"Ob" man schon in der Grundversorgung ist, wird einem der örtliche Anbieter schon sagen können. Es ist eigentlich auch zu erwarten, dass der Verbraucher ein Schreiben des "örtlichen" bekommt, in dem er als Grundversorgungs-Neukunde begrüßt wird.
"Ab wann" wird schon schwieriger, da der "örtliche" wahrscheinlich nicht weiß, wie lange Flexstrom noch seine Zahlungen/Gebühren leistet bzw. leisten wird. Und auch, wenn Flexstrom nicht an den "örtlichen" zahlt, müssen bestimmte vertragliche und gesetzliche Regelungen eingehalten werden...
Und wie ich selbst (und diverse andere Vorredner) immer wieder betonen: Insolvenz heißt nicht, dass der bestehende Vertrag "automatisch" erloschen ist.
Am besten ist, sich mit dem konkreten Vertrag und den AGB mal auseinanderzusetzen und (da aus dem bisherigen Geschreibsel hervorgeht, dass Vieltänzer Verständnisprobleme hat) mit diesen Unterlagen mal zur Verbraucherberatung zu gehen.
Problematisch wäre z.B., wenn man durch Abwarten eine Kündigungsfrist verpasst und sich der Vertrag mit Flextrom nochmals um ein Jahr verlängert...
Gruß Jörg