Beiträge von speakers

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    Original geschrieben von webbiller
    .... aber nicht dumm und machen Ihre Konten bestimmt nicht in irgend einem Land auf, wo bekannt ist, dass die Regierungen, Ermittlungsbehörden, Banken etc. eine gute und offene Kommunikation in Sachen internationaler Polizeiarbeit haben. Hast du schonmal versucht in einem fremenden land irgend eine Behördenauskunft zu bekommen... Wenn man wartet bis man ne offizielle Auskunft bekommt, sind die Verbrecher schon längst mit ihren Millionen in Rente gegangen.


    Ich denke dafür wählt man sogenannte Politiker, die ja bekanntlich die Aufgabe haben, für das Volk tätig zu werden. Im Budget eines Außenministers müsste eine Reise in ein Land, mit welchem Kommunikationsprobleme bestehen, finanzierbar sein.


    Ich kann Dir auch nicht folgen wenn Du argumentierst, dass man eben alle Konten von sämtlichen KK-Inhaber prüfen müsse, wenn man als Staat selbst Kommunikationsprobleme mit anderen Staaten nicht geregelt bekommt. Mir ist nicht bekannt, dass ein Staat oder gar mehrere Staaten dieser Erde für Kinderpornographie plädieren und sich diese Staaten gar einer offiziellen Anfrage zum Schutze der Produzenten und Händler verweigern würden.


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    Das kann ich so nicht unterstützen. Es muss immer in allen Fällen auf beiden Seiten gekämpft werden, bei den Anbietern als auch bei den Käufern. Die Käufer sind es nämlich die es zu einem lukrativen Markt machen- und diese kann man durchaus durch Strafen abschrecken: Die Kriminellen die daran verdienen und im sicheren Ausland stecken, die schreckt die Aussicht auf ein paar Jahre Knast nicht ab.
    Das Problem sind die Konsumenten! und wenn hier nicht eine öffentliche und strafrechtliche Ächtung erfolgt, dann sinkt nur die Hemmschwelle potentiele interessierter Kunden und der Markt wächst weiter...


    Ja, schade! Aber wie bereits mehrfach in diesem Thread erwähnt, sind nicht alle KK-Inhaber automatisch auch Konsumenten von Kinderpornographie. Man hat Konsumenten von Kinderpornographie zu bekämpfen nicht aber jeden potentiellen Kosumenten eines x-beliebigen Films.

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    Original geschrieben von DaFunk
    Ich gebe gerne insoweit nach, dass es für die Rechtmäßigkeit der Aktion bereits deutlich besser aussieht, wenn die Ermittlungsbehörden tatsächlich nur 322 Datensätze erhalten haben und die eigentliche Prüfung unter Wahrung des Bankgeheimnisses beim jeweiligen Kreditinstitut stattfand. Das wird sich aber erst ergeben, sofern die genaue Abwicklung bekannt wird.


    Letztlich liegt hier dennoch ein Verfahrensfehler vor. Behörden müssten in internationaler Kooperation mit den Ländern der Banken arbeiten, die die Zielkonten verwalten. So könnte man auch dem grundsätzlichen Problem der Kinderpornographie begegnen und müsste sich nicht auf zweifelhafte "Säuberungsaktionen" in Deutschland beschränken.

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    Original geschrieben von Erik Meijer


    Die Banken haben m.E. nicht rechtswidrig gehandelt. Nach dem, was ich von unseren internen Abläufen und Anfragen so mitbekomme, sind die Banken verpflichtet, bei begründetem Verdacht Daten zu liefern. Natürlich ist der Begriff "begründeter Verdacht" ein sehr dehnbarer, aber eine Widerspruchsmöglichkeit der Banken sehe ich imho nicht.


    Begründeter Verdacht gegen 22 Mio. Kartenbesitzer? D.h. ich stehe unter Verdacht sobald ich eine Kredikarte besitze!


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    Original geschrieben von Erik Meijer
    sorry, fürs doppelt posten, aber die Vorlage konnte ich mir nicht entgehen lassen. Ich fänds ganz schön, wenn man Aussagen, die man anderen gegenüber trifft, auch für die eigene Wortwahl als Grundlage nehmen würde. Oder ist "falsch" nur bei mir kein Argument? ;)


    Die argumentative Stützung meines Eindruckes "falsch" folgt etwas weiter unten in meinem zitierten Beitrag - und der ist richtig :cool:

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Naja, in der Diskussion sind u.a. solche Sätze gefallen: "Erstens werden über 22 Millionen Menschen erstmal potentiell krimininalisiert"


    Und das ist schlichtweg falsch.


    Zunächst sollte festgestellt werden, dass "falsch" kein Argument ist, sondern ein Eindruck. Selbstverständlich wird bei einer Rasterfahndung ausgehend von einer Grundgesamtheit jeder zunächst als potentieller Krimineller eingestuft. Die Basisdaten der Rasterfahndung waren 22 Mio Kreditkartenbesitzer. Erst im nächsten Schritt ist das Raster enger gesetzt worden.


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    Übrigens mal zwei Aussagen zu dem Thema / Auszug aus Spiegel Online:


    "Das Verfahren ist grundsätzlich so in Ordnung", sagte der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Johann Bizer. Dies gebe auch das Ermittlungsrecht her. "


    Grundsätzlich befürwortet ja auch niemand Kinderpornographie. Insofern ist das Verfahren grundsätzlich richtig. Der Kern der Frage, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde zielt jedoch auf die Vorgehensweise ab - und die ist hier zweifelsfrei grundsätzlich falsch.


