ZitatOriginal geschrieben von Gordovan
Nein, kann man nicht. Man darf am selben Tag noch auf dem kürzesten Weg von der Zulassungsstelle zur Wohnung zurück fahren.
Nein, in der FZV ist die Rede von Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks, wenn eine Versicherungskarte vorliegt- nicht von kürzester Rückfahrt.Die Karte gilt bis 23.59 Uhr, also bis Mitternacht.
Vgl §10 FZV
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(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.