraucherschutz unterlaufen würde (a.A. - der Vorinstanz OLG Schleswig, Charme abgewinnend, den Auktionatoren aber deutlich weitergehende AGB-Gestaltungspflichten auferlegend, also auch zur Klauselunwirksamkeit kommend - Kappus, in: Graf v. Westphalen [Hrsg.], VertragsR u. AGB-Klauselwerke, Auktionsbedingungen [Stand: Okt. 2006], Rdnr. 25 m.w. Nachw.). Zwar besteht generell die Möglichkeit, die Mängelhaftung durch negative Beschaffenheitsvereinbarung zu beeinflussen, jedoch ist eine solche „funktionelle“ Haftungsbeschränkung mit § 475 II BGB und den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren. Dies verdeutlicht erneut (zu § 476 BGB s. BGH, NJW 2006, 2250) die fragliche Kompatibilität der Regeln des neuen Kaufrechts mit den Besonderheiten von Lebewesen. Darüber hinaus zwingt die Entscheidung zu einer Änderung der bislang verwendeten AGB nicht nur bei Tier-, sondern bei allen Typen von Auktionen.
PS: Änderung heißt nicht, daß der Ausschluß unmöglich ist, oder

Die Aussage in Deinem Link bezog sich auf "nicht gültige" bisher verwandte Klauseln...
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macht vista im hintergrund nen update? hatte den tag 35 updates am stück, weil ewig mit xp gesurft.
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mmh, dann waren meine einseitigen & intriganten aktivitäten fruchtlos

