Beiträge von speakers

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Bist Du an einer sachlichen Diskussion interessiert? Wenn ich so einen Satz lese, eher nicht... ich versuche es trotzdem, sachlich zu bleiben.


    Sorry, dann hatte ich Deine bisherigen Beiträge mißverstanden - ich dachte die wären provokativ, weil Sie eigentlich sämtliche Argumente ignorieren, die hier z.T. sehr gut vorgetragen werden.


    Ich kann z.B. BigBlue007 eigentlich weitestgehend nur beipflichten: Der Fall zeigt, wie weit es um das Demokratieverständinis bestellt ist:


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Übrigens: wenn Du schon so viel wert aufs Schriftliche legst: wo finde ich denn eine Quelle, die schriftlich belegt, dass die Aktion rechtlich nicht in Ordnung war? Dass Dr. Vetter und andere dieser Meinung sind, bedeutet auch noch nicht, dass es so ist.


    Auch BigBlue007 hat leider in diesem Punkt unrecht:


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es spielt keine Rolle, ob die 22 Millionen Kreditkartendaten von der Polizei selbst oder von den Kreditkartenunternehmen, die in diesem Falle Erfüllungsgehilfen waren, untersucht wurden.


    Die Stichworte sind hier auch bereits wiederholt gefallen, Erik. Sie lauten Gewaltenteilung und Grundgesetz


    Aus der Gewaltenteilung ergibt sich, dass eben nicht das Volk die Ermittlungen für die Exekutive durchführt. Wären die Bürgerinnen und Bürger die Exekutive - wie Du Erik den Anschein erwecken lässt - hätten wir in der Tat einen Überwachungsstaat mit aufgelöster Gewaltenteilung. Im GG steht jedoch etwas anderes.

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Habe ich da was nicht mitbekommen? Wo wurden 22 Mio. Kreditkartenbesitzer angeprangert. Bisher war doch nur von 322 die Rede.


    Gruß


    Pitter


    Du bist ja relativ spät in diese Diskussion eingestiegen....


    Wenn die Ermittler selbst zu dem Ergebnis hätten kommen wollen, hätten sie sämtliche Daten anfordern und auswerten müssen. Nun hat es eben ein Azubi einer Bank für die Ermittler gemacht.


    Lieber Erik,


    Deine Beiträge lassen diesen Thread länger werden, aber nicht besser. Bezeichnend dafür ist, dass Du nun auch noch mit Pitter zusammen eine Radarfalle als Vergleich heranziehst. Ich habe meinen Führererschein vor rund 10 Jahren gemacht. Damals wurde mir gelehrt, dass die Radarfalle blitzt wenn ich zu schnell mit dem Auto fahre. Mir war bis dato unbekannt, dass sich dahinter zwischenzeitlich eine Videokamera verbirgt, die den Verkehrsfluss 24 Stunden am Tag filmt - egal wie schnell ich fahre.


    Eine Verkehrsflusskontrolle erfolgt mit einer Videokamera zur Lenkung der Verkehrsströme. Auch hier kann das Ordnungsamt nicht generell rückwirkend bundesweit in sämtliche Daten Einblick nehmen, um potentielle Straftäter zu überführen. Es muss gegen die Straftäter ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen.


    Nun wieder zurück zum Thema:


    Datenschützer: Kreditkarten-Prüfung zulässig


    DaFunk hat den Sachverhalt sehr richtig dargestellt: nicht alles was ordnungsgemäß oder gar in Ordnung ist, ist auch rechtmäßig oder rechtens.


    Ich darf dazu aus dem obigen Link zitieren:


    "Das war insgesamt in Ordnung", sagte der Datenschutzbeauftragte für Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, im WDR.
    .....
    Dabei wurden mehr als 300 Verdächtige ermittelt, von denen ein Großteil ein Geständnis ablegte.


