Beiträge von StebuEx

    Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Ja, dann zeig mir mal, wo erstmal was von Deinen drei Euros in dem PDF steht und noch viel mehr, wo mein Zitat da stehen soll.


    S.5


    Abschnitt III
    Nummer 4


    Die Zahlstelle kann für Rücklastschriften als Auslagenersatz und Bearbeitungsprovision ein Entgelt entsprechend dem in Nummer 2 der Anlage 1 genannten Höchstsatz verlangen.


    Den Rest kannst Du oben lesen.


    Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Änder trotzdem nichts dran, dass Du da einfach etwas falsches behauptest hast und das noch nicht mal zugibst, sondern weiter den coolen Typen spielst.


    Klugscheissen kann man nur, wenn man auch Ahnung hat - in dem Thema solltest Du Dich also zurückhalten :p


    Beeil Dich lieber, wenn man im ersten Lehrjahr ist sollte man nicht zu spät zur Berufsschule erscheinen, Deine 5 Minuten Aufmerksamkeit hattest Du ja jetzt.

    Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Cooler Typ, leider sagen Deine Links nichts aus :p


    Nun gut, Dein Zitat stammt aus dem pdf. Wahrscheinlich bist Du so cool, daß Deine Brillengläser vereist sind und Du es übersehen hast, :)


    Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Ich arbeite für solche Vereine, das mal nur nebenbei ;)


    Schön, ich bin Staplerfahrer bei amazon, machmal fällt ein Buch von der Palette und ich schmöker´darin und erlaube mir, klugzuscheißen. Nachdem ich den Film "Staplerfahrer Klaus" sah bin ich aber Wirtschaftsprüfer geworden, dit andere war mir zu gefährlich. Jetzt kannst Du mal auf den Punkt kommen.

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen hat man ja. Passt also ;)


    Wie stellst Du Dir das konkret vor? :)
    Was ist wenn Du bei der ABC-Versicherung versichert bist, jährlich zahlst und die Versicherung "aus Versehen" die 1900 Prämie einen Monat vorher einzieht und das Konto räumt. Was ist, wenn ABC-Leasing aus Versehen eine Null ranhängt und das Konto räumt. Richtig, wegen vgl-weise undiskutierbaren Beträgen aus Mobilfunknutzung kannste RL-Gebühr bezahlen. Und glaub mal nicht, daß jeder bei irgendeiner Hotline reklamiert. Kündigung und fertig ist die Laube. Ich hab sowieso den Eindruck, daß Finanzhotlines die betriebsinterne Kur für gestreßte Hotliner sind, da können sie ihren Ärger schön abbauen, außerdem ist um 6 Schicht im Schacht. Aber Hauptsache, man kann around the clock Neuverträge abschließen.

    Mobilcom zahlt definitv max. 3 € an die Bank.
    Im BAB gibt es auch einen schönen Posten: Erlöse aus Rücklastschriften, wohlgemerkt bei "leistenden" Unternehmen, nicht bei Banken. Das ist ein dreckiges Geschäft. Lernt man vielleicht nicht an der Uni, aber im Leben. Die Diskussion ist eh sinnlos, weil Du offensichtlich keinen Einblick in Kostenstrukturen hast oder hattest, ist jetzt nicht böse gemeint.

    Kann doch nicht so schwer sein, nach einem vorgebenem Begriff zu suchen, der der erste Treffer bei google ist....


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2764755#post2764755
    http://www.bankenverband.de/pi…3/Lastschriftabkommen.pdf
    bei http://www.deutschegesetze-online.de gibts die Anlage, keine Verlinkung möglich
    [...]2 Rückgabeentgelt
    Die Zahlstelle kann für Rücklastschriften ein Rücklastschriftentgelt von höchstens 3 Euro berechnen.[...]

    Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Du weißt schon, was sittenwidrig bedeutet?


    Das ist zwar hübsch teuer, aber absolut im Rahmen des üblichen...ca. 7 Euro sind alleine die Rücklastgebühren pro Einzug!


    Nö, 3€, google mal nach Lastschriftabkommen dt. Banken.