Rasterfahndung bei allen Kreditkarten in D wg. Kinderpornographie-rechtens?


  • wobei man 322 "Verdächtige" unterstreichen sollte. Mich würden mehr die Produzenten und die Filmleute interessieren - Stellungnahmen zu Verdächtigen in schwebenden Verfahren sind meiner Meinung nach immer Vorverurteilungen solange die Beweislage nicht eindeutig ist. Es kann ja theoretisch durchaus sein, dass der Täter der den Film gedreht hat gleichzeitig Powerseller bei Ebay ist und harmlose Produkte/Filme verkauft...


    Das Strafmaß einer (weltweiten) Publizierung einer Tat ist gewaltig und wahrscheinlich stärker einzustufen als eine lebenslängliche Haft. Selbst bei einem rechtskräftig Verurteilten muss man dies berücksichtigen.

  • Ich empfinde eine solche Massenüberprüfung als äußerst bedenklich. Erstens werden über 22 Millionen Menschen erstmal potentiell krimininalisiert, um dann ein Promilchen von 322 echten Straftätern anzugehen.


    Das Ganze hebelt die Rechtsstaatlichkeit aus und ist wohl der Einstieg zu Rasterfahndungen jeder Art.


    Gegen Kinderschänder und -pornographie muß hart vorgegangen werden, das ist klar. Aber man darf dabei nicht die Grundprinzipien eines freien Rechtssstaats immer mehr aushöhlen.


    Ich glaube auch, daß unserer Sheriffs in der Innenpoltik erst immer mit solchen Aktionen testen was machbar ist und dann diese Methoden auf weitere nicht so populäre Bereiche ausdehnen.


    Eine Rasterfahndung dieser Art bei Tauschbörsen wäre nicht so toll angekommen, aber bei Kinderschändern wird es akzeptiert.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Also ich muss echt sagen, daß mich die ganzen Kommentare in diesem Thread doch sehr positiv überraschen. Als ich meine Antwort heut morgen geschrieben hatte, dachte ich, mit meiner Meinung allein auf weiter Flur zu stehen, aber jetzt?! :top:, daß sich so viele Leute doch noch um Privatssphäre, Datenschutz und Bürgerrechte solche Gedanken machen!


    PS: 322 von 22.000.000? Und dann auch nur "Verdächtige"? das sind ja 0,0015% :eek: ... krasses Verhältnis...

  • dann stehe ich offenbar weiterhin auf weiter Flur allein... aber es sind imho nicht 22 Mio Menschen kriminalisiert oder verdächtigt worden, sondern lediglich auf EINE bestimmte Buchung hin die Kreditkartenabrechnungsdaten hin überprüft worden. Ich kann nicht entdecken, dass man die gesamten Abrechnungen sich jetzt angeschaut hätte, zusätzliche Daten gespeichert worden wären etc. pp. Sondern lediglich die, die diese Buchung aufweisen unterliegen jetzt einem Verdacht.


    Und selbiger Verdacht ist nun noch mal kein Beweis und die Verdächtigten müssen nicht ihre Unschuld beweisen, sondern immer noch die Staatsanwaltschaft die Schuld. Ich wiederhole mich da gern.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Erik
    Es geht nicht primär um die generelle Kriminalisierung sondern darum, dass wenn man merkt, das sowas ohne große Probleme funktioniert, erweitern kann. Das ist das Problem.

  • ...ja es ist offenbar tatsächlich so, dass überprüft wurde, 'wer' in einem bestimmten zeitraum 79,99USD an ein konto auf den philippinen überwiesen hat. dort gab es dann wohl 322 zutreffende transaktionen. die daten dieser kreditkarteninhaber wurden dann wohl den ermittlungsbehörden übergeben...

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
      Erik
    Es geht nicht primär um die generelle Kriminalisierung sondern darum, dass wenn man merkt, das sowas ohne große Probleme funktioniert, erweitern kann. Das ist das Problem.


    Naja, in der Diskussion sind u.a. solche Sätze gefallen: "Erstens werden über 22 Millionen Menschen erstmal potentiell krimininalisiert"


    Und das ist schlichtweg falsch.


    Übrigens mal zwei Aussagen zu dem Thema / Auszug aus Spiegel Online:


    ""Das Verfahren ist grundsätzlich so in Ordnung", sagte der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Johann Bizer. Dies gebe auch das Ermittlungsrecht her. "


    "Bei der Operation "Mikado" haben 14 Unternehmen der Kreditkartenwirtschaft auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Halle ihre Kunden auf bestimmte Kriterien hin überprüft."