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    "Bei der Operation "Mikado" haben 14 Unternehmen der Kreditkartenwirtschaft auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Halle ihre Kunden auf bestimmte Kriterien hin überprüft."
    D.h. die Staatsanwaltschaft selbst hat gar nicht die Daten überprüft, sondern nur Zugang zu den Daten erhalten, die diese eine Zahlung betreffen. Die Kreditkartengesellschaften haben also lediglich Daten überprüft, die sie ohnehin schon hatten.


    Kann sich eine Staatsanwaltschaft die Dienste eines privatwirtschaftlichen Unternehmens bedienen, ohne dafür zu sorgen, ob die Auskünfte die dieses erteilt vollständig und richtig sind? Ich glaube nicht das Mastercard und Co. die richtige Auskunftstelle einer pauschalisierten Datenabfrage sind. Wie loyal verhält sich eine Bank zu einem sehr guten Kunden oder zu einem schlechten Kunden??? Urteilt evtl. sogar dann die Bank wer schuldig ist oder nicht? Die Ermittlung von Straftätern obliegt der Kriminalpolizei und kann meiner Meinung nach nicht an Privatunternehmen deligiert werden.


    Außerdem erscheint mir das Kriterium "Betrag X und Kotonummer X etwas dürftig", um Einsicht in Bankdaten sämtlicher Kreditkartenbesitzer zu nehmen. Es geht hier auch nicht um Vertrauen zu irgendwem oder irgendetwas. Eine Ermittlung muss auf einer rechtlich fundierten Basis erfolgen und die war evtl. bei 322 Käufern gegeben - sofern keine Fehler unterlaufen sind. Auch hier muss betont werden, dass die Fehlerqueller bei einem rekursiven Suchverfahren (ausgehend von dem eigentlichen Täter/Anbieter) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weniger fehlerbehaftet gewesen wäre.


    wobei man 322 "Verdächtige" unterstreichen sollte. Mich würden mehr die Produzenten und die Filmleute interessieren - Stellungnahmen zu Verdächtigen in schwebenden Verfahren sind meiner Meinung nach immer Vorverurteilungen solange die Beweislage nicht eindeutig ist. Es kann ja theoretisch durchaus sein, dass der Täter der den Film gedreht hat gleichzeitig Powerseller bei Ebay ist und harmlose Produkte/Filme verkauft...


    Das Strafmaß einer (weltweiten) Publizierung einer Tat ist gewaltig und wahrscheinlich stärker einzustufen als eine lebenslängliche Haft. Selbst bei einem rechtskräftig Verurteilten muss man dies berücksichtigen.

    Also ich empfinde die Vorgehensweise bei der Rasterfahndung aus rechtlicher Sicht höchst bedenklich. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass man angeblich zu demselben Ergebnis gekommen wäre, wenn man sich auf Bankverbindung des Anbieters/Täters konzentriert und die darauf getätigten Buchungen rückverfolgt hätte. Den hieraus generierten Datensatz der "Kunden" hätte man dann weiter untersuchen müssen.


    Ich frage mich auch, ob die Vorgehensweise pauschal in den gesamten Datensatz von 22 Mio Kreditkartenkonten Einblick zu nehmen nicht die Folge hat, dass das hieraus gewonnenen "Beweismaterial" nicht gerichtsverwertbar ist. Wieviel Täter wurden überführt und was geschieht mit den Daten die nichts mit der Straftat zu tun haben oder hatten??? Man stelle sich den Fall vor, dass die Frau eines unschuldig Verdächtigten befragt wird, eine Hausdurchsuchung vorgenommen wird und die Nachbarschaft davon erfährt. Selbst wenn der Mann nicht länger verfolgt werden würde, hätte er in seinem Leben einen Makel, den er nicht mehr los wird. Das kann ein Leben zerstören.


    Auch politisch halte ich die Vorgehensweise bedenklich, weil die evtl. dadurch gesetzte "Signalwirkung" nicht die Kinderpornographie unterbindet sondern lediglich den Transaktionsweg. Die Signalwirkung des Staates ist für mich vielmehr, dass der Staat seine Bürger nicht als Bürger begreift sondern als Täter.


    Prima wäre auch eine Schittstelle zum PC (z.B. BT). Die Daten könnten dann als *.csv Datei oder xml in andere Programme (z.B. Hausverwaltung, Terminplaner etc. ) eingebunden werden. Prima wäre auch eine Schnittstelle/Verbindung zum günstigsten Öl/Gaslieferanten, so dass man bei Bedarf möglichst optimal und günstig Öl nachbestellen kann (ähnlich wie der smartsurfer von web.de). Die Daten könnten natürlich automatisiert an die zuständige Hausverwaltung übertragen werden. Recht einfach könnte man auf diese Art und Weise auch das individuelle Heizprofil über eine Nutzerstatisik herausfinden und in eine Energieeffizienzberatung einbinden.


    Eine gute Idee, solange das Nullenergiehaus noch nicht Realität ist.

    Mir gefallen die Pfannen von Iittala. Die Pfanne selbst ist aus Gußeisen und der Griff aus Edelstahl. Finde ich sehr schön, da sich in dieser Pfanne zwei ganz unterschiedliche Stilelement vereinen. Ich selbst habe eine emaillierte Gußeisenpfanne meiner Oma eines mir unbekannten Herstellers. Sie dürfte Baujahr 1930-1950 sein. Ihr Nachteil ist, dass sie einen etwas flachen Rand hat.


    Sehr schöne Pfannen und vor allem Woks produziert auch Le Creuset