    Hier bezeichnen manche die 322 Tatverdächtigen bereits als Kriminelle. Ich würde an diesem Punkt sehr sehr vorsichtig sein. Die Informationspolitik ist in diesem Fall katastrophal und bezeichnend für die Vorgehensweise der Ermittler und der Staatsanwaltschaft. Die Unschuldsvermutung ist ein sehr hohes Gut - insbesondere weil sie in der gesellschaftlichen Realität nicht oder nur sehr schwer umzusetzen ist. Erik, Du redest hier von Kindern denen geholfen worden sein soll. Wo bitte finde ich eine Quelle die dies schriftlich belegt. Aus der Pressmitteilung des Landesregierung geht diese Information jedenfall nicht hervor. Man kann nicht einfach 22 Mio. Menschen die eine KK besitzen in einem Rechtsstaat anprangern. Genausowenig kann ich nicht allen Autofahrern unterstellen, dass sie zu schnell fahren. Man kann - wenn ausreichende Indizien vorliegen - gegen Tatverdächtige ein ordentliches Verfahren erwirken aus dem dann ein rechtskräftiges Urteil ergeht, gegen das evtl. Berufung erhoben werden kann. Beachte bitte, dass nicht alle 322 Tatverdächtige ein Geständnis abgelegt haben und dass die Beweislage aufgrund der Vorgehensweise in diesem Fall sehr fragwürdig ist.

    Erfolg bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Thailand


    Oben ein weiterer Link zu dem Thema. Diesen hatte ich auch heute Vormittag entdeckt und auch die Vermutung, dass evtl. ein Zusammenhang besteht. Wenn ich hier lese, dass die Fahndung angeblich bereits seit September begonnen hat, würde ein ggf. bestehender Zusammhang auch die Razzia in Deutschland in einem anderen Licht erscheinen lassen.


    Dennoch muss man feststellen, dass diese Meldung 2006 an mir jedenfalls vorbeigegangen ist, weil sie mich zumindest nicht direkt persönlich betrifft. Ohne hier die Vorgehensweise im Detail zu kennen, empfinde ich die Presseitteilung qualitativ sehr viel besser. Hier wird vor Ort ein Täterkreis getroffen und insbesondere den Kindern geholfen. Dies würde ich als Fahndungserfolg werten - eindeutig. Hier spreche ich auch meinen Respekt den beteiligten Fahndern aus.


    Dennoch bleibe ich dabei, dass diese sog. Operation Mikado mich sehr bedenklich stimmt was den Datenschutz betrifft. Ich hoffe jedenfalls, dass niemand falsch verdächtigt wurde - weil das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dessen Ende wäre.

    Meldestellen Kinderpornographie


    Ich habe mal etwas gegoogelt und dabei den oben aufgeführten Link entdeckt.


    Wie gesagt ich finde es richtig, dass gegen Kinderpornographie vorgegangen wird. Ob es aber zweckdienlich ist, Methoden wie den Pranger aus Zeiten des Mittelalters i.V.m. dem Internet anzuwenden, möchte ich bezweifeln.


    Besonders fragwürdig finde ich diesen "vorbereiteten Hausdurchsuchungsbefehl" aus NRW. Gibt es eigentlich eine Statistik wieviel (absichtliche) Fehlmeldungen darüber abgeschickt werden. Ich vermute die Anzahl der "Fehlalarme" dürfte zwar noch nicht ganz die der Notrufe (110 oder 112) über das Handy erreicht haben, befürchte aber, dass die Tendenz stark steigend ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Bei einer Kreditkarte hast Du als Zahlungspflichtiger überhaupt keinen Einfluß auf die Angabe des Verwendungszweckes, der wird vom System generiert.


    Das schliesst nicht aus, dass es noch weitere Kriterien gab. In aller Regel legen Ermittlungsbehörden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht immer alle Kriterien offen, die sie benutzt haben.


    Ja, und was ist wenn ich mit Deiner Kreditkarte bezahle und die Post an Familie xy senden lasse?


