Zitat
Original geschrieben von hjreggel
Hallo,
Ich glaube, die meisten haben den Kern der Problematik nicht erkannt.
Im vorliegenden Fall waren es wohl einigermaßen konkrete Daten, die zu einer "überschaubaren" Treffermenge geführt haben.
Ich denke es ist an dieser Stelle wichtig, auf eine Quelle hinzuweisen aus zumindest ansatzweise deutlich wird, was unter "einigermaßen konkreten Daten" zu verstehen sein soll.
[URL=http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/gewalt/3452608,cc=000005480300034526081ZZ7HM.html]Zahlreiche Geständnisse nach Großrazzia[/URL]
Spektakulärer Schlag gegen Kinderporno-Szene
ich zitier mal aus dem ersten Link: "Der Ermittlungserfolg war durch eine bislang einmalige Zusammenarbeit mit Kredikartenunternehmen gelungen. Dafür war der Zahlungsverkehr auf Eckdaten wie Zeitpunkt und Summe überprüft worden. Hövelmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weder Staatsanwaltschaft noch Landeskriminalamt direkt Zugriff auf die Daten gehabt hätten."
Also wenn die Angaben stimmen würden, wäre der Datensatz gigantisch, weil "Zeitpunkt und Summe" bei einer Grundgesamtheit von 22 Millionen Datensätzen kein geeignetes Kriterium ist, um den Täterkreis hinreichend präzise abzugrenzen. Z. T betonen andere Pressemitteilungen jedoch auch, dass die Kontonummer als weiteres Suchkriterium zur Verfügung stand.
Die Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz bleibt jedoch nebulös. Hier wird unpräzise formuliert:
"Durch weitere Ermittlungen gelang es, eindeutige Geldtransfer_informationen zu erlangen, die eine Identifizierung von Kunden des „Mitgliederbereichs“ ermöglichten."
Unpräzise ist, was unter einer eindeutigen Geldtransferinformation zu verstehen ist. Das kann von der Kontonummer bis hin zum Hinweis, dass eine Überweisung auf ein Konto möglich war alles bedeuten. Wenn die Identifizierung der Kunden eindeutig gewesen wäre, müsste die Formulierung lauten: ..., die die Identifizierung der Kunden des „Mitgliederbereichs“ ermöglichte.
Wen man dann noch liest, was dem BKA zukünftig alles erlaubt sein darf, frag ich mich langsam wirklich, ob es weiterhin gerechtfertigt ist, in Geschichtsbüchern die DDR als Überwachungsstaat und Deutschland als freiheitlichen Rechtsstaat zu bezeichnen.
[URL=http://www.sueddeutsche.de/,cm3/computer/artikel/965/93872/]Durchsuchung online - Bei konkretem Tatverdacht hat die Polizei Zugriff auf die PCs der Bürger - das soll nun auch das BKA dürfen[/URL]
Und jetzt stelle man sich den Fall vor, dass ein Azubi in einer Bank die Daten herausfiltert... Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, dass die von euch genannten Kriterien so eindeutig auch praktisch gehandhabt werden. Gerade beim Verwendunzweck schreibt doch jeder was er möchte. Bestes Beispiel sind auch hier wieder die Ebay-Auktionen. Der eine gibt den Namen des Käufers an der andere die Auktionsnr. etc. Bedenklich finde ich auch dieses bundesweite Ranking der Bundesländer in der Pressemitteilung. Angesichts von 322 Tatverdächtigen ein Armutszeugnis für eine Pressestelle, die wahrscheinlich nicht mal der sog. "PISA-Generation" zugehörig ist.