    D.h. die Staatsanwaltschaft selbst hat gar nicht die Daten überprüft, sondern nur Zugang zu den Daten erhalten, die diese eine Zahlung betreffen. Die Kreditkartengesellschaften haben also lediglich Daten überprüft, die sie ohnehin schon hatten.


    Inwieweit man das erweitern kann...glaubst Du, die Staatsanwaltschaft lässt sich demnächst alle Abrechnungen pauschal schicken und sucht dann auf eigene Faust? Wovor genau besteht diese diffuse Angst?


    Natürlich kann mit vielen Daten Mißbrauch betrieben werden, wenn sie in die falschen Hände gelangen. Aber da mache ich persönlich mir eher Gedanken um mein Handy und meine ec-Karte, aus denen sich theoretisch ohne grossen Aufwand ein grosses Bewegungsprofil und Analyse der Lebensgewohnheiten erstellen liesse. Zu den Strafverfolgungsbehörden habe ich,was die Verwendung dieser Daten angeht mehr Vertrauen als zu privatwirtschaftlichen Unternehmen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    ... aber es sind imho nicht 22 Mio Menschen kriminalisiert oder verdächtigt worden, sondern lediglich auf EINE bestimmte Buchung hin die Kreditkartenabrechnungsdaten hin überprüft worden.


    Und selbiger Verdacht ist nun noch mal kein Beweis und die Verdächtigten müssen nicht ihre Unschuld beweisen, sondern immer noch die Staatsanwaltschaft die Schuld. Ich wiederhole mich da gern.


    Tja, da stell ich dann einfach nochmal meine Frage in den Raum: warum nicht einfach besagtes Konto unter die Lupe nehmen und die Zahlungseingänge zurückverfolgen? Wär' doch a) einfacher b) effizienter unc c) wesentlich unbedenklicher gewesen, als 22.000.000 accounts zu screenen...

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Ich würde der Obrigkeit meine Kreditkarte sogar zuschicken wenn sie diese haben wollen um zu prüfen ob vielleicht meine Daten missbräuchlich von solchen abartigen Menschen verwendet wurden. :mad:


    Und das meine ich wie geschrieben !


    In welchem Staat lebst du bitte? Die Frage ist ernst gemeint, denn in Deutschland gibt es spätestens seit dem 03. Oktober 1990 keine Obrigkeit/ZK/Führer/Durchlaucht usw. mehr. Lebst du evtl. in BeNeLux oder einem anderen monarch. Staat?


    Wenn du in Deutschland wohnst, dann denk bitte noch einmal über deine "Obrigkeitshörigkeit" nach: DU BIST FREI! :top:


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
      mannesmann: auf wen oder was beziehst Du Dich?


    Gute Frage. ;)


    Auf die Kinderschänder/Vergewaltiger generell und die Banken, die einen Dreck auf das Bankgeheimnis geben, Database Mining betreiben und das Ergebnis bereitwillig der Staatsanwaltschaft aushändigen.


    Der Staatsanwaltschaft kann man wohl ohne den Fall genau zu kennen keinen Vorwurf machen, denn anfragen kann jeder überall. Es ist an der Bank derartige rechtswidrige Auskunftsbegehren zu verweigern. Oder erzählen dir mir auch alles über meine Nachbarn/Arbeitskollegen usw.? Diesen Banken sollte die BaFin mal kräftig auf die Finger hauen!


    P.S. Auch wenn es einigen nicht passt, auch Kinderschänder haben Grundrechte. :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Tja, da stell ich dann einfach nochmal meine Frage in den Raum: warum nicht einfach besagtes Konto unter die Lupe nehmen und die Zahlungseingänge zurückverfolgen? Wär' doch a) einfacher b) effizienter unc c) wesentlich unbedenklicher gewesen, als 22.000.000 accounts zu screenen...


    Weil möglicherweise die Gelder en bloc von den Kreditkartengesellschaften weitergeleitet werden und somit eine Rückwärts-Einzelverfolgung doch gar nicht so einfach ist.


    Habt Ihr wirklich den Verdacht / die Befürchtung, dass da mehr hintersteckt? Aber was? Was sollten die Strafverfolgungsbehörden mit einem solchen Wust von Daten anfangen können? Mit welchem Ziel?


    Den sie übrigens gar nicht zu sehen bekommen haben. Die Überprüfung haben die Banken / Kartengesellschaften vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat lediglich die 322 Daten erhalten. Die 22 Mio. Accounts mit den dazugehörigen Daten kannten die Banken wohl auch vorher schon und kennen sie auch weiterhin.


    mannesmann: rechtswidrig war das ganze wohl nicht, wenn man die Meldungen liest. Selbst die Datenschutzbeauftragten haben nichts zu meckern. Eher waren die Banken sogar in der Pflicht zu liefern.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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