Beiträge von speakers


    Es dürfte wahrscheinlich allgemein bekannt sein, dass der Datenschutz zwar als persönliches Gut gesellschaftspolitisch einen ausgesprochen hohen Stellenwert genießt, praktisch aber so gut wie nicht konsequent umgesetzt wird. Nun bleibt einem die Möglichkeit alles hinzunehmen oder man kann dort worauf man Einfluss hat entsprechend reagieren. Damit wäre ich wieder bei meinem ersten Statement! Ich sehe das Problem im Automatismus, der dem Meldesystem zueigen ist.

    @ Carlie_D


    Unter Job meinte ich Beruf - ist ein Feld, das auch Du wahrscheinlich auf deinem letzten Meldebogen ausgefüllt hast.


    Allerdings liegt zwischen kennen und weitergeben ein Unterschied (ob dieser in der Praxis eingehalten wird möchte ich nicht kommenttieren)


    Bei einer erweiterten Melederegisterauskunft werden folgende Angaben gemacht:


    Sie kann neben Vor- und Familiennamen, der Anschrift und dem akademischen Grad auch enthalten:


    Tag und Ort der Geburt
    frühere Vor- und Familiennamen
    den Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder ledig)
    die Staatsangehörigkeit
    frühere Anschriften
    den Tag des Ein- und Auszuges
    gesetzliche Vertreter
    Sterbetag und Sterbeort



    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
      Artur


    Übrigens wer unter verfolgungswahn leidet...


    Sorry es gibt auch Menschen die nicht unter Verfolgungswahn leiden und ein berechtigtes Interesse haben. ZJ nutzen die Melderigisterauskunft nach meiner Ansicht vorwiegend indirekt über §34 MG = Käßblatteintrag studieren. Möchte ich jetzt ja nicht verurteilen und ist ja auch nicht der Thread - der eine sammelt Briefmarken, der andere steht alleine mit dem Wachturm auf der Straße rum, der andere Studiert das Käßblatt der Gemeinde... solange sie bei mir nicht vorbeischauen alles ok.


    In der Regel kostet eine Auskunft so um die 7 Euro. Großabnehmer erhalten aber Rabatt! :D


    Das Einwohnermeldeamt kennt auch Dein Job!


    Bei der einfachen Melderigisterauskunft hast Du recht, nicht aber bei der erweiterten, die allerdings etwas größere Hürden voraussetzt.


    Jeder der ein Handyvertrag abschließt entscheidet selbst, ob er in CDs, Telephonbücher usw. übernommen wird. Der Staat bietet diesen Service leider nur mit Hürden und stellt die Entscheidung ins eigene Ermessen.

    Kann Deine Erfahrungen bestätigen. Habe am 12.12.02 zwei Stück bestellt. Eines habe ich in der ersten Januarwoche bekommen. Das zweite wird angeblich noch im Lager verpackt... seit ca. einer Woche :D


    Also einen Vertrag mit dem ich auch telephonieren wollte, würde ich dort nicht unbedingt abschließen. Ach ja die Rechnung von Vic**** kam schon für beide Handys :mad:



    Gruß


    speakers

    Zitat

    Original geschrieben von Flora13


    Also ich persönlich habe nichts dagegen, wenn jemand weiß wo ich arbeite.Die meisten aus diesem Forum hier, wissen wo ich arbeite. Und ich habe es angeboten gehabt, wenn jemand mit der Firma, in der ich arbeite, probleme haben sollte, der kann gerne auf mich zukommen.


    Gruß Ben


    Solange DU nichts dagegen hast, ist DEINE Einstellung ja in Ordnung! Allerdings sehe ich ein Problem in dem Automatismus der dem System zugrunde liegt. Nach meinem Rechtsempfinden sollte jeder Einzelne frei entscheiden dürfen, ob jedermann seine persönlichen Anschrift usw. erfragen darf. Ämter usw. haben natürlich immer das Recht - auch bei erteilter AS. Gegenwärtig läuft allerdings das Ganze als Ausnahmetatbestand. Nur bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange kann eine AS genehmigt werden.


