Zitat
Original geschrieben von kurby
Sobald ein Stromanbieter Insolvenz geht, dann ist es gesetzlich so geregelt, dass die Kunden des insolventen Anbieters in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters fallen. (...) Allerdings gehen die Vorauszahlungen von Kunden verloren, wenn der Anbieter Insolvenz angemeldet hat.
Wo steht denn das mit der Grundversorgung im Gesetz? Bitte genaue Quelle angeben, das interessiert micht nämlich auch.
"Insolvenz anmelden" heißt doch nicht, dass der Betrieb nicht mehr arbeiten oder liefern kann, auch nicht dass Vorauszahlungen verloren sind.
Ich erinnere mich an den Radiosprecher der sagte, Flexstrom hätte Insolvenz anmelden müssen, weil sie viele Kunden ihre Außenstände nicht bezahlt hätten. Möglich wäre es ja...
stanglwirt: meines Wissens hat Flextrom eher längerfristige Vertragslaufzeiten, da bringt eine Kündigung (z.B. zum Jahresende 2013) eher weniger. Wichtiger für den Kunden scheint mir zu sein, die Rechtslage prüfen zu lassen, ob man ggf. früher aus dem Vertrag herauskommt.
Derzeit besteht ja wohl die Gefahr, dass man bereits bei Flextrom bezahlt hat, kurz oder mittelfristig aber in der Grundversorgung drin ist und an den "örtlichen" nochmals zahlt. Da ist es vielleicht sinnvoller, "so schnell wie möglich" zu einem günstigeren Anbieter zu gelangen.
boener: die entega ist irgendwie ein "rotes Tuch" für mich... 
Gruß Jörg