. ...hier mal was zum ausgleich:
ZitatAlles anzeigenJanke, Klaus
_Frische Argumente für das HandyHORIZONT 49 vom 06.12.2007 Seite 017
Trotz grundsätzlichen Interesses an dem jungen Medium sehen Markenartikler noch viel Nachbesserungsbedarf. Hoffnungsträger ist vor allem der Bereich Mobile Advertising.
Noch vor einem Jahr galt Mobile Marketing als überschätztes Genre: Zwar experimentierten so gut wie alle Markenartikler mit dem Medium Handy, der prophezeite Höhenflug blieb aber aus.
Viele Parameter sprechen dafür, dass sich das künftig ändern dürfte. Ausschlaggebend ist die steigende Nutzung des mobilen Internet, die steigende Verbreitung geeigneter Endgeräte und die geplante Reichweitenmessung mobiler Portale (Horizont 39/2007). Zusätzlichen Schub bringen vor allem die Mobilfunker, die sich mit Macht auf das Thema stürzen. T-Mobile lässt sein Portal von Interactive Media vermarkten, Vodafone von Gruner + Jahr EMS und O2 von Tomorrow Focus. Auch E-Plus, bislang eher zurückhaltend mit konkreten Angeboten, will im nächsten Jahr Gas geben: "Wir müssen uns überlegen, wo wir neue Umsätze erschließen können", sagt E-Plus-Chef Thorsten Dirks (Seite 18). Da diese nicht mehr aus dem B-to-C-Bereich kommen würden, sei "das Thema Werbung zentral".
Das Interesse der Werbungtreibenden ist auf jeden Fall groß: "Aufgrund der zunehmenden Relevanz des mobilen Internets und insbesondere der hohen Nutzung in der Zielgruppe junge Erwachsene wird der Anteil an Mobile-Marketing-Aktivitäten in Zukunft an Bedeutung gewinnen", sagt Thomas Hofmann, Director Marketing Programs bei McDonald's in München. Auch BMW will seine Maßnahmen ausweiten: "Wir beschäftigen uns insbesondere mit der Frage, wie wir unsere entwickelten Lösungen international nutzbar machen und in weiteren Märkten einsetzen können", so Innovationsmanager Marc Mielau. "Wir wollen den Vorteil in der direkten Verknüpfung von Printmedien mit interaktiven mobilen Inhalten noch weiter fördern und durchsetzen." Die Braunschweiger Modekette New Yorker forciert das Thema ebenfalls: "Das wird jedoch nicht auf den klassischen Wegen geschehen, sondern sich auf die Möglichkeiten neuer Handys als Unterhaltungsmedien beziehen", so Marketingchef Volker Putzmann.
Die Marketer schauen jedoch genau hin, was die Kampagnen bringen. "Der Kanal ist grundsätzlich sehr spannend", sagt Gregor Gründgens, Director Marketing Communications bei Coca-Cola in Berlin. "Ein weiterer Ausbau der Aktivitäten erfolgt aber nicht per se aufgrund eines gegenwärtigen Trends, sondern immer in Abhängigkeit von konkreten Zielen, die wir dem Medium stellen."
"Bislang gilt: Wer einmal ein Projekt durchgeführt hat, macht auch weiter", erklärt Ingo Lippert, CEO des Münchner Dienstleisters Mindmatics. Ein Wiederholungstäter ist beispielsweise Unilever: Für die Marke Bifi hat Mindmatics ein SMS-Gewinnspiel entwickelt, über das Unilever 555 Cupstacking-Sets verlost. Bei dem Spiel geht es darum, schnell zwölf Becher zu Pyramiden zu stapeln. Darüber hinaus hat der Münchner Dienstleister gerade den Pitch um die Launchkampagne für das Videospiel "Need For Speed Pro Street" von Electronic Arts gewonnen.
Aus Sicht der Marketer ist noch viel Handlungsbedarf: "Unkenntnis der Nutzer und Scheu vor unbekannten Kosten" nennt BMW-Manager Mielau als Hemmschuhe. Die Akzeptanz steige aber mit der weiteren Verbreitung von Flatrates und "echten Mehrwertdiensten".
Wie und unter welchen Bedingungen die Nutzer Mobile Marketing wünschen, ist bislang noch kaum bekannt. Grundlagenforschung betreibt die Universität St. Gallen mit einem Projekt, das von E-Plus initiiert und von Jürgen Rösger, Inhaber der Hamburger Interactive Marketing Group, geleitet wird. Ausgegangen wird dabei vom sogenannten "Behavioral Targeting". Die Forscher versuchen, möglichst genau die täglichen Gewohnheiten der Rezipienten zu verstehen und daraus Anweisungen für das mobile Marketing abzuleiten. "Ein Handynutzer ist morgens im Auto für Staunachrichten des ADAC empfänglich, nachmittag beim Besuch eines Coffeeshops vielleicht eher für Games und abends für Dating", so Jürgen Rösger. Er betont, dass Markenartikler im Mobile Marketing radikal Abschied nehmen müssen von den Gewohnheiten klassischer Werbung: "Man tritt in einen hochsensiblen persönlichen Dialog mit dem Nutzer." Rösger geht davon aus, dass Werbebotschaften auf dem Handy in größerem Ausmaß nur akzeptiert werden, wenn die Empfänger "relevant incentiviert werden - das ist das wichtigste Kriterium." Weitere Punkte sind die Kontrolle darüber, welche Werbung gesendet wird, sowie die Relevanz der Botschaften.
Mit Spannung wird zurzeit vor allem auf die Entwicklung des mobilen Internets und der angebotenen Portale geschaut. Die dort geschaltete Werbung - Mobile Advertising - macht bislang nach Schätzungen des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft unter 5 Prozent des gesamten Mobile Marketing aus. Durch die für 2008 geplante Ausweisung von Reichweiten könnte sich dies aber deutlich ändern. "Eine weitgehend objektive Reichweitenmessung ist mit Sicherheit ein wichtiger Schritt", sagt McDonald's-Marketer Hofmann. "Bis dato stellt das Medium noch einen eher intransparenten Kanal dar." Die Ausweisung dürfte für das Interesse der Werbungtreibenden einen Schub bedeuten, denn: "Auf Planerseite sehnt man sich nach Standards, die man bereits aus dem Internet kennt", glaubt Lippert.
Doch mit Reichweiten allein ist es laut Coke-Manager Gründgens nicht getan: "Wir brauchen zudem fortschrittliches Targeting, objektiv nachvollziehbares Adserving der Anbieter, verlässliche technische Infrastrukturen und Standards über alle Anbieter hinweg, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten." Hier müsse die Anbieterseite noch stärker in die Pflicht genommen werden.
Die Portalbetreiber müssen sich nach Lipperts Einschätzung beeilen, um nicht der Konkurrenz aus dem Internet zum Opfer zu fallen: "In einigen Jahren wird man schlicht und einfach das klassische Internet auf dem Handy nutzen und damit die dortige Werbung. Wenn diese Entwicklung fünf Jahre dauert, kann Mobile Advertising insbesondere für die Carrier noch zu einer Party werden. Dauert es nur drei Jahre, wird die Zeit knapp." Klaus Janke
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Mystic
ich kann euch "Wolf Creek" wärmstens empfehlen.
trailer hier
http://www.moviemaze.de/media/…1741_trailer01-en_480.movnicht wirklich sehr blutig.. aber geht dafür wirklich unter die haut.
der ist auch heftig......ich werd doch noch mal überlegen, ob ich im ADAC bleibe

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@ polli
hier noch was zum thema:
ZitatAlles anzeigenWerbe-SMS sind unerwünscht
acquisa, Vol. 52, Heft 7/2004, S. 10
0938-7927E-MARKETING. Ob junge oder ältere Handybesitzer - in einem Punkt sind sich alle einig: Werbe-SMS nerven. Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung von Talkline. Der Telekommunikationsanbieter hatte durch TNS Emnid 500 Personen befragen lassen, was sie vom Mobilfunk halten.
Laut der Ergebnisse stehen mit 38,6 Prozent der Nennungen die ungebetenen WerbeSMS und Lockanrufe auf Platz 1 der Mobilfunk-Aufreger. Da - bei gab sogar jeder Zweite der Befragten unter 30 an, von Werbe-SMS genervt zu sein.
Weitere Studienergebnisse:
Am zweitmeisten ärgern sich die Menschen über das Handyklingeln in der Öffentlichkeit, das von 34,2 Prozent der Befragten als störend empfunden wird. Überraschend ist das Ergebnis zu den Mobilfunkkosten. Galt das mobile Telefonieren in der Vergangenheit als zu teuer, gaben in der aktuellen Umfrage nur noch 1,3 Prozent der Befragten die Kosten als zu hoch an.