    Nach §34 MG muss man sogar selbst dafür Sorge tragen, dass sein Geburtstag im lokalen Käßblatt der Gemeinde nicht veröffentlicht wird. Insbesondere Informationen über Sterbefälle werden von Gewissen religiösen Vereinigungen gerne dazu verwendet, neue Schäflein zu gewinnen (selbst erlebt). Bekannt dürfte ja auch sein, dass die GEZ sich regelmäßig bei den Gemeinden erkundigt und die erteilte Auskunft auch "gebührend" honoriert...


    Merkwürdiger Weise konnte sich beispielsweise diese Automatismus nicht bei der Organspende durchsetzen. Hier muss jeder sein Einverständnis geben, obwohl hier es - meiner Meinung nach - bessere Argumente für die Einführung eines Automatismus gibt.


    Gruß


    Speakers

    Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Nur jeder zweite Fahrgast (Bahnfachsprache: Beförderungsfall) zahlt zuviel?


    Sicherlich falsch: bin am 1. Januar für 20 Euro von München nach Köln geflogen :) Da dürften 100% der Bahnfahrer auf der Strecke zuviel bezahlt haben :D


    Der Vergleich hinkt! Du warst wahrscheinlich pünktlich. :D

    Nun ist es also soweit: Die DB reicht Klage gegen den Fahrgastverband Pro Bahn wegen unwahrer und geschäftsschädigender Äußerungen ein. Anlass ist die "Behauptung", dass jeder zweite Kunde zu viel für sein Ticket zahlt. Außerdem hatte der Verbandsvorstand es als Glückssache für Bahnreisende bezeichnet, die preisgünstigste Variante zu erhalten.


    Herr Mehdorn scheint ja recht tolerant gegenüber seinen Kritikern zu sein... Naja die Juristen wird es freuen, zu entscheiden, ob es nun Glücksache ist oder ob man es als Kunde der Bahn in hinnehmen muss ca. 20 - 30 Minuten zu recherchieren, wenn man die preisgünstigste Variante für seine Reise nutzen will. Hat man Sie gefunden, weiß man dann meistens immerhin, dass mann sich ca. 1 Monat vor der Fahrt bei einer Mitfahrbörse hätte registrieren müssen um einen möglichen Mitfahrer ausfindig zu machen... :D Flexibel muss man halt sein ;)


    Gruß


    speakers

    Bruder Johannes Rau stirbt und kommt in den Himmel zu Jesus und Gott. Er bekommt dank seiner großen Verdienste für Deutschland ein eigene Wolke auf der er es sich gemütlich einrichten darf. Von dort aus hat er einen wunderbaren Ausblick und kann sogar das Treiben in der Hölle beobachten. Eines Tages wirft er mal wieder einen neugierigen Blick hinunter und sieht dort einen reich gedeckten Tisch, Kellner servieren ein großartiges Menü, eine Band spielt und es herrscht eine prächtige Stimmung. Zuerst traut Bruder Johannes seinen Augen nicht und beschließt, fortan das Treiben täglich zu beobachten und zu protokollieren. Nach einem Monat wagt er es schließlich, Gott Bericht zu erstatten. Er schildert Gott seine Beobachtungen und überreicht ihm als Beweis auch sein Protokoll. Besonders empört zeigt sich Bruder Johannes über das tägliche Schlemmen in der Hölle, das in keinem Verhältnis zu den kärglichen Speisen steht, die im Himmel in der Kantine täglich angeboten werden. Gott hört sich die Schilderungen geduldig an. Als Bruder Johannes schließlich zum Schluss kommt, runzelt Gott aber dann doch die Stirn und meint: Bruder Johannes, ich verstehe dein Klagen, aber der Aufwand den der Teufel in der Hölle betreibt, lohnt sich für uns drei einfach nicht.

    Karlsruhe (dpa) - Das Dosenpfand kann pünktlich zum 1. Januar eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat zum zweiten Mal innerhalb einer Woche einen dagegen gerichteten Eilantrag von 22 Brauereien, einer Supermarktkette und zwei Dosenproduzenten abgelehnt.


    Das Bundesumweltministerium hat das erneute Scheitern der Pfandgegner vor dem Bundesverfassungsgericht begrüßt. «Damit ist die vermutlich überflüssigste aller Klagen gegen das Pfand nun auch vom Tisch», sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin auf Anfrage. «Es haben sich ohnehin alle Beteiligten auf den Start des Dosenpfands zum 1. Januar eingestellt.»



    Quelle: dpa - Meldung vom 27.12.2002 14:16 Uhr