    Von mir aus können auch 10 Kriterien verwendet werden. Ich halte es jedenfalls für fragwürdig, wenn man als (privates) Unternehmen zum Beweisträger des Staates wird und gleichzeitig seinen Kunden gegenüber (mehr oder weniger) verpflichtet ist. Was geschieht, wenn Du oder Deine Frau bei einer Bank arbeitet und Ihr den Auftrag erteilt bekommt, Daten herauszufiltern und dabei auf Eure eigene Adresse stoßt? Klar, Ihr wolltet Euch ja schon immer anzeigen und nutzt nun die Gelegenheit...

    Zitat

    Original geschrieben von hjreggel
    Hallo,


    Ich glaube, die meisten haben den Kern der Problematik nicht erkannt.


    Im vorliegenden Fall waren es wohl einigermaßen konkrete Daten, die zu einer "überschaubaren" Treffermenge geführt haben.


    Ich denke es ist an dieser Stelle wichtig, auf eine Quelle hinzuweisen aus zumindest ansatzweise deutlich wird, was unter "einigermaßen konkreten Daten" zu verstehen sein soll.


    [URL=http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/gewalt/3452608,cc=000005480300034526081ZZ7HM.html]Zahlreiche Geständnisse nach Großrazzia[/URL]


    Spektakulärer Schlag gegen Kinderporno-Szene


    ich zitier mal aus dem ersten Link: "Der Ermittlungserfolg war durch eine bislang einmalige Zusammenarbeit mit Kredikartenunternehmen gelungen. Dafür war der Zahlungsverkehr auf Eckdaten wie Zeitpunkt und Summe überprüft worden. Hövelmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weder Staatsanwaltschaft noch Landeskriminalamt direkt Zugriff auf die Daten gehabt hätten."


    Also wenn die Angaben stimmen würden, wäre der Datensatz gigantisch, weil "Zeitpunkt und Summe" bei einer Grundgesamtheit von 22 Millionen Datensätzen kein geeignetes Kriterium ist, um den Täterkreis hinreichend präzise abzugrenzen. Z. T betonen andere Pressemitteilungen jedoch auch, dass die Kontonummer als weiteres Suchkriterium zur Verfügung stand.


    Die Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz bleibt jedoch nebulös. Hier wird unpräzise formuliert:


    "Durch weitere Ermittlungen gelang es, eindeutige Geldtransfer_informationen zu erlangen, die eine Identifizierung von Kunden des „Mitgliederbereichs“ ermöglichten."


    Unpräzise ist, was unter einer eindeutigen Geldtransferinformation zu verstehen ist. Das kann von der Kontonummer bis hin zum Hinweis, dass eine Überweisung auf ein Konto möglich war alles bedeuten. Wenn die Identifizierung der Kunden eindeutig gewesen wäre, müsste die Formulierung lauten: ..., die die Identifizierung der Kunden des „Mitgliederbereichs“ ermöglichte.


    Wen man dann noch liest, was dem BKA zukünftig alles erlaubt sein darf, frag ich mich langsam wirklich, ob es weiterhin gerechtfertigt ist, in Geschichtsbüchern die DDR als Überwachungsstaat und Deutschland als freiheitlichen Rechtsstaat zu bezeichnen.


    [URL=http://www.sueddeutsche.de/,cm3/computer/artikel/965/93872/]Durchsuchung online - Bei konkretem Tatverdacht hat die Polizei Zugriff auf die PCs der Bürger - das soll nun auch das BKA dürfen[/URL]


    Und jetzt stelle man sich den Fall vor, dass ein Azubi in einer Bank die Daten herausfiltert... Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, dass die von euch genannten Kriterien so eindeutig auch praktisch gehandhabt werden. Gerade beim Verwendunzweck schreibt doch jeder was er möchte. Bestes Beispiel sind auch hier wieder die Ebay-Auktionen. Der eine gibt den Namen des Käufers an der andere die Auktionsnr. etc. Bedenklich finde ich auch dieses bundesweite Ranking der Bundesländer in der Pressemitteilung. Angesichts von 322 Tatverdächtigen ein Armutszeugnis für eine Pressestelle, die wahrscheinlich nicht mal der sog. "PISA-Generation" zugehörig ist.